Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2016: EGMR zu Hass­kom­men­taren / Neue Abgas­tests / Erle­di­gungs­druck

04.02.2016

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: Auf verfassungsblog.de spricht sich der Autor Federico Fabbrini in englischer Sprache dafür aus, den britischen Forderungen nach einer Sonderrolle innerhalb der EU nicht nachzugeben und stattdessen darauf zu pochen, dass es die EU nur als Gesamtpaket gebe. Die berechtigten Forderungen Großbritanniens nach Reformen sollten zum Anlass für eine umfassende Verfassungsreform genommen und der Brexit so zum Anlass für eine Stärkung der Union genommen werden.

Frankreich – Sicherheitsgesetz: Wie die SZ (Christian Wernicke) schreibt, hat Frankreich den seit November geltenden Ausnahmezustand bis Ende Mai verlängert und will durch ein Gesetz, das schnellere Festnahmen sowie Abhörmaßnahmen und Kontrollen von Reisenden ohne richterliche Überprüfung erlaubt, die Notstandsmaßnahmen auch darüber hinaus festschreiben.

Marokko – EU-Handelsabkommen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Herwig Wutscher bespricht auf juwiss.de die Entscheidung des Europäischen Gerichts mit welcher der Ratsbeschluss zum Abschluss eines Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko teilweise aufgehoben wurde, weil die EU seiner extraterritorialen Pflicht zur Berücksichtigung von Grundrechten beim Abschluss von Freihandelsabkommen nicht hinreichend nachgekommen ist.

Sonstiges

Soziale Forderungen: In der FAZ sinniert Rechtsprofessor Josef Isensee über die Frage, was von Flüchtlingen in Deutschland erwartet werden kann. Die erste Regel sei die Beachtung des geltenden Rechts, insbesondere des Strafrechts. Zudem enthalte das Grundgesetz die ungeschriebene Grundpflicht, die Zumutungen der Freiheit des anderen auszuhalten.

Schulbesuche des Verfassungsschutzes: Wie der Journalist Matthias Monroy auf netzpolitik.org konstatiert, hat der Berliner Verfassungsschutz seine Schulbesuche im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Es würden Informationsveranstaltungen über extremistische Bestrebungen abgehalten, wofür es dem Verfassungsschutz am Mandat fehle. Denn damit werde politische Bildung betrieben, wofür die Landes- oder Bundeszentrale für politische Bildung zuständig sei und nicht der Verfassungsschutz, dessen gesetzlicher Auftrag das Sammeln und Auswerten von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sei.

Fitness-Daten: Nach einem Bericht der Studentin Andrea Jonjic auf netzpolitik.org schützen die Hersteller sogenannter Fitness-Tracker die Daten ihrer Nutzer nur unzureichend und verwenden sie zum Teil kommerziell für Analysen oder zur Weitergabe an staatliche Behörden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli habe diese Art von Daten im Mai 2015 als persönliche Daten definiert, sofern sie Rückschlüsse über die Gesundheit einer Person zulassen.

Unfreiwillige Helfer: In einem Gastbeitrag in der SZ merkt der Internetkritiker Evgeny Morozov an, wie Millionen Internetnutzer von Konzernen wie Google als unfreiwillige Helfer für das Training Künstlicher-Intelligenz-Software benutzt werden und wirft die Frage auf, wie ein vollständig demokratischer Zugang zu diesen Daten aussähe.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2016: EGMR zu Hasskommentaren / Neue Abgastests / Erledigungsdruck . In: Legal Tribune Online, 04.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18367/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen