Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Januar 2017: EuGH ver­han­delt Mit­be­stim­mung / GBA will Bun­de­stro­janer / KWM ist insol­vent

23.01.2017

Recht in der Welt

USA – Donald Trump: Nach seiner Amtseinführung am Freitag hat Donald Trump die Geschäfte als Präsident der Vereinigten Staaten aufgenommen. Der Rechtsanwalt Robert Peres erklärt auf lto.de, welche Befugnisse der Präsident nach der US-amerikanischen Verfassung hat. In einem weiteren Beitrag auf lto.de untersuchen Anwälte der US-Kanzlei Baker McKenzie, inwiefern die zentralen Wahlversprechen von Donald Trump nach amerikanischen Recht umsetzbar sind.

USA – Wertheim-Erbe: Eine eigens für den Rechtsstreit gegründete Organisation verklagt in den USA die Deutsche Bank auf insgesamt drei Milliarden Dollar. Die Organisation, die die Rechte der Erben der deutschen Unternehmerfamilie Wertheim vertritt, wirft der Deutschen Bank vor, Vermögenswerte einkassiert, die Auskunft verweigert und Beweise unterschlagen zu haben. bild.de (Herbert Bauernebel) schildert den Rechtsstreit.

Großbritannien – Rollstuhlfahrer: Busfahrer müssen darauf drängen, einen für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Platz freizumachen, wenn dieser belegt ist. Das hat der britische Supreme Court entschieden. Danach genießen Rollstuhlfahrer auch Vorrang gegenüber Kinderwagen. Behindertenverbände begrüßten das Urteil, schreibt blog.zeit.de (Christiane Link).

Türkei – Verfassungsreform: Das türkische Parlament hat der umstrittenen Verfassungsreform zugestimmt, mit der Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan mehr Macht erhält. Damit sie in Kraft tritt, muss noch die Bevölkerung in einem Referendum zustimmen. Aus Istanbul berichtet die Samstags-SZ (Mike Szymanski). spiegel.de (Vanessa Steinmetz) untersucht, was an den Vergleichen mit den Regierungssystemen der USA und Frankreichs dran ist.

Sonstiges

Björn Höcke: Nach der stark kritisierten Rede des AfD-Politikers Björn Höcke fordert Heribert Prantl (Samstags-SZ) ein entschlossenes Vorgehen der Strafjustiz. Die Eindeutigkeit von Höckes Aussagen ergebe sich aus dem gesamten Kontext seiner Rede. Die "braunen Tricks" seien "billige Tricks": "Eine Justiz, die sich des Sinns des Volksverhetzungs-Paragrafen bewusst ist, wird sich davon nicht beeindrucken lassen." Meinungsfreiheit solle nicht missbraucht werden können, um das Gedenken an die zu verhöhnen, an deren Verfolgung die Grundrechte erinnerten.

Christian Bommarius (Samstags-BerlZ) kritisiert die Forderung Sigmar Gabriels, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es nicht, Wortmeldungen von Parteifunktionären "auf Extremismusverdacht zu beschnüffeln", sondern die Bekämpfung des gewaltbereiten oder gewalttätigen Extremismus.

KWM-Insolvenz: Die einst sechstgrößte Anwaltskanzlei der Welt "King & Wood Mallesons" (KWM) hat Insolvenz angemeldet. Die Montags-FAZ (Marcus Jung) erläutert, wie es dazu kam, und weist darauf hin, dass einige frühere Anwälte inzwischen in der neu gegründeten KWM Europe LLP beraten.

Schiedsrichterfehler: Der Akademische Rat und ehrenamtliche Schiedsrichter Christian Deckenbrock befasst sich auf lto.de mit den Wirkungen von Schiedsrichterfehlern. Im Interesse des geordneten Spielverkehrs führten diese nur in Ausnahmefällen zu einer Spielwiederholung. Anders als die Regeln der meisten Sportverbände es vorsehen, sollte dies nach Ansicht des Autors aber nicht nur für falsche Tatsachenentscheidungen, sondern auch für Regelverstöße gelten. Schiedsrichterfehler, die über das Spiel hinaus Wirkung entfalteten, wie zum Beispiel gelbe und rote Karten oder übersehene Unsportlichkeiten, sollten hingegen öfter korrigiert werden.

Landgericht-Verfilmung: Das ZDF zeigt am 30. Januar und 1. Februar die Verfilmung von Ursula Krechels Roman "Landgericht", in dem es um die Geschichte eines vor den Nazis geflohenen jüdischen Richters und dessen Frau geht. Der Roman basiert auf einer wahren Geschichte, weicht jedoch zum Teil erheblich davon ab. Martin Doerry (Spiegel) kritisiert, dass diese Abweichungen das Klischee des Emigranten bedienten, der es sich im Ausland habe gut gehen lassen, während daheim der Zweite Weltkrieg tobte. Immerhin sorge die ZDF-Dokumentation im Anschluss an die Verfilmung für eine Rehabilitation.

Grundbucheinsicht für Drohnenbesitzer: Rechtsanwalt Tobias Goldkamp (aktuell.breuer.legal) untersucht, ob Drohnenbesitzer einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch haben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Drohnenbesitzer, die den Eigentümer eines Grundstücks um Erlaubnis für das Überfliegen fragen möchten, ein "berechtigtes Interesse" im Sinne der Grundbuchordnung haben. Als Konsequenz fordert der Autor die Abschaffung des allgemeinen Überflugverbots.

Karl von Rohr: Das Montags-Hbl (Michael Maisch/Daniel Schäfer) schildert die Arbeit des Rechtsvorstands der Deutschen Bank, Karl von Rohr, der gerade die Verhandlungen mit der US-Justiz über die Konsequenzen aus dem Hypothekenskandal abgeschlossen hat.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Januar 2017: EuGH verhandelt Mitbestimmung / GBA will Bundestrojaner / KWM ist insolvent . In: Legal Tribune Online, 23.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21852/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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