Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2017: Bau­spar­kassen dürfen kün­digen / DRK-Schwes­tern sind Leih­ar­bei­te­rinnen / Erdoğan in Deut­sch­land

22.02.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Während Polen sich weiter gegen Kritik der EU am Umgang mit dem Verfassungsgericht verwahrt, wird an einer weiteren Justizreform gearbeitet, mit der Regierung und Parlamentsmehrheit die Kontrolle über die Instanzgerichte erhalten sollen. Das Vorhaben zielt vor allem auf den Nationalen Gerichtsrat, der für die Bestimmung von Richtern zuständig ist, so die SZ (Daniel Brössler/Florian Hassel). Stefan Ulrich (SZ) sieht Polen auf dem Weg zur "Tyrannei der Mehrheit" und fordert die EU auf, den Konflikt auszufechten.

Israel – Urteil gegen Soldat: Ein israelischer Soldat, der einen verletzten Palästinenser mit einem Kopfschuss getötet hat, muss für 18 Monate in Haft. Das hat ein israelisches Militärgericht in Tel Aviv entschieden, wie die FAZ (Jochen Stahnke) und spiegel.de melden. Während manche das Urteil als zu milde werten, fordern andere die Freilassung des Soldaten.

USA – Einreiseverbot: Der emeritierte Rechtsprofessor Michael Bothe zeichnet in der SZ die verfassungsrechtliche Diskussion um das von Donald Trump angeordnete Einreiseverbot nach. Zwar würden sich die Gerichte in außenpolitischen Fragen Zurückhaltung auferlegen, dies sei jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf richterliche Überprüfung. Der moderne Verfassungsstaat dulde keine Willkür.

Sonstiges

Erdoğan in Deutschland: Die taz (Christian Rath) fragt, ob der deutsche Staat etwas gegen öffentliche Auftritte des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland im Vorfeld des Referendums in der Türkei unternehmen kann. Ein Auftritt sei zwar nicht von der Versammlungsfreiheit umfasst, ein Verbot sei dennoch rechtlich schwierig. Die Bundesregierung könnte die Einreise verweigern, was jedoch aufgrund der politischen Situation unwahrscheinlich sei.

Twitternde Juristen: lto.de (Constantin van Lijnden/Pia Lorenz) stellt zehn Twitter-Accounts vor, die von Juristen betrieben werden, darunter viele Journalisten, aber auch Richter, Anwälte und ein Professor.

Influencer Marketing: Der Rechtsanwalt Stefan Engels beschäftigt sich in der FAZ mit werberechtlichen Fragen zu Marketingstrategien unter Einbindung von Internetstars, die beispielsweise auf Twitter oder Youtube Produkte bewerben. Auch hier würden das Erkennbarkeitsgebot und der Trennungsgrundsatz gelten. Wegen der eingeschränkten Zeichenzahl werde für den Nachrichtendienst Twitter die Abkürzung "#ad" diskutiert.

Das Letzte zum Schluss

Futternder Torwart: Weil der Ersatztorwart des englischen Fünftligisten Sutton United während des Spiels einen Sandwich aß, droht ihm jetzt juristischer Ärger. Im Vorfeld wurden Wetten über das Verhalten des Publikumslieblings geschlossen, wovon der Keeper wusste. Jetzt ermittelt der englische Fußballverband, so spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2017: Bausparkassen dürfen kündigen / DRK-Schwestern sind Leiharbeiterinnen / Erdoğan in Deutschland . In: Legal Tribune Online, 22.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22171/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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