Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2016: EGMR zu Hass­kom­men­taren / Neue Abgas­tests / Erle­di­gungs­druck

04.02.2016

Justiz

BVerfG – Vorratsdatenspeicherung: Die Informatikerin Constanze Kurz gibt auf netzpolitik.org die Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung wieder, welche von Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger anlässlich ihres dagegen angestrengten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben wurde.

BGH zu Preisangabe bei Bezahlnummern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Preisangabe für eine kostenpflichtige Servicerufnummer im Rahmen eines sogenannten Sternchenhinweises auch bei relativ kleiner Schriftgröße dem Erfordernis der deutlichen Sichtbarkeit aus § 66a S. 2 Telekommunikationsgesetz genügt, wenn das Schreiben sehr übersichtlich gestaltet und der Text der Fußnote deutlich abgesetzt ist. Darüber berichtet internet-law.de (Thomas Stadler).

OLG Stuttgart – Schrempp: Das Oberlandesgericht Stuttgart wird sich in dieser Woche zum dritten Mal mit der Frage befassen, ob es sich beim Rücktritt Jürgen Schrempps vom Vorstandsvorsitz der Daimler AG schon vor dem darüber gefassten Aufsichtsratsbeschluss um eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation handelte. Die Frage wurde erneut relevant, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren die Rechtsauffassung kundgetan hatte, dass auch schon die Weichen für die Verwirklichung eines Ereignisses stellende Zwischenschritte, wie die Information des Aufsichtsratsvorsitzenden über den beabsichtigten Rücktritt, veröffentlichungspflichtig sind. Über das Verfahren berichten der Rechtsanwalt Thomas Gennert auf lto.de und die FAZ (Susanne Preuß).

OLG Hamm zu Volksverhetzung durch "U-Bahn-Lied": Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das sogenannte "U-Bahn-Lied", mit welchem zum Ausdruck gebracht wird, eine U-Bahn von Jerusalem nach Auschwitz bauen zu wollen, den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch erfüllen kann und damit die Verurteilung zweier Anhänger des Fußballclubs Borussia Dortmund durch das Amtsgericht Dortmund bestätigt. Die Entscheidung gibt lto.de wieder.

LG Münster – Betonmischer als Mordwaffe: Wie die FAZ (Reiner Burger) meldet, hat vor dem Landgericht Dortmund ein Prozess gegen einen 57 Jahre alten Mann begonnen, der seinen früheren Arbeitskollegen aus Eifersucht heimtückisch mit einem Betonmischer ermordet haben soll.

LG Berlin zu Facebook-Zugang der Erben: Nun berichtet auch internet-law.de (Thomas Stadler) über die Entscheidung des Landgerichts Berlin nach der die Erben gegenüber Facebook grundsätzlich Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account des verstorbenen Erblassers haben.

LAG Nürnberg zu Raucherpausen: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. August 2015 ensteht kein Anspruch auf vergütete Raucherpausen, wenn diese von den Arbeitnehmern in unterschiedlicher Länge eingelegt werden. Insofern fehle es nämlich an einer gleichförmigen Wiederholung, berichtet der Rechtsanwalt Ali Machdi-Ghazvini auf Handelsblatt-Rechtsboard.

StA Berlin – Autorennen KuDamm: Anlässlich der Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Totschlags gegen die Beteiligten eines illegalen Autorennens auf dem KuDamm, bei dem ein Mensch gestorben war, befasst sich der Rechtsprofessor Henning Ernst Müller auf blog.beck.de mit der Frage, ob die Beteiligung an einem Autorennen ein Totschlagsversuch ist.

Erledigungsdruck: Die Zeit (Constantin van Lijnden) portraitiert den Richter am Oberlandesgericht Schulte-Kellinghaus, der sich – nach Niederlagen in den Vorinstanzen – derzeit am Bundesgerichtshof gegen eine Ermahnung durch seine frühere Gerichtspräsidentin Christine Hügel wegen seiner 32 Prozent unter dem Durchschnitt liegenden Erledigungsrate wehrt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2016: EGMR zu Hasskommentaren / Neue Abgastests / Erledigungsdruck . In: Legal Tribune Online, 04.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18367/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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