Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Files­ha­ring geht zum EuGH / Von der Leyen kri­ti­siert Staats­an­walt­schaft / Stein­meiers Amt­seid

22.03.2017

Das LG München I hält die BGH-Rechtsprechung zu Filesharing für europarechtswidrig und hat den EuGH angerufen. Außerdem in der Presseschau: Von der Leyen tadelt Staatsanwaltschaft und Steinmeiers Amtseid kommt möglicherweise zu spät.

Thema des Tages

LG München I zu Filesharing: Das Landgericht München I sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Filesharing in Widerspruch zum europäischen Recht und hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der BGH hatte in anderen urheberrechtlichen Verfahren eine Haftung unter Hinweis auf den Schutz von Ehe und Familie abgelehnt, wenn Familienmitglieder den gleichen Internetzugang nutzten und kein Verantwortlicher feststellbar ist. Das Landgericht sieht darin einen Verstoß gegen Unionsrecht, das "angemessene Sanktionen und Rechtsbehelfe" gegen Urheberrechtsverletzungen vorschreibt, so die SZ (Stephan Handel).

Rechtspolitik

Hatespeech im Internet: Die Welt (Christian Meier) gibt die Kritik am Gesetzentwurf gegen sogenannte Hassrede im Internet wieder, nach dem soziale Netzwerke Bußgelder zahlen sollen, wenn sie rechtswidrige Inhalte nicht rechtzeitig löschen. Die Unterscheidung zwischen offensichtlichen und nicht offensichtlichen Fällen sei schwierig. Die Upload-Filter würden zudem als Zensur-Instrumente kritisiert.

Auch der Rechtsanwalt Harro von Have kritisiert in der Welt den Entwurf und prophezeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Die harten Sanktionen würden unweigerlich dazu führen, dass die Betreiber sozialer Netzwerke eher löschten. Damit greife das Gesetz unmittelbar in die Meinungsfreiheit ein. Anders sieht das Rechtsprofessor Michael Kubiciel in der FAZ: Das Gesetz schließe eine Rechtsschutzlücke, die dadurch entstehe, dass die gerichtliche Rechtsdurchsetzung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei und Gerichtsverfahren erst erfolgreich seien, wenn die Rechtsverletzung bereits eingetreten ist.

Wetter-App: Nach Kritik aus der Unionsfraktion und dem Bundesrat wird die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Wetter-App nur in eingeschränkter Form kommen. Das meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Der Minister wollte ursprünglich nicht nur meteorologische Daten frei verfügbar machen, sondern diese auch in einer App darstellen lassen. Nach der Kritik, dass dies nicht Aufgabe des Staates sei und möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, einigte sich die Unionsfraktion darauf, dass die Anwendung nur amtliche Unwetterwarnungen anzeigen soll.

Pkw-Maut: Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Forderungen einiger Länder nach Ausnahmen von der Pkw-Maut für Grenzregionen zurückgewiesen. Laut SZ (Martin Balser) könnte der Bundesrat das umstrittene Gesetz bis zur Bundestagswahl verzögern. In einem gesonderten Kommentar drückt Martin Balser (SZ) seine Zustimmung zu einem solchen Schritt aus. Die Abgabe sei ein "falscher und ökonomisch mehr als fragwürdiger Versuch, mit Ausgrenzung Politik zu machen".

Hochschulorganisation: Die Rechtsprofessoren Wolfgang Löwer und Klaus Gärditz nehmen in der FAZ das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Landeshochschulgesetz aus dem vergangenen Jahr zum Anlass, sich mit Grundfragen der Hochschulorganisation zu befassen. Der organisatorische Schutz der Wissenschaftsfreiheit setze der Stärkung der Hochschulleitungen Grenzen. Dass die Gruppe der Professoren bei der Wahl die Mehrzahl der Stimmen haben müsse, habe sachliche Gründe. Sie würden über die notwendige Erfahrung verfügen und müssten mit den Folgen der Entscheidungen langfristig leben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2017: Filesharing geht zum EuGH / Von der Leyen kritisiert Staatsanwaltschaft / Steinmeiers Amtseid . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22440/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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