Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vor­la­dung für Fillon / Taser für Polizei / Die­sel­fahr­verbot für Mün­chen

02.03.2017

Recht in der Welt

EGMR – Türkei: Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten zur Zeit tausende Beschwerden türkischer Staatsangehöriger, die nach dem Militärputsch Folter, Freiheitsentziehung und Entlassung aus ihren Ämtern beklagen, auf eine Entscheidung. Einige Beschwerden wurden bereits wegen der Nichtbeachtung des innerstaatlichen Rechtswegs abgewiesen. Der Rechtsprofessor Jochen Frowein analysiert in einem Gastbeitrag für die FAZ, ob es in der Türkei überhaupt noch einen effektiven Rechtsweg gegen Maßnahmen nach der Notstandserklärung im Sinne von Art. 15 der Menschenrechtskonvention gibt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs in der Türkei nicht mehr notwendig sei.

Frankreich – Marine Le Pen: Die Bezeichnung Marine Le Pens als "Faschistin" durch einen politischen Gegner stellt keine strafbare Beleidigung dar, so entschied das französische Kassationsgericht und wies damit das Rechtsmittel Le Pens gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts von Oktober 2015 ab. Zur Begründung hieß es, die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten, wie lto.de meldet.

Norwegen – Breivik: Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Andreas Behring Breivik ist nicht unmenschlich, entschied ein Berufungsgericht in Norwegen und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Das Berufungsgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass Breivik "weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt" werde, melden spiegel.de und zeit.de.

Malaysia – Kim Jong Nam: Weil sie den Halbbruder des nordkoreanischen Diktators Kim Jong Un – Kim Jong Nam – getötet haben sollen, sind nun zwei Frauen in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur wegen Mordes angeklagt worden. Ihnen droht die Todesstrafe, schreiben die SZ und zeit.de.

Türkei – Deniz Yücel: Der Welt-Korrespondent Deniz Yücel ist von Istanbul in die Haftanstalt Silivri verlegt worden. Über die dortigen Haftbedingungen sei noch nichts bekannt, so sein Anwalt Veysel Ok. Yücel drohen bei einer Verurteilung wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung bis zu zehn Jahre Haft, schreibt die taz (Daniel Bax).

Italien – Leihmutterschaft: Ein italienisches Gericht entschied, dass zwei homosexuelle Männer als Väter von siebenjährigen Zwillingen, die in Kanada von einer Leihmutter zur Welt gebracht wurden, eingetragen werden dürfen. Es stellte sich damit in Widerspruch zu einem im Jahr 2015 ergangenen Urteil eines anderen italienischen Jugendgerichts, das den Auftraggebern einer Leihmutter nicht gestattete, sich als Eltern des von dieser in Moskau ausgetragenen Kindes eintragen zu lassen. Letztgenanntes Urteil wurde im Januar diesen Jahres vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Es berichtet die FAZ (Jörg Bremer).

Sonstiges

Doppelte Staatsbürgerschaft: Dem Thema der doppelten Staatsbügerschaft widmet sich der Rechtsprofessor Stefan Talmon in einem Gastbeitrag für die FAZ. Er stellt die völkerrechtlichen Hintergründe dar sowie die rechtlichen und politischen Schwierigkeiten, die sich für Staaten im Zusammenhang mit dieser ergeben können.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lz

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vorladung für Fillon / Taser für Polizei / Dieselfahrverbot für München . In: Legal Tribune Online, 02.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22242/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen