Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2017: Kein Geld mehr für die NPD? / Bes­tech­li­cher SPD-Ober­bür­ger­meister? / Höcke als Volks­ver­hetzer?

19.01.2017

Justiz

BGH zu Auto als Fahndungsobjekt: Wer ein Auto kauft, das im Schengen-Informationssystem als gestohlen gemeldet ist, kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Das entschied jetzt laut SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de der Bundesgerichtshof. Die Eintragung ins SIS-Fahndungssystem sei ein Rechtsmangel.

BGH zur Einberufung von Gesellschafterversammlung: Rechtsprofessor Ulrich Noack stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2016 vor. Danach kann der abberufene, aber noch im Handelsregister stehende GmbH-Geschäftsführer nicht wirksam eine Gesellschafterversammlung einberufen. Dort gefasste Beschlüsse seien deshalb nichtig.

VG Osnabrück zu Lehrerin mit Kopftuch: Das Verwaltungsgericht Osnabrück entschied, dass eine Lehrerin, die 2013 nicht eingestellt wurde, weil sie mit Kopftuch unterrichten wollte, keinen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen kann. Es komme auf die Rechtslage 2013 an und nicht auf die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, wonach generelle Kopftuchverbote an Schulen unzulässig seien, berichtet spiegel.de.

LG München I zu unnötiger Lebensverlängerung: Das Landgericht München I hat den Schadensersatzanspruch eines Mannes verneint, dessen todkranker, dementer Vater zu lange künstlich am Leben gehalten wurde. Es sei zwar eine Pflichtverletzung des Arztes, dass er den Sohn nicht nach dem mutmaßlichen Willen des Vater fragte. Das unterlassene Gespräch sei aber nicht kausal für die Weiterbehandlung gewesen, weil ein solches Gespräch nicht zwingend eine Entscheidung für einen Behandlungsabbruch ergeben hätte, referiert lto.de.

OLG München – Aids: Eine Frau, die sich bei einem früheren Sexualpartner mit Aids angesteckt hat, verlangt von diesem 160.000 Euro Schmerzensgeld, weil er entgegen einer Absprache keinen Aids-Test hatte machen lassen. Das Oberlandesgericht München will das Urteil am 8. Februar verkünden, so spiegel.de.

OLG München – NSU: Im Prozess gegen Beate Zschäpe führte der psychiatrische Sachverständige Henning Saß sein Gutachten über die Angeklagte weiter aus. Er attestierte ihr eine "Tendenz zu Dominanz, Härte, Durchsetzungsfähigkeit", was zum Anklagevorwurf der Mittäterschaft passen würde – während sich Zschäpe bisher als schwach und abhängig beschrieb. Es berichten die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Björn Hengst).

LG Bochum – Lidl-Erpresser: Am Landgericht Bochum begann jetzt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Erpresser der Lebensmittelkette Lidl. Diese hatten zwischen 2012 und 2016 Sprengsätze in Filialen des Discounters explodieren lassen. Sie wurden deshalb nicht nur wegen räuberischer Erpressung, sondern auch wegen versuchten Mordes angeklagt, berichtet die FAZ (Reiner Burger).

BAW – Ditib: Die Bundesanwaltschaft hat jetzt bestätigt, dass sie im Zusammenhang mit der Bespitzelung von muslimischen Gläubigen durch Ditib-Imame in Deutschland gegen "unbekannt" ermittele, meldet zeit.de. Die Imame sollen Informationen über mutmaßliche Anhänger des Predigers Gülen an die Türkei geliefert haben.

StA Regensburg – Bestechlichkeit: Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat jetzt näher über die Vorwürfe gegen den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) Auskunft gegeben, der unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft sitzt. Wolbergs habe während seines Wahlkampfs von einem Bauunternehmer große Summen erhalten und den Unternehmer nach dem Wahlsieg bei der Ausschreibung eines großen Immobilienprojekts bevorzugt. Die SZ (Andreas Glas) widmet dem Fall eine Seite-3-Reportage. Ausführlich berichtet auch bild.de.

Heinrich Senfft: Die SZ (Franziska Augstein) erinnert an den Anwalt Heinrich Senfft, der jetzt verstorben ist. Er hatte unter anderem Rolf Hochhuth, Günter Wallraff und Gregor Gysi vertreten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2017: Kein Geld mehr für die NPD? / Bestechlicher SPD-Oberbürgermeister? / Höcke als Volksverhetzer? . In: Legal Tribune Online, 19.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21819/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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