Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2017: Bau­spar­kassen dürfen kün­digen / DRK-Schwes­tern sind Leih­ar­bei­te­rinnen / Erdoğan in Deut­sch­land

22.02.2017

Bausparverträge dürfen nach einer gewissen Zeit gekündigt werden, so der BGH. Außerdem in der Presseschau: Warum DRK-Schwestern jetzt als Leiharbeiterinnen gelten und was der deutsche Staat gegen Erdoğan-Besuch unternehmen könnte.

Thema des Tages

BGH zu Bausparverträgen: Bausparkassen dürfen Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen, wenn das Baudarlehen nicht abgerufen wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Baudarlehen kann üblicherweise dann ausgezahlt werden, wenn 40 bis 50 Prozent des festgelegten Betrags eingezahlt sind. Viele Kunden machten von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch, weil die alten Bausparverträge Zinsen boten, die weit über den heutigen Möglichkeiten liegen. Laut BGH steht in diesem Fall auch den Bausparkassen in der Ansparphase als Darlehennehmerin das Kündigungsrecht aus § 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Es berichten die FAZ (Marcus Jung), die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und swr.de (Max Bauer).

Markus Frühauf (FAZ) begrüßt das Urteil: Der Bausparvertrag sei keine "staatlich geförderte Hochzinsanlage", sondern diene einem wohnungswirtschaftlichen Zweck. Heribert Prantl (SZ) meint hingegen, das Gericht habe mit juristischen Raffinessen das Recht der Verbraucher ausgehebelt. Es gelte nicht mehr "pacta sunt servanda", sondern, "dass eine Bausparkasse einen Vertrag nur so lange halten muss, wie ihr dieser Vertrag guttut".

Die SZ (Benedikt Müller), der Tsp (Carla Neuhaus/Ursula Knapp) und spiegel.de (Florian Diekmann) geben Hinweise, was Bausparer jetzt beachten sollten. Der Rechtsanwalt Wolf von Buttlar erläutert im Interview mit dem Hbl (Matthias Streit), was die Entscheidung für andere Fälle bedeutet. Ausführlich wird das Urteil von Rechtsanwalt Johannes Flötotto auf lto.de analysiert.

Rechtspolitik

Transparenzregister: Im Kampf gegen Geldwäsche will das Kabinett am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem ein Transparenzregister eingeführt wird. Zugriff soll haben, wer ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt das geplante Gesetz vor.

Insolvenzanfechtung: Mit der vom Bundestag beschlossenen Reform der Insolvenzanfechtung befasst sich jetzt auch Rechtsanwalt Jan Antholz auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

Haftung im Konzern: Durch eine geplante Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll die Haftung im Konzern für Kartellrechtsverstöße ausgeweitet werden. Konzernmütter sollen demnach für Bußgelder der Töchter aufkommen, unabhängig davon, ob sie am rechtswidrigen Verhalten beteiligt waren. Die Rechtsanwälte Hilke Herchem und Marc Löbbe begründen in der FAZ, warum die Änderung in "bewährte und für unternehmerische Betätigung wesentliche Prinzipien der Haftungsbeschränkung" eingreife.

Speicherung von Flugreisedaten: Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs Constanze Kurz kritisiert in der FAZ die von der Bundesregierung geplante Speicherung von Flugreisedaten, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Die Reisevorratsdatenspeicherung sei in Wirklichkeit ein "Sicherheitstheater", das Sicherheit suggeriere, aber nicht leisten könne.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2017: Bausparkassen dürfen kündigen / DRK-Schwestern sind Leiharbeiterinnen / Erdoğan in Deutschland . In: Legal Tribune Online, 22.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22171/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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