Der Bundestag hat in der vergangenen Woche Gerichtssäle bedingt für Bild- beziehungsweise Tonaufnahmen geöffnet. Außerdem in der Presseschau: Wie viel Geld für die Justiz ausgegeben wird und Josef Christ soll Richter des BVerfG werden.
Thema des Tages
Kameras im Gerichtssaal: spiegel.de stellt das am vergangenen Donnerstagabend vom Bundestag beschlossene Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren vor. Danach können künftig bei den obersten Bundesgerichten Bild- oder Tonaufnahmen der Urteilsverkündungen zugelassen werden. Außerdem wurde für alle Gerichte die grundsätzliche Möglichkeit von Ton-Übertragungen in separate Pressearbeitsräume geschaffen. Tagesschau.de (Frank Bräutigam) beleuchtet die Hintergründe und das Zustandekommen der Neuregelung. Im Medienteil der Samstags-SZ überlegt Wolfgang Janisch weitergehend, ob auch ein eigener Kanal "Gerichtsfernsehen" zulässig wäre. Er bejaht die Zulässigkeit, sieht es allerdings eher als langfristiges Projekt. Zunächst müsste geklärt werden, welche Fälle überhaupt für das Fernsehen geeignet seien. Auf jeden Fall werde, so Janisch, "der diskrete Charme der BGH-Rechtsprechung ein Ende haben".
Reinhard Müller (Samstags-FAZ) sieht in dem neuen Gesetz ein Misstrauensvotum gegenüber der Justiz. Es sei nicht Aufgabe der Justiz, Bilder zu produzieren. Zum Schluss fragt Müller: "Wo soll das hinführen?"
Rechtspolitik
Staatstrojaner: Am Donnerstag hat der Bundestag Gesetzesänderungen verabschiedet, die den Strafverfolgungsbehörden erlauben, in bestimmten Fällen auf Computer, Tablets oder Smartphones zuzugreifen und dort eine Überwachungssoftware zu installieren. Die FAS (Moritz Eichhorn) fasst die Neuregelungen und auch die Kritik daran zusammen.
In seiner Leitglosse meint Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ), dass das Gesetz "ein hohes Maß an Vertrauen in die Weisheit des Staates" voraussetze. Denn einerseits arbeite der Staat selbst an Verschlüsselungen, um Gefahren abzuwehren, andererseits durchbreche er sie systematisch. Es sei schwierig zu ahnen, welche Folgen das Gesetz haben werde. Der Autor ist aber grundsätzlich der Auffassung, dass der Lauschangriff mittels Hacker-Software notwendig sei, da die Hersteller der entsprechenden Kommunikationsdienste mit Polizei und Geheimdiensten nicht zusammenarbeiten können oder wollen. Daniél Kretschmar (Samstags-taz) meint dagegen in seiner Kolumne, dass die neuen Möglichkeiten zur Überwachung ein fataler Fehler seien. Wegen des abgekürzten Verfahrens – die Neuregelungen wurden erst über einen Änderungsantrag des Rechtsausschusses eingefügt – sei die Debatte um den Staatstrojaner selbst ein Trojanisches Pferd, und zwar zur Aushebelung der Bürgerrechte. Und auch Christian Bommarius (FR) kritisiert die Verabschiedung "im Geheimen". Das sei ein bedrückendes Beispiel der "Demokratieverachtung" wird der SPD-Politiker Heil zitiert. Um den Respekt, den ihr Berlin verweigere, werde die Demokratie in Karlsruhe nicht lange bitten müssen, meint Bommarius.
Effektivierung des Strafverfahrens: Was das neue, in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens neben dem Staatstrojaner noch enthält, erläutert Udo Vetter auf lawblog.de. So wurde eine Zeugenerscheinungspflicht eingeführt, die Vetter ausführlich thematisiert.
§ 175 StGB: Die Samstags-FAZ (Marlene Grunert) berichtet über die Beschlussfassung des Bundestages zur Rehabilitation homosexueller Justizopfer, die auf Grund des früheren § 175 StGB verurteilt wurden. Außerdem weist sie ebenfalls auf die Neuregelungen zu Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen der obersten Bundesgerichte hin.
Gesetzgebungsmarathon im Bundestag: lto.de hat die wichtigsten Beschlüsse des Bundestags am vergangenen Donnerstag zusammengestellt.
Justizausgaben: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat laut einer Meldung auch in der Samstags-FAZ (Marcus Jung) die Sach- und Personalkosten für die Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Bundesländern nebeneinandergestellt. Im Verhältnis zum jeweiligen Gesamthaushalt liegen die Ausgaben danach zwischen 1,4 und 4,7 Prozent. Die Erhebung ist eine Reaktion auf die jüngste Kritik von Bundesjustizminister Heiko Maas an einem mangelhaften Personalausbau in der Justiz, heißt es im Artikel. Ein Link auf die gesamte Zusammenstellung des DAV ist bei lto.de zu finden.
NetzDG: Unter anderem die Samstags-FAZ (Kerstin Schwenn), Samstags-SZ (Robert Rossmann) und lto.de vermelden, dass sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Entwurf des NetzDG geeinigt haben. Das Gesetz könnte deshalb in dieser Woche, der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause, verabschiedet werden. Der Kompromiss sieht vor, die Sieben-Tage-Frist, in der die Social-Media-Plattformen rechtswidrige Inhalte löschen müssten, zu lockern. Die Unternehmen sollen beispielsweise auch unabhängige Beschwerdestellen schaffen und auf diese die Bearbeitung übertragen können. Die Sieben-Tage-Frist soll dann nicht mehr gelten.
Insgesamt positiv zum geplanten Gesetz äußert sich Joachim Käppner (Montags-SZ). Bei aller Kritik sei es jetzt höchste Zeit dafür. Und an die Adresse der Unternehmen gerichtet: Wer viel zu wenige und unterbezahlte Mitarbeiter für das Löschen krimineller Beiträge einsetze, dürfe sich nicht beschweren, wenn ihn nun der Staat in die Pflicht nehme.
Störerhaftung: Die Samstags-FAZ (Jonas Jansen) beleuchtet die Diskussion um das geplante WLAN-Gesetz. Nachdem im vergangenen Jahr bereits das Telemediengesetz reformiert wurde, damit Betreiber öffentlicher WLAN-Netzwerke weniger leicht für Rechtsverletzungen durch die Nutzer haftbar gemacht werden können, liegt nun ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung vor. Laut FAZ sind sich allerdings die Koalitionsfraktionen noch nicht einig, die SPD befürchte ein Scheitern des Vorhabens, die CDU/CSU sei optimistisch, doch noch zu einem Ergebnis zu kommen.
In seinem separaten Kommentar weist Jonas Jansen (FAZ) darauf hin, dass Hoteliers, Cafébetreiber und alle Nutzer seit Jahren hier auf ein richtiges Gesetz warteten.
Josef Christ als Schluckebier-Nachfolger: Der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Josef Christ ist laut lto.de vom Wahlausschuss des Bundestages als Nachfolger von Wilhelm Schluckebier als Richter des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen worden. Er muss jetzt noch vom Bundestag bestätigt werden. Die Amtszeit von Schluckebier endet im November 2017.
Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren: Die Linke hat die Bundesregierung nach den Stellungnahmefristen für die Beteiligung von Verbänden und NGOs an Gesetzentwürfen der Bundesregierung gefragt, berichtet die Montags-taz (Anna Lehmann). Anlass war der Entwurf des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – hier sollte innerhalb von nur zwei Werktagen Stellung genommen werden. Das war keine Ausnahme: Laut taz hatten die Verbände und NGOs beim Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen und auch beim Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit jeweils nur vier Tage Zeit, sich zu äußern. Durch die Beteiligung von Verbänden soll den Ressorts die Möglichkeit gegeben werden, "die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen".
Mietpreisbremse: Im Focus diskutieren Bundesjustizminister Heiko Maas, der Präsident des Deutschen Mieterbundes Franz-Georg Rips und der Präsident des Immobilienverbandes Deutschland Michael Schick die Effektivität der Mietpreisbremse. Maas und Rips wollen nachbessern, Schick fordert eine effektive Baupolitik statt Verschärfungen im Mietrecht.
Justiz
OVG NRW zur Vorratsdatenspeicherung: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die ab 1. Juli 2017 geltende anlasslose Speicherpflicht für Internet- und Telefonanbieter gegen europäisches Recht verstößt. Netzpolitik.org (Anna Biselli) fasst die Entscheidung und die daraus erwachsenden Konsequenzen zusammen.
OVG Hamburg zum Protestcamp G-20: Wie u.a. die Samstags-FAZ (Frank Pergande), lto.de und Samstags-taz (Martin Kaul) berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass das geplante Protestcamp gegen das G-20-Treffen keine grundrechtlich geschützte Versammlung darstellt. Die Richter gaben damit der Beschwerde der Stadt Hamburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes statt. Es gehe um Schlaf- und Versorgungszelte, weniger um die Meinungsäußerung, so die Richter. Die FR meldet, dass die Organisatoren des Protestcamps angekündigt haben, das Bundesverfassungsgericht zu befassen.
BGH zu Brustimplantaten: Trotz der in der vergangenen Woche vom BGH abgewiesenen Entschädigungsklage wegen fehlerhafter Brustimplantate empfiehlt Rechtsanwältin Kirsten Plaßmann auf lto.de den sogenannten "benannten" Stellen (im Fall der TÜV Rheinland), ihre internen Abläufe und Prozesse genau unter die Lupe zu nehmen und sie erforderlichenfalls an die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen anzupassen.
LAG NRW zur Kündigung einer RAK-Geschäftsführerin: Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut lto.de (Pia Lorenz) in zweiter Instanz der Kündigungsschutzklage der ehemaligen Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf stattgegeben. Sie war 2015 fristlos entlassen worden, weil sie eine Angestellte der Kammer als Schreibgehilfin für ihre Nebentätigkeit genutzt haben soll. Außerdem wurden ihr finanzielle Unregelmäßigkeiten vorgeworfen. In dem Artikel geht es auch um die Unruhe, die die hohen Kosten des Rechtsstreites innerhalb der Düsseldorfer Anwaltschaft verursachten.
LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Im Prozess gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. vor dem Landgericht Neubrandenburg wurde den drei Richtern das Verfahren wegen Befangenheit entzogen. Das berichten die Montags-taz (Klaus Hillenbrand) und spiegel.de. Der Vorsitzende Richter und seine Kollegen hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme zu verwehren. Die Befangenheitsanträge hatten sowohl die Nebenklage als auch die Anklage gestellt.
OLG Düsseldorf – Sven Lau: Die Montags-taz (Sabine am Orde) gibt einen Einblick in das Verfahren gegen Sven Lau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Das Urteil soll demnächst ergehen.
Recht in der Welt
USA – VW-Skandal: Gegen mehrere ehemalige VW-Manager und -Entwickler wurden von amerikanischer Seite internationale Haftbefehle erlassen, berichten jetzt auch u.a. die Samstags-FAZ (Carsten Germis) und lto.de. Philipp Vetter (Samstags-Welt) weist darauf hin, dass die Betroffenen in Deutschland zwar durch die Verfassung vor einer Auslieferung geschützt seien, allerdings auch das Land nicht verlassen könnten. Wie es dem bereits in den USA inhaftierten Oliver Schmidt geht, berichtet die WamS (Stefan Beutelsbacher/Philipp Vetter).
Türkei – Verfahren wegen Putschversuch: Vom Prozess gegen 221 vermeintliche Putschisten des vergangenen Jahres berichtet die Samstags-SZ (Mike Szymanski).
Belgien – Verurteilungen wegen Menschenhandels: Von einem belgischen Gericht sind laut Samstags-SZ (Pia Ratzesberger) die Witwe eines Scheichs aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und ihre sieben Töchter wegen Menschenhandels und erniedrigender Behandlung von Angestellten verurteilt worden. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, ihre mehr als 20 Angestellten während eines Aufenthalts in einem Brüsseler Luxushotel 2007 und 2008 fast wie Sklaven behandelt zu haben. Die Frauen seien eingesperrt und zusammengepfercht worden, hätten rund um die Uhr arbeiten müssen und keinen Lohn erhalten.
Vereinigtes Königreich – Brexit via Schiedsgerichte? Die FAS (Corinna Budras) befasst sich mit der Frage, ob bei einem "harten" Brexit durch diesen geschädigte Unternehmen die britische Regierung gegebenenfalls vor ein internationales Schiedsgericht bringen könnten. Erörtert wird, dass möglicherweise bereits ein derartiges Szenario genüge, um die harte Haltung der Regierung aufzuweichen.
Vereinigtes Königreich – teurer Brexit? Juniorprofessor Steffen Hindelang (verfassungsblog.de) beleuchtet die möglichen verbleibenden Zahlungsverpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU trotz des Brexits. Möglicherweise hätten sich die Briten, die teilweise sogar Rückzahlungen aus Brüssel erwarteten, gründlich verrechnet.
Polen – Justizsystem: In englischer Sprache erläutert der polnische Rechtsprofessor Marcin Matczak auf verfassungsblog.de die Auswirkungen der jüngsten Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes auf das Rechtssystem.
USA – Diskriminierung LGBTIQ: Ein amerikanisches Bundesgericht hat laut Montags-FAZ (Christiane Heil) die Aussetzung eines Gesetzes in Mississippi aufgehoben, das die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erlaubt. Nach dem Gesetz dürfen Behörden, religiöse Einrichtungen und Geschäfte Leistungen an homosexuelle, bisexuelle oder Transgender-Personen verweigern. Das Bundesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger nicht ausreichend dargelegt hätten, dass sie durch die Regelung benachteiligt würden.
Korea – Erste Verurteilung von Park-Vertrauter: Die Samstags-FAZ (Patrik Welter) berichtet von der ersten Verurteilung von Choi Soon-sil, einer engen Vertrauten der ehemaligen koreanischen Präsidentin Park Geun. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer renommierten Universität mit Verweis auf ihre Verbindungen Vorteile für ihre Tochter erlangt zu haben. Der Fall war im vergangenen Jahr Ausgangspunkt für den größeren Korruptionsskandal gewesen, der schließlich zur Amtsenthebung von Park führte.
Frankreich – Karmelitinnengespräche: In Paris sind die Erben des Komponisten Francis Poulenc damit gescheitert, die Neuaufführung der Oper "Dialogues des Carmélites" durch die Bayerische Staatsoper gerichtlich verbieten zu lassen. Wie Montags-SZ und Montags-FAZ vermelden, wurde eine entsprechende Entscheidung des Pariser Cour d'Appel jetzt vom Cour de Cassation aufgehoben.
Sonstiges
Karin Graßhof: Die Samstag-FAZ (Reinhard Müller) würdigt anlässlich ihres 80. Geburtstages die frühere Verfassungsrichterin Karin Graßhof, die von 1986 bis 1998 dem Zweiten Senat angehörte und dort unter anderem für das Wahlrecht zuständig war.
Arbeitnehmerdatenschutz: Mit der aktuellen Rechtslage bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber befasst sich Rechtsanwalt Tim Wybitul in der FAS. Im nächsten Jahr tritt die Europäische Datenschutzverordnung in Kraft, dann werde es für Arbeitnehmer aussichtsreicher, wegen tatsächlicher oder vermuteter Datenschutzverstöße zu klagen.
Werberecht: Die Kennzeichnungspflichten bei der Vorstellung von Produkten in den Sozialen Medien erläutert Rechtsanwalt Martin Gerecke auf lto.de. Die Rechtslage sei nicht unkompliziert, Kennzeichnungspflichten könnten auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, für deren Durchsetzung dann auch unterschiedliche Institutionen zuständig seien.
VW-Skandal: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung/Carsten Germin) sieht eine Trendwende im VW-Skandal. Gegen mehrere Entscheidungen, die in den letzten Monaten ergangen sind und nach denen Volkswagen die manipulierten Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müsste, will das Unternehmen – anders als in früheren verlorenen Prozessen – nicht in Berufung gehen. VW hat allerdings erklärt, dass das eine Ausnahme bleiben werde.
Hitzeschutz in der Wohnung: Aus gegebenem Anlass befasst sich die FAS (Anne-Christin Sievers) im Wohnen-Teil des Blattes mit der Frage, welche Rechte Mieter und welche Pflichten Vermieter haben, wenn die Wohnung wetterbedingt zur Sauna wird. Heizten sich Räume unerträglich auf, so dass die Wohnqualität maßgeblich beeinträchtigt werde, könne sogar eine Mietminderung in Betracht kommen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Juni 2017: Kameras im Gerichtssaal / Sparen an der Justiz / Vorschlag für Verfassungsrichter . In: Legal Tribune Online, 26.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23277/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag