Die juristische Presseschau vom 3. März 2017: Suizid ermög­licht / Sch­le­cker ange­klagt / Auf­tritte abge­sagt

03.03.2017

Justiz

EuGH zu 0180-Nummern: Für Verbraucher kostenpflichtige 0180-Nummern verstoßen zumindest dann gegen Unionsrecht, wenn die eingerichteten Service-Hotlines der Bearbeitung von Kundenanliegen zu bereits geschlossenen Verträgen dienen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem Urteil, über das Andreas Brommer auf lto.de berichtet. Der Rechtsanwalt stellt die Argumentation der auf Vorlage des Landgerichts Stuttgart ergangenen Entscheidung und ihre Ausnahmen vor. Der Verfahrensgang ist auch Thema des Berichts der BadZ (Christian Rath). Hendrik Wieduwilt (FAZ) macht in einem Kommentar auf die wirtschaftlichen Folgen aufmerksam. Kompetenter und freundlicher Service koste, weil Preissteigerungen aber "angesichts der deutschen Schnäppchenmentalität und Preistransparenz im Netz indiskutabel" seien, könnten sich derartige Angebote künftig nur noch Marktgiganten wie Amazon leisten.

BVerfG – BND-Überwachung: Die Organisation Reporter ohne Grenzen legt eine Verfassungsbeschwerde gegen die strategische Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst ein. Die Journalisten rügen die Erfassung zahlreicher E-Mails der Organisation und die Unverhältnismäßigkeit dieser Praxis, die zudem gegen die Bestimmungen des G-10-Gesetzes verstoße. netzpolitik.org (Lennart Mühlenmeier) berichtet.

KG Berlin zu Kriegsverbrechen: Wegen Kriegsverbrechen hat das Berliner Kammergericht einen irakischen Flüchtling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Mitglied einer regulären Militäreinheit hatte der Verurteilte mit den Köpfen zweier bereits zuvor getöteter IS-Kämpfer posiert. Nach dem Bericht der taz (Gabriela Keller) beweise das Verfahren, wie schwer es sei, Taten in fernen Krisenregionen aufzuklären.

LG Stuttgart – Schlecker: Ab dem kommenden Montag muss sich Firmengründer Anton Schlecker gemeinsam mit seiner Frau und den beiden Kindern vor dem Landgericht Stuttgart unter anderem wegen eines besonders schweren Falls des Bankrotts verantworten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, angesichts der absehbaren Insolvenz des Unternehmens Vermögenswerte beiseite geschafft zu haben, erläutert das Hbl (Martin Buchenau/Volker Votsmeier) in einem ausführlichen Bericht, der die Angeklagten, ihre Verteidiger, den Insolvenzverwalter, aber auch den Umgang der Heimatgemeinde des Unternehmens mit dessen schwierigen Erbe vorstellt. Der Vorbericht der SZ (Klaus Ott) konzentriert sich auf einen Privatkredit von 30 Millionen Euro, der Schlecker vom Lidl-Gründer Dieter Schwarz kurz vor der Pleite der Drogerie-Kette gewährt wurde.

LG Arnsberg zu Gewinnspiel: Das Landgericht Arnsberg hat den Streit ehemaliger Freunde über Anteile an einem Gewinn durch Urteil beendet. Bei einem feuchtfröhlichen Wochenende hatte der nun beklagte ehemalige Freund über ein Kronkorken-Los einen Neuwagen gewonnen, teilen wollte er ihn aber nicht. Weil er hierdurch gegen die Rechte der Miteigentümer, jener Freunde, die das Bier mitfinanziert hatten, verstoßen hat, muss er einer klagenden früheren Freundin einen Anteil erstatten. Die FAZ (Timo Frasch) berichtet.

LG Berlin – Selbstjustiz: Wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge muss sich ein Supermarktleiter vor dem Landgericht Berlin verantworten. Aus Ärger über einen Ladendiebstahl hatte der Angeklagte einen Obdachlosen verprügelt. Ob dessen späterer Tod auf die Schläge zurückzuführen ist, wird das Gericht herausfinden müssen. Es berichten SZ (Verena Mayer) und spiegel.de (Julia Jüttner).

Fluggastrechte: Stellt es einen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn wie im letzten Herbst bei TUI Flüge ausfallen, weil sich zahlreiche Mitarbeiter krankmelden? Wäre dies so, dann könnten sich Fluggesellschaften gegenüber Ersatzansprüchen von Verbrauchern nach der Fluggastrechte-Verordnung exkulpieren. Nach ersten Urteilen des mit Ersatzansprüchen befassten Amtsgerichts Hannover ist die Frage zu verneinen, informiert Rechtsanwalt Marcus Scholz auf lto.de in einer Übersicht zur Rechtsproblematik. Es entspreche gefestigter Rechtsprechung, dass die Erkrankung von Mitarbeitern in die Risikosphäre des Arbeitgebers falle.

GBA – Kriegsverbrechen: Die beim Generalbundesanwalt erstattete Anzeige gegen syrische Militärs wegen systematischer Folter von Regimegegnern thematisiert nun auch die taz (Christoph Kürbel).

Mark K. Binz: In einem ausführlichen Porträt stellt das Hbl (Tanja Kewes) Mark K. Binz vor. Dem "Familienanwalt deutscher Mittelständler", dem eine "legendäre" Eitelkeit attestiert wird, wurde jüngst durch Robert Tönnies das Mandat entzogen, er bereite sich aber aktuell auf eine neue spektakuläre Vertretung vor. Die Erbin des Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer wolle mit seiner Hilfe ihren Anteil der ungeteilten Erbengemeinschaft durchsetzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2017: Suizid ermöglicht / Schlecker angeklagt / Auftritte abgesagt . In: Legal Tribune Online, 03.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21701/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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