Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Files­ha­ring geht zum EuGH / Von der Leyen kri­ti­siert Staats­an­walt­schaft / Stein­meiers Amt­seid

22.03.2017

Justiz

BVerwG zu Abschiebung von "Gefährdern": Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anträge  eines Algeriers und eines Nigerianers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, mit denen diese sich gegen ihre Abschiebung wehrten. Das meldet die FAZ (Reinhard Bingener). Die in Deutschland geborenen Männer haben sich zwar nicht strafbar gemacht, werden jedoch von den Behörden verdächtigt, Terroranschläge geplant zu haben. Daher soll zum ersten Mal seit seiner Einführung der für derartige Sachverhalte geschaffene § 58a Aufenthaltsgesetz auf die beiden Männer angewendet werden.

LG Essen zu Anschlag auf Sikh-Tempel: Das Landgericht Essen hat drei Jugendliche wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Hauptangeklagten sollen im vergangenen Jahr einen Sprengsatz vor einem Sikh-Tempel deponiert haben. Nach der Überzeugung des Gerichts handelten sie dabei religiös motiviert. Den Fall schildern die SZ (Jan Bielicki) und die taz (Sabine am Orde).

StA Oldenburg zu Belästigung bei Bundeswehr: Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg für die Wortwahl kritisiert, mit der diese die Einstellung der Ermittlungen gegen einen Bundeswehrsoldaten begründet hat, der eine Soldatin sexuell belästigt haben soll. Die Argumentation, dass der Mann lediglich "Interesse" kundtun und die Soldatin nicht beleidigen wollte, sei "abenteuerlich und aus der Zeit gefallen", so die Ministerin. Es berichten die SZ (Christoph Hickmann) und zeit.de.

LG Frankfurt – S&K-Prozess: Nachdem vier von fünf Angeklagten gestanden haben, ist es zu einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft Gericht und Verteidigung im Prozess gegen die Gründer der Immobiliengruppe S&K gekommen. Danach hätten die Angeklagten mit Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und neuneinhalb Jahren wegen Untreue zu rechnen. Die Betrugsvorwürfe seien hingegen fallen gelassen worden, so die FAZ (Marcus Jung).

LG München I – Georg Funke: Im Prozess gegen den ehemaligen Chef der Hypo Real Estate, Gregor Funke, hat der Angeklagte Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und das Bundesfinanzministerium erhoben. Die Hypo Real Estate hätte die Liquiditätskrise überstanden, sei aber von außen zerstört worden. Über den Prozess berichten die FAZ (Marcus Jung), die SZ (Thomas Fromm/Stephan Radomsky) und das Hbl (Christian Schnell).

EuGH zu Kopftuch am Arbeitsplatz: Mehrere Beiträge befassen sich mit dem Urteil, das der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche zum Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft verkündet hat. In einem (englischsprachigen) Beitrag für verfassungsblog.de bemängelt Jura-Dozentin Ioanna Tourkochoriti, dass das Urteil Kriterien vermissen lasse, nach denen die Zulässigkeit eines Verbots in der Praxis zu beurteilen sei. Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert das Urteil. Man müsse die Menschen nehmen wie sie sind. Das sei bei der Religion nicht anders als beim Alter oder Geschlecht. Die Jura-Dozentin Viola Teubert beleuchtet auf juwiss.de die Auswirkungen des Urteils und stellt die Rechtslage zu Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst dar.

Fischer reagiert auf offenen Brief: In einem Gastbeitrag für meedia.de reagiert Bundesrichter Thomas Fischer auf einen offenen Brief einer taz-Journalistin, der am Samstag veröffentlicht wurde, nachdem keine Einigung über die Autorisierung eines Fischer-Interviews zustande gekommen war. Fischer wirft der Journalistin vor, mit Vorurteilen an das Interview herangegangen zu sein und jetzt nachzutreten. Der Beitrag enthält zudem eine Version des bisher nicht veröffentlichten Interviews.

Kanzleidurchsuchungen: In der Abgasaffäre wurden nicht nur Geschäftsräume von Audi, sondern auch die Räume der Kanzlei Jones Day durchsucht, die für den Volkswagen-Konzern den Abgasskandal untersucht. Die FAZ (Marcus Jung) beleuchtet die offenen Rechtsfragen rund um die Zulässigkeit solcher Durchsuchungen. Die Rechtsprechung sei bisher uneinheitlich, Kritik kommt vor allem von Anwaltsorganisationen.

Wahlkampf bei RAK Düsseldorf: lto.de (Pia Lorenz) beschreibt die Auseinandersetzung im Vorfeld der Versammlung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Eine Gruppe von Anwälten möchte, dass der derzeit amtierende Präsident Herbert Schons abgelöst wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Filesharing geht zum EuGH / Von der Leyen kritisiert Staatsanwaltschaft / Steinmeiers Amtseid . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22440/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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