Die juristische Presseschau vom 3. März 2017: Suizid ermög­licht / Sch­le­cker ange­klagt / Auf­tritte abge­sagt

03.03.2017

Recht in der Welt

EGMR – Straffreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien zu einem Schadensersatz verurteilt, weil Behörden des Landes ihrer Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit einer misshandelten Frau und ihrer Kinder nicht Genüge getan haben. Die Frau hatte sich wegen Übergriffen ihres Partners mehrmals an die Polizei gewandt, war dort aber vertröstet worden, berichtet die FAZ (Helene Bubrowski). Hierdurch sei ein Klima der Straffreiheit geschaffen worden, das schließlich die Tötung des Sohnes begünstigt habe.

EU – Marine Le Pen: Das Europäische Parlament hat auf Antrag einer französischen Staatsanwaltschaft die Immunität der Abgeordneten Marine Le Pen aufgehoben und damit ein Verfahren wegen "Verbreitung gewaltsamer Bilder" ermöglicht. Die Präsidentschaftskandidatin hatte Propagandabilder des IS veröffentlicht, schreibt zeit.de (Georg Blume).

Polen – Oberstes Gericht: Nach Bericht der FAZ (Konrad Schuller) hat eine Gruppe von Abgeordneten der Regierungspartei PiS beim polnischen Verfassungsgericht die Amtsenthebung der Vorsitzenden des Obersten Gerichts, der zweithöchsten Kammer des Landes, beantragt. Begründet werde der Vorstoß mit einem formellen Ernennungsfehler. Die betreffende Richterin Małgorzata Gersdorf gilt als Kritikerin der gegenwärtigen Justizreformpläne.

Österreich – Gruppenvergewaltigung: Wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung einer deutschen Touristin hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen acht aus dem Irak stammende Männer zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Über das Urteil schreiben SZ (Cathrin Kahlweit) und FAZ (Stephan Löwenstein).

Ägypten – Hosni Mubarak: Den früheren ägyptischen Machthaber Hosni Mubarak hat der Kassationsgerichtshof des Landes letztinstanzlich vom Vorwurf freigesprochen, für die Tötung von Demonstranten vor sechs Jahren verantwortlich zu sein. Gleichzeitig wurden Anträge von Hinterbliebenen, Mubarak wegen der Tötungen zivilrechtlich in Anspruch nehmen zu können, abgewiesen, so die SZ (Paul-Anton Krüger).

USA – Justizminister: Die US-amerikanischen Untersuchungen zu russischen Einmischungsversuchen in die letzte Präsidentschaftswahl werden ohne Beteiligung von Justizminister Jeff Sessions stattfinden. Diese Konsequenz zog der Minister nach Vorwürfen, er habe in einer Senatsanhörung zu Kontakten mit russischen Regierungsanhörungen die Unwahrheit gesagt. Es berichten SZ (Hubert Wetzel) und spiegel.de.

Sonstiges

Türkische Minister in Deutschland: Die Städte Gaggenau und Köln haben geplante Auftritte türkischer Minister, bei denen für das kommende Verfassungsreferendum in der Türkei geworben werden sollte, abgesagt. Als Konsequenz sagte der türkische Justizminister Bekir Bozdag sein Treffen mit seinem deutschen Kollegen Heiko Maas (SPD) ab. Es berichtet unter anderem die SZ (Josef Kelnberger u.a.). Bekir Bozdag wird von spiegel.de und FAZ (Christian Meier) vorgestellt. Im Leitartikel begrüßt Reinhard Müller (FAZ) die Absage. Zwar könne ein Rechtsstaat mit Zumutungen umgehen und besitze sogar die Pflicht, den Grundrechten von Veranstaltern Geltung zu verschaffen. Auch sei es nicht verkehrt, gegenüber einem autoritären Regime diplomatische Kanäle offenzuhalten. Gleichwohl müssten Grenzen gesetzt werden, wenn diesem Regime hierzulande die Gelegenheit gegeben werde, "Gegner zu verfolgen und Anhänger aufzustacheln".

Sicherheit: Für das Hbl bespricht Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, "Allein unter Feinden?", ein "starkes Debattenbuch" des Handelsblatt-Redakteurs Thomas Sigmund. Auch wenn man dem Autor nicht bei jeder seiner im Buch vertretenen Thesen zur Wiederherstellung verlorengegangener Sicherheit folgen müsse, bringe das Werk "den gesellschaftlichen Diskurs voran".

Berlin Legal Tech: community.beck.de (Stephan Breidenbach) bringt einen Überblick zu den Themen der Berlin Legal Tech-Konferenz.

Das Letzte zum Schluss

Rache: Sein pfälzischer Dialekt wurde einem Mann zum Verhängnis, der dem neuen Liebhaber seiner ehemaligen Freundin in Schwaben eins auswischen wollte. Die SZ schreibt, dass der Verlassene sich mit einem heißen Tipp über Drogenverkäufe des neuen Partners anonym an die Polizei wandte. Diese fand die Mundart des Anrufers merkwürdig und konnte den Fall aufklären. Demnächst wird die Staatsanwaltschaft, unter anderem wegen falscher Verdächtigung, aktiv.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2017: Suizid ermöglicht / Schlecker angeklagt / Auftritte abgesagt . In: Legal Tribune Online, 03.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21701/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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