Die Rede von Norbert Lammert vor der Wahl des Bundespräsidenten wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Außerdem in der Presseschau: Böhmermann unterliegt weitgehend und der Wiener Flughafenausbau verstößt gegen das Staatsziel Umweltschutz.
Thema des Tages
Präsidentenwahl – Nobert Lammert: Bevor Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten gewählt wurde, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert eine bemerkenswerte Rede gehalten, in der er vor einem erstarkenden Nationalismus warnte und damit unter anderem auf die AfD anspielte. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Leuschner untersucht auf verfassungsblog.de ob Lammert damit in Hinblick auf den AfD-Kandidaten Albrecht Glaser gegen seine Pflicht zur Unparteilichkeit verstieß und welche verfassungsprozessualen Möglichkeiten die AfD hat.
Präsidentenwahl – Frank-Walter Steinmeier: Heribert Prantl (Montags-SZ) meint, der neue Bundespräsident sei "ein belesener und gebildeter Politiker, der aber in seinem Berufsleben nie etwas anderes gemacht hat als Politik". Thomas Stadler (internet-law.de) erinnert demgegenüber an Steinmeiers Rolle beim Umgang mit dem ehemaligen Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz und mit Blick auf die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes.
Präsidentenwahl – Elke Büdenbender: Die neue "First Lady" Elke Büdenbender wird sich nach einem Bericht des Spiegel (Marc Hujer/Christoph Schult, spiegel.de-Meldung) von ihrer Arbeit als Richterin am Verwaltungsgericht Berlin beurlauben lassen. Ursprünglich habe sie vorgehabt, ihren Beruf weiter auszuüben, doch die potenziellen Interessenkonflikte seien zu groß.
Rechtspolitik
Anzahl der Bundestagsabgeordneten: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) drängt auf eine schnelle Änderung des Wahlrechts, um einen drastischen Anstieg der Anzahl der Abgeordneten zu verhindern. Sollten die Liberalen und die AfD neu in den Bundestag einziehen, ist mit einer großen Zahl an Ausgleichsmandaten zu rechnen. Die Union will die Anzahl der Überhang- und Ausgleichsmandate auf 32 beschränken. Die anderen Fraktionen lehnen das bisher ab, weil sie eine Verzerrung des Wählerwillens befürchten und der Union vorwerfen, eigene Interessen zu verfolgen. Am Dienstag wollen die Fraktionsspitzen beraten, schreibt die FAS (Lydia Rosenfelder, faz.net-Zusammenfassung).
Parteienfinanzierung: Der Bundesrat hat den Entzug von staatlichen Geldern für verfassungsfeindliche Parteien auf den Weg gebracht. Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) weist auf die Schwierigkeiten des niedersächsischen Gesetzentwurfs hinsichtlich der Voraussetzungen, der Zuständigkeit und des Rechtsschutzes hin. In einem Kommentar merkt Wolfgang Janisch (Montags-SZ) an, dass sich mit der Einführung des "kleinen Parteiverbots" das herkömmliche Verbotsverfahren erledigt habe. In Zukunft würden als "milderes Mittel" die Gelder gestrichen werden.
Lohngerechtigkeitsgesetz: Mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz will Manuela Schwesig (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Arbeitnehmern einen Auskunftsanspruch über die Gehälter von vergleichbaren Kollegen verschaffen. Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) gibt die Kritik wieder, nach der das Gesetz Unternehmen unverhältnismäßig belaste, und äußert Zweifel, ob der Auskunftsanspruch überhaupt zu mehr Lohngerechtigkeit führe. Lohnunterschiede hätten mit der "Branche und der Art der konkreten Tätigkeit" zu tun.
Reisevertragsrecht: Die Samstags-taz (Thomas Wüpper) befasst sich im Reise-Teil mit den geplanten Änderungen im Reisevertragsrecht. In Umsetzung der EU-Richtlinie wird unter anderem die Kategorie der "verbundenen Reisen" geschaffen, die zur Veranstalterhaftung von Reisebüros führen kann. Verbraucherschützer kritisierten, dass Tagesreisen und Ferienhausbuchungen vom Reisevertragsrecht ausgenommen werden sollen.
Managergehälter: Nach einem Bericht der Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.) hat sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble offen für ein Einschreiten des Gesetzgebers gegen extrem hohe Managergehälter gezeigt. Zuletzt hatte sich die SPD für eine Beschränkung über die Abzugsmöglichkeit im Steuerrecht stark gemacht.
Gesetz gegen Geldwäsche: Bei der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie gibt es offenbar Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Das schreibt die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Während Bundesjustizminister Heiko Maas einen möglichst freien Zugang zum geplanten Transparenzregister befürworte, sehe der Entwurf aus dem unionsgeführten Finanzministerium einen eingeschränkten Zugang, etwa bei "berechtigtem Interesse", vor.
Abschiebungen: Die Samstags-SZ (Stefan Braun) und zeit.de (Sasan Abdi-Herrle/Ferdinand Otto) erläutern die Pläne zur schnelleren Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, auf die sich die Bundesregierung mit den meisten Landesregierungen verständigt hat.
Papier zu innerer Sicherheit: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat sich nach einer Meldung von zeit.de kritisch zu neuen Sicherheitsgesetzen geäußert. Die Videoüberwachung eines Großteils der Bevölkerung sei unverhältnismäßig, "Gefährder" bisher gar kein Rechtsbegriff.
Justiz
LG Hamburg zu Böhmermann: Das Landgericht Hamburg hat Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen des Gedichts "Schmähkritik" über Recep Tayyip Erdoğan zu wiederholen. Das Gedicht reproduziere rassistische Vorurteile gegenüber Türken und verletze die Menschenwürde des türkischen Präsidenten. Zeilen, in denen es um Erdoğans Politik geht, bleiben hingegen erlaubt. Die Samstags-taz (Christian Rath, erweiterte Online-Fassung), die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) und die Samstags-BerlZ (Christian Bommarius) fassen den Fall und das Urteil zusammen.
Christian Rath (Samstags-SWP) bezeichnet das Urteil als unbefriedigend: Der Fernseh-Beitrag sei ein "satirisches Gesamtkunstwerk" gewesen, das man rechtlich entweder ganz oder gar nicht akzeptieren könne. Ähnlich sieht es Heribert Prantl (Samstags-SZ). Der Text werde durch das teilweise Verbot so verstümmelt, dass er nicht mehr zu verstehen sei. Max Bauer (tagesschau.de) begrüßt hingegen das Urteil: Das Gedicht sei rassistisch und "Kunst und Rassismus passen schlecht zusammen".
In einem Beitrag auf lto.de erläutern die Anwälte Stefan Engels und Verena Haisch die Unterschiede zur strafrechtlichen Beurteilung sowie die Bedeutung der grundrechtlichen Herangehensweise an den Fall.
ArbG Berlin zu Schwesigs Chauffeur: Die Kündigung des Chauffeurs von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wegen ausländerfeindlicher Äußerungen war rechtswidrig. Das hat das Arbeitsgericht Berlin nach einer Meldung des Spiegel (Sven Becker und Wolf Wiedmann-Schmidt, erweiterte Online-Fassung) entschieden. Der Mann hatte zu einer Kollegin "Ich hasse Ausländer" gesagt und holocaustverharmlosende Äußerungen zumindest wiedergegeben. Das Gericht befand, eine Abmahnung würde genügen.
KG Berlin zu Gina-Lisa Lohfink: Das Kammergericht Berlin hat den Schuldspruch gegen Gina-Lisa Lohfink bestätigt. Nur die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden. Lohfink war wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, nachdem sie behauptet hatte, von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Der Vorsitzende Richter am Kammergericht Ralf Fischer nutzte die Urteilsverkündung, um Lohfink und ihrem Verteidiger die Leviten zu lesen. Entweder habe Lohfink bewusst die öffentliche Aufmerksamkeit gesucht oder ihr Verteidiger habe seine Interessen über die der Mandantin gestellt und Lohfink "den Haien zum Fraß vorgeworfen". Zukünftig solle Lohfink sich einen Anwalt suchen, "der etwas von Strafrecht versteht". Es berichten die Samstags-FAZ (Julia Schaaf), der Samstags-Tsp (Jost Müller-Neuhof), spiegel.de (Ansgar Siemens) und lto.de.
GBA – Kriegsverbrechen in Syrien: Die Bundesanwaltschaft hat nach Informationen der WamS (Eva Marie Kogel/Florian Flade) im Dezember 2016 einen internationalen Haftbefehl gegen einen IS-Terroristen wegen des Völkermords an den irakischen Jesiden ausgestellt. Insgesamt ermittelt das Bundeskriminalamt in rund 30 Fällen zu Kriegsverbrechen in Syrien.
StA Dresden zu Richter bei AfD-Veranstaltung: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen den Richter Jens Maier eingestellt. Das meldet die Samstags-SächsZ. Der Richter hatte bei einer Veranstaltung der AfD einen "Schuldkult" für "endgültig beendet" erklärt und über eine "Herstellung von Mischvölkern" gesprochen.
StA Mannheim – Rüstungsexport: Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Verantwortliche der Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz. Das Unternehmen will Maschinen nach Mexiko exportieren, die Rohre für Gewehre produzieren sollen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass keine Genehmigung erforderlich sei und beruft sich auf die Dual-Use-Verordnung der EU, die den Export von Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Die Montags-taz (Wolf-Dieter Vogel) berichtet.
EuGH – humanitäre Visa: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) äußert Rechtsprofessor Daniel Thym Zweifel daran, dass der Europäische Gerichtshof dem Antrag des Generalanwalts Paolo Mengozzi folgen wird, nach dem Flüchtlinge unter Umständen ein Recht auf die Ausstellung humanitärer Visa haben. Die Menschenrechte würden nur gelten, wenn die Personen der Hoheitsgewalt der Mitgliedsstaaten unterstehen. Das sei jedoch bei Anträgen in einer Botschaft nicht der Fall. Jacques Schuster (Samstags-Welt) befürchtet, dass der Europäische Gerichtshof dem Antrag folgt, und sieht darin eine Kompetenzanmaßung. Die Richter sollten im Kopf haben, "dass ein Mehr an Europa genauso wenig im Sinne weiter Teile der Bevölkerung ist wie die Öffnung der Grenzen für alle Menschen".
BVerwG zu Kosten von IFG-Auskünften: Kopien für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dürfen nicht dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Informationsfreiheitsgesetz sehe zwar eine Ermächtigung für das Erheben von Gebühren vor, diese umfasse jedoch nicht Auslagen. netzpolitik.org (Arne Semsrott) befasst sich mit dem Urteil sowie seinen Auswirkungen auf bereits ergangene Gebührenbescheide und die Rechtslage nach den Landesgesetzen.
BSG – Tätigkeitsbericht: Die Verfahren am Bundessozialgericht sind rückläufig. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Gerichts hervor, mit dem sich die Samstags-FAZ (Marcus Jung) befasst. Weil sich zudem die personelle Situation verbessert habe, sei die durchschnittliche Dauer einer Revision von einem Jahr auf zehn Monate gesunken. Die Anzahl der Klagen gegen "Hartz-IV"-Bescheide habe abgenommen, Verfahren zu Arbeitsunfällen würden zunehmen.
Recht in der Welt
Österreich – Flughafenausbau: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Wiener Flughafens gestoppt. Der damit einhergehende hohe Kohlendioxid-Ausstoß sei nicht mit dem Umweltschutz zu vereinbaren, der 2013 als Staatsziel in der Verfassung verankert wurde. Politiker reagierten enttäuscht und verwiesen auf Standortnachteile durch das Urteil. Die Samstags-Welt (Daniel Wetzel) und die Montags-taz (Ralf Leonhard) berichten.
Italien – Wahlgesetz: Der italienische Verfassungsgerichtshof hat die Gründe für sein Urteil zum Wahlgesetz veröffentlicht. Die Richter beanstanden, dass eine Stichwahl stattfinden soll, wenn keine Partei über 40 Prozent der Stimmen erhält. Der Gewinner der Stichwahl erhält die absolute Mehrheit der Abgeordneten. Zudem mahnen die Richter eine Angleichung der Wahlsysteme der beiden Kammern an, so die Samstags-SZ (Andrea Bachstein).
USA – Einreisestopp: Nachdem das Berufungsgericht in San Francisco die Beschwerde von Donald Trump gegen die erstinstanzliche Entscheidung zum Einreisestopp abgewiesen hat, hat der amerikanische Präsident weitere Schritte angekündigt. Per Twitter erklärte er, man werde sich vor Gericht sehen. Ob er den Supreme Court anrufen wird, ist jedoch bislang unklar. Gegenüber Journalisten deutete er an, dass er ein neues Dekret erlassen werde. Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) , die Samstags-Welt (Ansgar Graw) und spiegel.de berichten.
Christian Bommarius (Samstags-BerlZ) sieht in Trumps Ausspruch "Wir sehen uns vor Gericht" keine Erklärung des Vertrauens in die Rechtspflege, sondern die Drohung, den Druck auf das Recht zu erhöhen. Torsten Krauel (Samstags-Welt) meint, dass die amerikanische Justiz den "Grundsatz ordnungsgemäßer Amtsführung" ernst nehme. Wenn Trump das ignoriere, werde er sich bald sehr wundern. Und Friederike Haupt (FAS) fragt, warum Bürger Gerichtsurteile akzeptieren sollen, wenn der Präsident Richtern die Fähigkeit zu richten abspricht.
Im Interview mit lto.de (Tanja Podolski/Pia Lorenz) erläutert Rechtsprofessor Kirk W. Junker das amerikanische Justizsystem und die Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz.
USA – Rechtsstaat unter Trump: Im Gespräch mit der Samstags-taz (Dorothea Hahn) äußert sich Natasha Bannan, Anwältin und Vorsitzende der National Lawyer's Guild, zur gegenwärtigen politischen Situation in den USA. Trump verfolge eine faschistische Agenda. Der Rechtsstaat werde durch die Medien, Gerichte und Anwälte verteidigt, die jedoch teilweise schon erschöpft seien.
Panama – Mossack Fonseca: Die Gründer der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, darunter der Deutsche Jürgen Mossack, sind festgenommen worden. Ihnen wird vorgeworfen, in die Schmiergeldaffäre des panamaischen Präsidenten Juan Carlos Varela verwickelt zu sein. Das berichtet die Samstags-SZ (Boris Herrmann/Frederik Obermaier). Die Kanzlei hatte im vergangenen Jahr durch die Veröffentlichung der "Panama Papers" Bekanntheit erlangt.
Sonstiges
Kachelmann bei Schwarzer-Vortrag: Bei einem Vortrag von Alice Schwarzer an der Universität zu Köln zum Thema "(Sexual) Gewalt gegen Frauen und Recht" hat sich überraschend Jörg Kachelmann zu Wort gemeldet. Kachelmann erschien in Begleitung seines Anwalts Johann Schwenn und wies auf das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts hin, nach dem der gegen ihn gerichtete Vergewaltigungsvorwurf "vorsätzlich und wahrheitswidrig" gewesen sei. Die Samstags-SZ (Tanja Rest) und zeit.de ( Constantin van Lijnden) schildern den Vorfall.
Andrej Holm: Die Berliner Humboldt-Universität hat die Kündigung des Stadtsoziologen und ehemaligen Berliner Staatssekretärs Andrej Holm zurückgenommen. Das Vertrauensverhältnis sei nach einer Erklärung Holms nicht mehr zerstört, sondern nur noch gestört. Jost Müller-Neuhof (Samstags-Tsp) hält die Begründung für geheuchelt und bedauert, dass es nicht zum Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt. Dieser hätte womöglich gezeigt, "dass es fragwürdig ist, Menschen im Alter von Holm heute noch einen beruflich-biografischen Strick aus einer wie auch immer gearteten Stasi-Zugehörigkeit zu drehen".
Prisenrecht: lto.de (Martin Rath) nimmt ein Urteil des Reichsgerichts in Leipzig zum Ausgangspunkt, um sich mit dem damaligen Schutz des Eigentums in Kriegszeiten und dem Prisenrecht zu befassen, das das Beutemachen auf hoher See regelt.
Nudging: Die Montags-FAZ (Jochen Zenthöfer) rezensiert das Buch "Choice Architecture in Democracies, Exploring the Legitimacy of Nudging", das Beiträge aus unterschiedlichen Ländern und Disziplinen zum Setzen von Anreizen durch den Staat versammelt. Die Rechtswissenschaftlerin Anne van Aaken vertrete darin die Auffassung, dass das staatliche Nudging gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstoße, wenn informierte Konsumenten-Entscheidungen nicht respektiert würden.
Das Letzte zum Schluss
Scheidung wegen Uber: Ein Franzose verklagt den Fahrdienstanbieter Uber auf 45 Millionen Euro Schadensersatz. Durch einen technischen Fehler in der Uber-App habe seine Ehefrau Einsicht in seine Fahrten erhalten. So sei bei ihr der Verdacht entstanden, dass er sie betrüge, was schließlich zur Scheidung führte. Den Fall schildert spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dw
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Februar 2017: Lammert-Rede verfassungswidrig? / Böhmermann-Gedicht ehrverletzend / Flughafenausbau gestoppt . In: Legal Tribune Online, 13.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22074/ (abgerufen am: 04.05.2024 )
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