Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2017: Kein Verbot der NPD / Bild ver­klagt Focus Online / Obama beg­na­digt Man­ning

18.01.2017

Justiz

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess hat der Psychiater Henning Saß begonnen, sein Gutachten über Beate Zschäpe vorzustellen. Dabei habe er deutlich gemacht, dass er die Darstellung der Angeklagten für unglaubwürdig hält und von einer Schuldfähigkeit ausgeht, berichten die SZ (Wiebke Ramm), spiegel.de (Björn Hengst) und zeit.de (Tom Sundermann). Ausführungen zur Gefährlichkeitsprognose werden für den heutigen Verhandlungstag erwartet.

In einem gesonderten Kommentar meint Wiebke Ramm (SZ), dass der Sachverständige mehr fordere als nötig sei. Zschäpe sei schon jetzt nicht mehr gefährlich. Sie kämpfe nicht, sondern ducke sich weg.

LG Hildesheim – Zuhälterei: Vor dem Landgericht Hildesheim hat der Prozess gegen eine Mutter und ihren Lebensgefährten begonnen. Der Frau wird vorgeworfen, ihre damals 15-jährige Tochter zur Prostitution gezwungen zu haben. Ihr Lebensgefährte habe zudem mehrmals die Tochter vergewaltigt. Obwohl die Tochter schon 2013 zur Polizei ging, kommt es erst jetzt zur Hauptverhandlung, schreibt spiegel.de (Benjamin Schulz).

AG München – Trittbrettfahrer: Die SZ (Christoph Dorner) schildert den Prozess gegen eine Jugendliche, der vorgeworfen wird, einen Polizeieinsatz ausgelöst zu haben, indem sie einem Freund der Familie per Telefon drohte. Es ist eines von etwa drei Dutzend Verfahren, die die Staatsanwaltschaft München I nach dem Amoklauf im vergangenen Jahr gegen Trittbrettfahrer angestrengt hat.

OLG Nürnberg zu Hunderudel: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Hunderudel, das einem getrennt lebenden Ehepaar gehört, nicht getrennt wird. Der Ehemann hatte im Rahmen der Hausratsverteilung die Herausgabe von zwei der vier Hunde gefordert. Bei der Billigkeitsentscheidung berücksichtigte das Oberlandesgericht die Wertung von § 90a Bürgerliches Gesetzbuch und wies sämtliche Hunde der Ehefrau zu, bei der die Tiere zuletzt lebten. Den Fall schildern die SZ (Claudia Henzler), lto.de und lawblog.de (Udo Vetter).

LG Hildesheim – VW-Abgasskandal: Erstmals wurde Volkswagen verurteilt, den Kaufpreis für einen Wagen zurückzuzahlen, ohne dass eine vertragliche Beziehung zum Käufer bestand. Volkswagen habe dem Käufer eines Škoda Yeti "in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt", heißt es in dem Urteil des Landgerichts Hildesheim, das der SZ (Katja Riedel) vorliegt. Volkswagen geht davon aus, dass die Entscheidung in der Berufung aufgehoben wird.

LG Köln – Bild vs. Focus Online: Der Springer-Verlag verklagt das Medienhaus Burda vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung, Auskunft über die Arbeitsweise und Schadensersatz. Das melden die SZ (David Denk), die taz (Malte Göbel) und lto.de. Das Boulevardblatt wirft Focus Online vor, systematisch kostenpflichtige Inhalte von "Bild plus" zu verwenden. Seine Klage stützt Springer auf das Wettbewerbsrecht und auf das Recht des Datenbankherstellers nach § 87a ff. Urheberrechtsgesetz. Es gehe um die Verteidigung des Geschäftsmodells, so die Bild-Verantwortlichen.

VerfGH Baden-Württemberg zur Hochschulorganisation: Der Rechtsprofessor und ehemalige Universitätspräsident Lothar Zechlin kritisiert in der FAZ das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Hochschulorganisation vom November vergangenen Jahres. Indem das Gericht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfe, aber die Rolle der Hochschullehrer betone, vernachlässige es die Unterscheidung zwischen Wissenschaft und ihrer Organisation.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2017: Kein Verbot der NPD / Bild verklagt Focus Online / Obama begnadigt Manning . In: Legal Tribune Online, 18.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21805/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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