Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2017: Kein Verbot der NPD / Bild ver­klagt Focus Online / Obama beg­na­digt Man­ning

18.01.2017

Die NPD ist laut Bundesverfassungsgericht zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Bild wirft Focus Online vor abzuschreiben und Obama begnadigt Wikileaks-Informantin Chelsea Manning.

Thema des Tages

BVerfG zu NPD-Verbot: Die NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und einen entsprechenden Antrag des Bundesrats abgelehnt. Zwar verfolge die Partei verfassungsfeindliche Ziele, jedoch fehle es an Anhaltspunkten, dass sie diese auf legale oder illegale Weise erfolgreich durchsetzen könne. Einschränkungen der staatlichen Parteienfinanzierung seien nicht Gegenstand des Verfahrens und Sache des verfassungsändernden Gesetzgebers. Über die Entscheidung sowie die Reaktionen darauf berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Helene Bubrowski), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp/Steven Geyer), tagesschau.de (Klaus Hempel) und swr.de (Gigi Deppe). Erste Analysen liefern die Rechtswissenschaftler Sebastian Roßner auf lto.de und Sven Jürgensen auf verfassungsblog.de sowie der Anwalt und Grünen-Politiker Johannes Lichdi auf zeit.de.

Reinhard Müller (FAZ) sieht in dem Urteil eine zu begrüßende "Aufforderung zum Diskurs, und nicht zum Verbieten". Heribert Prantl (SZ) kritisiert demgegenüber, dass das Bundesverfassungsgericht eine Chance vertan habe: Ein Verbot der NPD wäre "vorbeugender Opferschutz" gewesen. Das Urteil sei eine "Klatsche" für die NPD, berge aber ein Risiko, meint Dietmar Hipp (spiegel.de): Man könne nur hoffen, dass bei einem Wiedererstarken der Partei rechtzeitig ein neuer Verbotsantrag gestellt werde. Jost Müller-Neuhof hebt hervor, dass mit der jetzigen Entscheidung wichtige Vorarbeiten für zukünftige Verfahren geleistet worden seien. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) fragt, was wir mit einer solchen "Wollen-aber-nicht-Können-Verfassungsfeindpartei" anfangen sollen, und fordert dazu auf, auf Feindbestimmungen zu verzichten und Rechte einzufordern.

In einem gesonderten Beitrag wirft die FAZ (Reinhard Müller) einen Blick zurück auf die bisherigen Parteiverbotsverfahren gegen die SRP und die KPD in den 1950er Jahren sowie gegen die NPD. meedia.de (Stefan Winterbauer) erklärt, wie es zu Falschmeldungen zahlreicher Medien kam, die kurz nach Beginn der Urteilsverkündung ein NPD-Verbot meldeten.

Rechtspolitik

Digitale Plattformen: Die Fraktionen von SPD und Union fordern eine Regulierung von digitalen Plattformen wie Uber und Airbnb. Ein entsprechender Antrag, der dem Hbl (Dana Heide) vorliegt, soll in den Fraktionssitzungen in der kommenden Woche verabschiedet werden. Darin geht es unter anderem um Verbraucherschutz und Haftungsfragen.

Cybergrooming: Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Missbrauch im Netz. Das sogenannte Cybergrooming, also die gezielte Annäherung pädophiler Erwachsener an Kinder und Jugendliche im Netz, müsse auch im Versuchsstadium strafbar sein, fordert der Missbrauchsbeauftragte laut Welt (Sabine Menkens).

Social Bots: netzpolitik.org (Markus Reuter) befasst sich mit der Gesetzesinitiative der Länder Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt, mit der "digitaler Hausfriedensbruch" bekämpft werden soll. Nach dem Entwurf soll das Betreiben von Social Bots strafbar sein, wenn es den AGB des Plattformbetreibers widerspricht. Kritiker halten das Gesetz für überflüssig und befürchten Rechtsunsicherheit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2017: Kein Verbot der NPD / Bild verklagt Focus Online / Obama begnadigt Manning . In: Legal Tribune Online, 18.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21805/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen