Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Files­ha­ring geht zum EuGH / Von der Leyen kri­ti­siert Staats­an­walt­schaft / Stein­meiers Amt­seid

22.03.2017

Recht in der Welt

Vereinigtes Königreich – Gerichtsstandort nach Brexit: Der Rechtsanwalt Patrick Ostendorf untersucht in der FAZ, welche Auswirkungen der Brexit auf den Standort London für internationale Rechtsstreitigkeiten hat. Das Vereinigte Königreich könne durch einen Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen sicherstellen, dass Gerichtsstandsvereinbarungen weiter respektiert werden und Urteile auch in anderen Ländern vollstreckt werden können. Daher dürfte der Brexit die kontinentaleuropäischen Standorte kaum stärken.

WTO-Schiedsgericht – Zölle gegen China: China verklagt die Europäische Union vor dem am Dienstag zusammengetretenen Schiedsgericht der Welthandelsorganisation wegen der gegen chinesische Importe verhängten Anti-Dumping-Zölle. Als China vor 15 Jahren in die WTO eingetreten ist, erhielt es einen Sonderstatus, da es nicht als Marktwirtschaft eingestuft wurde. Jetzt verlangt China eine Aufhebung der EU-Zölle, weil der Sonderstatus abgelaufen sei. Den Streit schildert die SZ (Michael Bauchmüller/Christoph Giesen).

Juristische Ausbildung

Schwerpunktstudium: In einem Beitrag auf lto.de kritisiert Rechtsprofessor Roland Schimmel die geplante Reform des Jurastudiums. Die Gewichtung des Schwerpunktstudiums zu verringern, laufe dem wissenschaftlichen Anspruch des juristischen Fachs zuwider. Womöglich könnte das universitäre Studium der Rechtswissenschaft Konkurrenz durch die Bologna-Abschlüsse Bachelor und Master erhalten.

Sonstiges

Elke Büdenbender: Mit dem Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier lässt seine Frau Elke Büdenbender ihr Amt als Richterin am Verwaltungsgericht Berlin ruhen. Die taz (Christian Rath) erklärt, dass dieser Schritt rechtlich nicht erforderlich war. Die möglichen Interessenkonflikte hätten sich durch Steinmeiers Wechsel vom Auswärtigen Amt nach Bellevue eher verringert. Das Recht über den Bundespräsidenten sehe keine Regelungen für die Gattin vor. Die Beurlaubung sei daher wohl der institutionellen Erwartung geschuldet.

Amtsantritt von Steinmeier: Die FAZ (Reinhard Müller) wirft die Frage auf, ab wann genau Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident ist. Die Amtszeit von Joachim Gauck sei zwar am 18. März abgelaufen, im Grundgesetz heiße es jedoch, dass der Bundespräsident den Amtseid "bei seinem Amtsantritt" leiste. Dies soll jedoch erst am heutigen Mittwoch geschehen.

Weisungen zum AÜG: Der Rechtsanwalt André Zimmermann weist auf dem Handelsblatt-Rechtsboard auf die aktualisierte Geschäftsanweisung zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hin. Darin würden Unklarheiten beseitigt, etwa hinsichtlich der Form der Konkretisierung und der Berechnung der Überlassungshöchstdauer.

Das Letzte zum Schluss

Indien – Fluss mit Rechtspersönlichkeit: Ein indisches Gericht hat die beiden Flüsse Ganges und Yamuna die Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Die Flüsse sollen sich jetzt durch einen gesetzlichen Vertreter vor Gericht gegen die Verletzung ihrer Rechte, etwa durch Verschmutzung, wehren können. Das meldet die SZ (Arne Perras).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Filesharing geht zum EuGH / Von der Leyen kritisiert Staatsanwaltschaft / Steinmeiers Amtseid . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22440/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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