Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Februar 2017: Lam­mert-Rede ver­fas­sungs­widrig? / Böh­m­er­mann-Gedicht ehr­ver­let­zend / Flug­ha­fen­ausbau gestoppt

13.02.2017

Recht in der Welt

Österreich – Flughafenausbau: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Wiener Flughafens gestoppt. Der damit einhergehende hohe Kohlendioxid-Ausstoß sei nicht mit dem Umweltschutz zu vereinbaren, der 2013 als Staatsziel in der Verfassung verankert wurde. Politiker reagierten enttäuscht und verwiesen auf Standortnachteile durch das Urteil. Die Samstags-Welt (Daniel Wetzel) und die Montags-taz (Ralf Leonhard) berichten.

Italien – Wahlgesetz: Der italienische Verfassungsgerichtshof hat die Gründe für sein Urteil zum Wahlgesetz veröffentlicht. Die Richter beanstanden, dass eine Stichwahl stattfinden soll, wenn keine Partei über 40 Prozent der Stimmen erhält. Der Gewinner der Stichwahl erhält die absolute Mehrheit der Abgeordneten. Zudem mahnen die Richter eine Angleichung der Wahlsysteme der beiden Kammern an, so die Samstags-SZ (Andrea Bachstein).

USA – Einreisestopp: Nachdem das Berufungsgericht in San Francisco die Beschwerde von Donald Trump gegen die erstinstanzliche Entscheidung zum Einreisestopp abgewiesen hat, hat der amerikanische Präsident weitere Schritte angekündigt. Per Twitter erklärte er, man werde sich vor Gericht sehen. Ob er den Supreme Court anrufen wird, ist jedoch bislang unklar. Gegenüber Journalisten deutete er an, dass er ein neues Dekret erlassen werde. Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) , die Samstags-Welt (Ansgar Graw) und spiegel.de berichten.

Christian Bommarius (Samstags-BerlZ) sieht in Trumps Ausspruch "Wir sehen uns vor Gericht" keine Erklärung des Vertrauens in die Rechtspflege, sondern die Drohung, den Druck auf das Recht zu erhöhen. Torsten Krauel (Samstags-Welt) meint, dass die amerikanische Justiz den "Grundsatz ordnungsgemäßer Amtsführung" ernst nehme. Wenn Trump das ignoriere, werde er sich bald sehr wundern. Und Friederike Haupt (FAS) fragt, warum Bürger Gerichtsurteile akzeptieren sollen, wenn der Präsident Richtern die Fähigkeit zu richten abspricht.

Im Interview mit lto.de (Tanja Podolski/Pia Lorenz) erläutert Rechtsprofessor Kirk W. Junker das amerikanische Justizsystem und die Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz.

USA – Rechtsstaat unter Trump: Im Gespräch mit der Samstags-taz (Dorothea Hahn) äußert sich Natasha Bannan, Anwältin und Vorsitzende der National Lawyer's Guild, zur gegenwärtigen politischen Situation in den USA. Trump verfolge eine faschistische Agenda. Der Rechtsstaat werde durch die Medien, Gerichte und Anwälte verteidigt, die jedoch teilweise schon erschöpft seien.

Panama – Mossack Fonseca: Die Gründer der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, darunter der Deutsche Jürgen Mossack, sind festgenommen worden. Ihnen wird vorgeworfen, in die Schmiergeldaffäre des panamaischen Präsidenten Juan Carlos Varela verwickelt zu sein. Das berichtet die Samstags-SZ (Boris Herrmann/Frederik Obermaier). Die Kanzlei hatte im vergangenen Jahr durch die Veröffentlichung der "Panama Papers" Bekanntheit erlangt.

Sonstiges

Kachelmann bei Schwarzer-Vortrag: Bei einem Vortrag von Alice Schwarzer an der Universität zu Köln zum Thema "(Sexual) Gewalt gegen Frauen und Recht" hat sich überraschend Jörg Kachelmann zu Wort gemeldet. Kachelmann erschien in Begleitung seines Anwalts Johann Schwenn und wies auf das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts hin, nach dem der gegen ihn gerichtete Vergewaltigungsvorwurf "vorsätzlich und wahrheitswidrig" gewesen sei. Die Samstags-SZ (Tanja Rest) und zeit.de ( Constantin van Lijnden) schildern den Vorfall.

Andrej Holm: Die Berliner Humboldt-Universität hat die Kündigung des Stadtsoziologen und ehemaligen Berliner Staatssekretärs Andrej Holm zurückgenommen. Das Vertrauensverhältnis sei nach einer Erklärung Holms nicht mehr zerstört, sondern nur noch gestört. Jost Müller-Neuhof (Samstags-Tsp) hält die Begründung für geheuchelt und bedauert, dass es nicht zum Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt. Dieser hätte womöglich gezeigt, "dass es fragwürdig ist, Menschen im Alter von Holm heute noch einen beruflich-biografischen Strick aus einer wie auch immer gearteten Stasi-Zugehörigkeit zu drehen".

Prisenrecht: lto.de (Martin Rath) nimmt ein Urteil des Reichsgerichts in Leipzig zum Ausgangspunkt, um sich mit dem damaligen Schutz des Eigentums in Kriegszeiten und dem Prisenrecht zu befassen, das das Beutemachen auf hoher See regelt.

Nudging: Die Montags-FAZ (Jochen Zenthöfer) rezensiert das Buch "Choice Architecture in Democracies, Exploring the Legitimacy of Nudging", das Beiträge aus unterschiedlichen Ländern und Disziplinen zum Setzen von Anreizen durch den Staat versammelt. Die Rechtswissenschaftlerin Anne van Aaken vertrete darin die Auffassung, dass das staatliche Nudging gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstoße, wenn informierte Konsumenten-Entscheidungen nicht respektiert würden.

Das Letzte zum Schluss

Scheidung wegen Uber: Ein Franzose verklagt den Fahrdienstanbieter Uber auf 45 Millionen Euro Schadensersatz. Durch einen technischen Fehler in der Uber-App habe seine Ehefrau Einsicht in seine Fahrten erhalten. So sei bei ihr der Verdacht entstanden, dass er sie betrüge, was schließlich zur Scheidung führte. Den Fall schildert spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Februar 2017: Lammert-Rede verfassungswidrig? / Böhmermann-Gedicht ehrverletzend / Flughafenausbau gestoppt . In: Legal Tribune Online, 13.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22074/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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