Die juristische Presseschau vom 03. Februar 2016: Pri­vacy Shield statt Safe Harbor / Prosti­tu­ti­ons­ge­setz / Sozie­täts­verbot gekippt

03.02.2016

Justiz

BVerfG zu Sozietätsverbot: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot für Rechtsanwälte, sich mit Ärzten und Apothekern zu einer Sozietät zusammenzuschließen, für verfassungswidrig erklärt. Dass § 59a der Bundesrechtsanwaltsordnung allein die Zusammenarbeit mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erlaube, verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei auch in Ansehung des Rechtsanwaltsberufs nicht mehr zeitgemäß. Ob dies auch für andere Berufsgruppen gelten soll, ist bislang nicht absehbar, erläutert lto.de (Martin W. Huff) .

EGMR zu "Die Friesen": Die niedersächsische Partei "Die Friesen" ist vor dem EGMR mit ihrer Forderung nach Befreiung von der 5%-Hürde gescheitert, meldet lto.de. Sie wollten bezüglich der Niedersachsen-Wahl 2007 ähnlich dem "Südschleswigschen Wählerverband", der die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein repräsentiert, eine Ausnahmeregelung erwirken, und wurden damit nun auch auf europäischer Ebene abgewiesen. Regelungen in einzelnen Bundesländern begründeten keine Pflichten für andere Bundesländer, so das Gericht.

OLG München – NSU: Beate Zschäpe hat am Dienstag einen neuen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt, weil dieser wiederholt die Entpflichtung ihrer Altverteidiger abgelehnt hat. Diese täten jedoch nach wie vor ihr Bestes zur Verteidigung der Hauptangeklagten, schreibt spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Ihr Rat, im Prozess zu schweigen, sei verständlich gewesen, wenn man die nach den inzwischen erfolgten Einlassungen eingetretene Situation betrachte – die Nachfragen des Gerichts an Zschäpe brächten diese immer mehr in Bedrängnis.

BAW – Angriff auf Henriette Reker: Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen den Frank S. erhoben, der die parteilose Kölner Politikerin Henriette Reker auf einer Wahlkampfveranstaltung mit einem Messer angegriffen und lebensbedrohlich verletzt hat. Da bei der Tat noch weitere Personen verletzt worden seien, wird dem Angeschuldigten versuchter Mord und fünffache Körperverletzung vorgeworfen. Angaben bei seiner Vernehmung und Internetveröffentlichungen weisen auf einen rechtsradikalen Hintergrund hin, berichten die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de

StA Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung: Im Untreueverfahren gegen elf amtierende Vorstände und leitende Mitarbeiter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind Büroräume durchsucht und E-Mails sowie weitere Unterlagen sichergestellt worden, meldet die Welt. Bei den Vorwürfen gehe es um mehrere Millionen Euro. Zu den Hintergründen der Auseinandersetzung, die sich im wesentlichen um Gehaltszahlungen an einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und die Beteiligung der KBV an einer Immobiliengesellschaft drehen, berichtet die SZ (Guido Bohsem).

Syndikusanwälte: Die FAZ (Joachim Jahn) befasst sich mit dem zum Jahreswechsel neu eingeführten Berufstitel der Syndikusrechtsanwälte und zeichnet die Diskussionen um die Einführung nach. Die Unternehmensjuristen können sich nun von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und ins Versorgungswerk der Rechtsanwälte einzahlen. Nach wie vor bestünden einige Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem neuen Titel.

Elektronisches Anwaltspostfach: Wie die FAZ (Joachim Jahn) meldet, müssen Rechtsanwälte das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) vorerst nicht benutzen. Eine ausdrückliche Pflicht hierfür sei gesetzlich bislang nicht geregelt, jedoch zum 1. Januar 2018 angestrebt, gab das Bundesjustizministerium auf die Anfrage eines Berliner Anwalts bekannt. Vorher könnte es noch eine Verordnung dazu geben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 03. Februar 2016: Privacy Shield statt Safe Harbor / Prostitutionsgesetz / Sozietätsverbot gekippt . In: Legal Tribune Online, 03.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18327/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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