Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2016: Befangen wegen Face­book­bild / Anonyme Samen­spenden / Pläd­oyer Mord

24.02.2016

Justiz

BGH zur Widerrufsbelehrung: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, über die lto.de berichtet, sind die neuen Verbraucherkreditverträge der Sparkassen wirksam. Die Sparkassen müssten in ihrer Widerrufsbelehrung zu Verbraucherdarlehensverträgen keine Hervorhebungen machen. Auch Ankreuzoptionen dürften sie verwenden.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat am Dienstag ein Rechtsmediziner von den Verletzungen eines Mannes berichtet, den Uwe Böhnhardt bei einem Banküberfall in Zwickau niedergeschossen hatte, und damit dessen skrupelloses Vorgehen deutlich gemacht. Der Mann habe nur wegen eines zufällig anwesenden Arztes überlebt. Das Gericht werde die Tat wohl als Mordversuch qualifizieren, schätzt spiegel.de (Gisela Friedrichsen) ein.

LG Paderborn zu Unfall mit Streifenwagen: Vor dem Landgericht Paderborn ist ein Lastwagenfahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung von zwei Polizisten verurteilt worden, die beim Aufprall seines Lkw auf ihren Streifenwagen ums Leben gekommen waren. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht durch Überschreitung der Fahrtzeit und Einnahme von Schmerzmitteln verletzt habe, schreibt spiegel.de (Gesa Mayr).

BFH zu Umsatzsteuer: Nach Darstellung der Rechtsanwältinnen Gertraud Bauer und Marion Fetzer in der FAZ wirkt sich das Urteil aus Januar 2016, mit welchem der Bundesfinanzhof die Umsatzsteuer neugeordnet hat, nicht nur darauf aus. Vielmehr könnten jetzt auch Personengesellschaften Organgesellschaften im umsatzsteuerlichen Sinne sein – und nicht mehr nur wie bisher juristische Personen.

GBA – Im Zweifel Mord: Der Generalbundesanwalt will möglichst viele Syrien-Rückkehrer neben Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch wegen Mordes, versuchten Mordes oder Beihilfe zum Mord anklagen. Selbst geringfügige Beiträge oder das vergebliche Warten auf den Einsatz werden nach dieser Linie als Beiträge zur Mord-Maschinerie des IS gesehen. Wie unterschiedlich deutsche Gerichte dem folgen, zeigt die SZ (Lena Kampf und Georg Mascolo) anhand von drei Prozessen gegen Islamisten vor den Oberlandesgerichten München, Celle und Düsseldorf auf.

Bayern gegen Bund: Als nächsten Schritt hin zu einem beabsichtigten Klageverfahren der bayerischen Staatsregierung gegen den Bund hat die Partei nun den Rechtswissenschaftler Markus Möstl der Universität Bayreuth mit dem Entwurf der Klageschrift beauftragt und ihn zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Zunächst solle jedoch eine Antwort Merkels auf den von Ministerpräsident Horst Seehofer im Januar zugesandten Brief abgewartet werden. Dieser gelte nach bayerischer Ansicht gleichzeitig als Beginn einer Sechsmonatsfrist, bis zu deren Ablauf die Klage eingereicht werden kann, schreibt der Spiegel (Björn Hengst).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2016: Befangen wegen Facebookbild / Anonyme Samenspenden / Plädoyer Mord . In: Legal Tribune Online, 24.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18567/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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