Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2017: Kein Geld mehr für die NPD? / Bes­tech­li­cher SPD-Ober­bür­ger­meister? / Höcke als Volks­ver­hetzer?

19.01.2017

Nachdem Karlsruhe ein NPD-Verbot für unzulässig erklärte, soll der Partei nun die staatliche Finanzierung gekappt werden. Außerdem in der Presseschau: was dem Regensburger OB vorgeworfen wird und warum Björn Höcke (AfD) keine Strafe droht.

Thema des Tages

Ausschluss von der Parteifinanzierung: In Bund und Ländern gibt es viel Zustimmung zum Vorschlag, dass verfassungsfeindliche Parteien, die mangels Relevanz nicht verboten werden können, bei der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte das Thema bei der Verkündung des NPD-Urteils am Dienstag aufgebracht, aber zugleich darauf hingewiesen, dass hierfür eine Grundgesetz-Änderung erforderlich wäre. Über die Diskussion und ihre Vorgeschichte berichten die SZ (Wolfgang Janisch), der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und swr.de (Lisa Bux/Max Baur).

BVerfG gegen NPD-Verbot: Für Heinrich Wefing (Zeit) zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass in Deutschland keine Gesinnungsdiktatur herrscht, sondern auch den Feinden der Freiheit "in weiten Grenzen" Freiheit gewährt werde. Christian Rath (taz.de) stellt fest, dass der neue Potenzialitäts-Maßstab dem Erfordernis einer konkreten Gefahr für die Demokratie nahekomme. Der neue Maßstab stärke zwar scheinbar den freien demokratischen Diskurs. Doch der zugleich lancierte Vorschlag, extreme Parteien bei der Parteifinanzierung auszuschließen, mache die Botschaft unglaubwürdig.

Rechtspolitik

StPO: Der Anwalt Björn Gercke kritisiert auf lto.de den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Strafprozessordnung. Zunächst habe sich das Justizministerium vom Anspruch der von ihm eingesetzten Expertenkommission auf eine umfassende Reform verabschiedet. Dann seien die nur noch punktuellen Reformvorschläge, die zunächst ausgewogen waren, einseitig im Sinne des Deutschen Richterbundes geändert worden.

Bundesarchiv: An diesem Donnerstag will der Bundestag über eine Novelle des Bundesarchivgesetzes beschließen. Im Interview mit Bild (Hans-Wilhelm Saure) spricht Michael Hollmann, der Präsident des Bundesarchivs, über die Pläne. Endlich würden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Archivarbeit im digitalen Zeitalter geschaffen. Kritiker seien zu sehr auf Ausnahme-Regelungen für Geheimdienstakten fixiert.

Autobahnen: Der Bundesrechnungshof kritisiert die Pläne für eine Grundgesetzänderung zum Betrieb der Autobahnen, berichtet spiegel.de (Sven Böll). Die geplante Änderung lasse zu viele Schlupflöcher, so dass es am Ende doch zu einer Art Privatisierung kommen könne.

Fake News: Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats, warnt laut spiegel.de vor staatlichen Maßnahmen gegen vermeintlich falsche Nachrichten. Dies könne zu einer Art Zensur werden.

ePrivacy: Die Anwälte Tom Wybitul und Lukas Ströbel stellen auf lto.de den Entwurf der EU-Kommission für eine ePrivacy-Verordnung vor. Diese soll den Datenschutz beim Telefonieren, E-Mailen und bei Textnachrichten regeln und die bisherige ePrivacy-Richtlinie ersetzen. Erläutert werden die Vorschläge zu Cookies, Direktmarketing und Adblockern. Die Autoren kritisieren, dass keine datenschutzfreundlichen Voreinstellungen verlangt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2017: Kein Geld mehr für die NPD? / Bestechlicher SPD-Oberbürgermeister? / Höcke als Volksverhetzer? . In: Legal Tribune Online, 19.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21819/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen