Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2016: Befangen wegen Face­book­bild / Anonyme Samen­spenden / Pläd­oyer Mord

24.02.2016

Recht in der Welt

Wikileaks – NSA: Wikileaks hat fünf neue Gesprächsprotokolle und 13 Selektoren der NSA veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel noch intensiver ausgespäht wurde als bisher bekannt war. Es wurden auch Gespräche mit UN-Generalsekretär Ban Ki-moon, Berlusconi, Sarkozy und Netanyahu abgehört. Über die Vorgänge berichten Fabian Warislohner auf netzpolizik.org, die SZ (John Goetz und Hans Leyendecker) und zeit.de.

Niederlande - Freizügigkeit: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) setzt sich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer in einem niederländischen Problembezirk verhängten Zuzugsperre für Arme aus. Das Gericht habe darin keine Verletzung der Freizügigkeit gesehen, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet ist, und verkenne damit deren Gehalt.

Russland – Verurteilung zu Schmerzensgeld: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, dem regierungskritischen Blogger Alexej Nawalny ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen, weil dessen Verurteilung zu fünf Jahren Lagerhaft willkürlich gewesen sei. Russland könne gegen die Entscheidung aber noch Rechtsmittel einlegen, schreibt zeit.de.

Türkei – Menschenrechtslage: Laut einem Bericht der taz hat Amnesty International scharfe Kritik an der Menschenrechtslage in der Türkei geübt. Flüchtlinge würden ohne Kontakt zur Außenwelt, teils in Geheimgefängnissen festgehalten. Wie die SZ (Daniel Brössler u.a.) schreibt, hat die Türkei zudem die Zusage in Frage gestellt, von der Nato gerette Flüchtlinge zurückzunehmen. Damit stehe und falle der ganze Nato-Einsatz gegen Schlepper auf dessen Rahmenbedingngen sich die Türkei, Griechenland und Deutschland geeinigt hatten.

Chile – Colonia Dignidad: Zu den Tätern und Opfern der chilenischen Sekte Colonia Dignidad gehörten viele Deutsche. Bei einer Veranstaltung des European Center for Constitutional and Human Rights wurde nun öffentlich die Untätigkeit der deutschen Justiz und die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Aufklärung der eigenen Verstrickung kritisiert, schreibt die taz (Wolf-Dieter Vogel).

Sonstiges

Fischer zu Presse und Strafrecht: Auf zeit.de schließt Bundesrichter Thomas Fischer seine Serie zu Presse und Strafrecht ab. Die Kommunikation über Verbrechen und Strafe trage Züge eines Exorzismus aus ritueller Abarbeitung, Verteilung, Zuschreibung und Wiedergutmachung von Schuld in dem es keine bloße Wirklichkeit gebe.

Clausnitz – Kritik an Polizeieinsatz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Kerkemeyer kritisiert auf juwiss.de den Polizeieinsatz in Clausnitz. Die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstands, der ein Vorgehen gegen die "nichtstörenden" Flüchtlinge habe rechtfertigen können, seien nicht gegeben gewesen. Joachim Käppner (SZ) meint die Polizei sei in Clausnitz unterbesetzt gewesen, weshalb sie nicht energischer gegen die Rechten habe einschreiten können. Durch solch hilfloses Agieren leide das Rechtsgefühl der Menschen.

Kulturrechte: Auf verfassungsblog.de philosophiert der Wissenschaftler Randall Hansen in englischer Sprache über das Recht der Mehrheitsgesellschaft, die eigene Kultur gegen schädigende Einflüsse wie Terror und wirtschaftlichen Ruin zu verteidigen. Was für Minderheiten anerkannt sei, müsse auch für Mehrheiten gelten können.

Safe-Harbor: Nach Auskunft des HBl (Anja Stehle) wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach das Safe-Harbor-Abkommen keine Grundalage mehr für den Datentransfer in die USA ist, von Unternehmen weitgehendst ignoriert. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte leite deshalb nun gegen drei Unternehmen ein Bußgeldverfahren ein.

Neue Menschenrechtsbeauftragte: Wie spiegel.de (Severin Weiland) meldet, ist die SPD-Abgeordnete Bärbel Kofler zur neuen Menschenrechtsbeuftragten der Bundesregierung ernannt worden.

Das Letzte zum Schluss

Rülpser mit Folgen: Ein junger Mann rülpste im Wiener Prater, nachdem er einen Döner mit Zwiebeln gegessen hatte. Dummerweise stand genau in dem Moment ein Polizist neben ihm, der sich davon angegriffen fühlte und ihm wegen Verletzung des öffentlichen Anstands einen Strafbefehl über 70 Euro ausstellen ließ. Daran erhitzen sich nun die Gemüter, schreibt die SZ (Cathrin Kahlweit).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2016: Befangen wegen Facebookbild / Anonyme Samenspenden / Plädoyer Mord . In: Legal Tribune Online, 24.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18567/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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