Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vor­la­dung für Fillon / Taser für Polizei / Die­sel­fahr­verbot für Mün­chen

02.03.2017

Präsidentschaftskandidat Fillon wurde von der französischen Justiz vorgeladen. Außerdem in der Presseschau: Polizei soll mit Tasern ausgestattet werden, Maas über Sicherheitspolitik und Bayern soll Dieselfahrverbot für München vorbereiten.

Thema des Tages

Frankreich – Fillon: Der konservative französische Präsidentschaftskandidat François Fillon ist wegen des Verdachts der illegalen Bereicherung auf Staatskosten von den gegen ihn ermittelnden Untersuchungsrichtern für den 15. März vorgeladen worden. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau und zwei seiner Kinder zum Schein beschäftigt und ihnen über eine Million Euro zugeschanzt zu haben. Fillon bestreitet die Vorwürfe und will an seiner Kandidatur festhalten. Der französischen Justiz unterstellte er politische Motive: Die Vorladung sei kalkuliert und solle den Konservativen schaden. Er sehe sich als Opfer eines Komplotts und eines "politischen Mords". Insbesondere das schnelle Vorgehen der Richter beweise deren Voreingenommenheit. Es berichten die SZ (Leo Klimm), FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer) und zeit.de (Georg Blume).

Rechtspolitik

Bayrisches Sicherheitspaket: Die bayerische Staatsregierung plant ein Gesetz "zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen", das unter anderem die elektronische Fußfessel und unbefristeten Präventivgewahrsam vorsieht, wie nun auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet. Kernstück der Regelungen sei ein neuer Begriff der "drohenden Gefahr". Kurt Kister (SZ) bezeichnet den Gesetzentwurf als "geschichtsvergessen". Mit dem Einsperren von Menschen für beliebige Zeit habe Deutschland historisch schlechte Erfahrungen gemacht. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält den im Entwurf enthaltenen Begriff der Gefahr, die einen Zugriff erlaube, für zu vage.

Taser für Polizei: Die Polizei in Berlin und Rheinland-Pfalz wurden bereits zum Test mit Tasern ausgestattet, auch in Bremen und Nordrhein-Westfalen wird eine solche Ausstattung von der SPD gefordert. In den USA ist die Polizei schon länger mit diesen Waffen ausgerüstet. Die Verwendung des Tasers, so die Argumentation, sei milder als der Einsatz einer Schusswaffe. Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über einen europäischen Polizeikongress, auf dem die Taser vorgestellt wurden. Rechtsprofessor Clemens Arzt äußerte Bedenken. Die Aufrüstung der US-amerikanischen Polizei mit derartigen Waffen eigne sich nicht als Vorbild, für manche Beamte werde es "verführerisch leicht, zu Gewalt zu greifen."

Ausschluss von Parteienfinanzierung: In einem Gastbeitrag für die FAZ analysiert Rechtsprofessor Julian Krüper den zweiten vom Land Niedersachsen in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Die Fragen danach, wer über einen solchen Ausschluss entscheiden, wie lange die Entscheidung gelten solle und welche Auswirkungen eine solche habe sowie die Frage nach den äußeren Grenzen des Ausschlusses von der Parteienfinanzierung durch die Verfassung, würden von dem Entwurf nicht oder nur im Ansatz thematisiert.

Maas im Interview: Bundesjustizminister Heiko Maas erklärt im Interview mit der taz (Konrad Litschko/Martin Reeh), warum die von ihm und dem Bundesinnenministerium nach dem Berlin-Attentat auf den Weg gebrachten Gesetze zur inneren Sicherheit als objektiv notwendig und rechtspolitisch verhältnismäßig zu sehen seien. Er versteht die SPD trotz dieser Gesetzesverschärfungen als "Korrektiv der Regierung gegen unverhältnismäßige Schnellschüsse". Außerdem spricht Maas über die geplanten Verschärfungen der Mietpreisbremse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau 2. März 2017: Vorladung für Fillon / Taser für Polizei / Dieselfahrverbot für München . In: Legal Tribune Online, 02.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22242/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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