Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2015: Deutsche Bank-Prozess ab Dienstag – Kritik am BND – Geständnis im Fall Tuğçe

27.04.2015

Recht in der Welt

USA – Todesstrafe/Hinrichtungsmethoden: Kommt das Ende der Todesstrafe, wenn amerikanische Gerichte mehr und mehr Hinrichtungsmethoden für rechtswidrig erklären? Vorsichtig optimistisch ist US-Anwalt Dale Baich, der erfolgreich die Aufschiebung der Exekution eines US-Häftlings unter Einsatz des Wirkstoffs Midazolam erwirkt hat. Der Spiegel (Markus Feldenkirchen) berichtet.

USA – Haarproben: Auch die FAS (Georg Rüschemeyer) schreibt über den Skandal um falsche Haaranalysen des FBI – und lässt den Juristen Hanjo Hamann vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern zu Wort kommen: "Die meisten Juristen haben von den empirischen Wissenschaften weder Ahnung, noch interessieren sie sich dafür", so Hamann.

Luxemburg – Lux-Leaks: Nachdem Journalisten im November 2014 enthüllten, wie Luxemburg die "Steuerflucht für insgesamt 342 Konzerne organisiert hatte" (sogenannte Lux-Leaks), will ein Luxemburger Ermittlungsrichter einen französischen Journalisten anklagen. Das schreibt die Samstags-SZ (Hans Leyendecker). Der Journalist soll als Whistleblower "Mittäter oder Komplize" der Lux-Leaks gewesen sein.

USA – Loretta Lynch: Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) stellt die neue US-Justizministerin Loretta Lynch vor. Die bisher in New York als Bundesstaatsanwältin tätige Lynch habe sich über die Parteigrenzen hinweg den Ruf der "geradlinigen, resoluten Verteidigerin des Rechts" erworben – und sei nun die erste schwarze Frau, die "eines der mächtigsten Ämter in Amerika" bekleiden wird.

Österreich – Grundrechteagentur: Die Samstags-FAZ (Stephan Löwenstein) stellt die Arbeit der EU-Grundrechteagentur in Wien vor. Der EU-Rat rief die Agentur 2007 ins Leben; sie soll Mitgliedstaaten und Öffentlichkeit über Missstände informieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Der Artikel spricht auch den Streit um die Legitimation der Agentur an.

Sonstiges

Überwachung per Fitness-App: Dürfen Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter per Fitness-Apps überwachen? Nein, so die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff gegenüber der Berliner Zeitung (Jonas Rest/Eva Roth). Voßhoff widerspricht damit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung niedrigere Hürden ansetzt.

Staatsgründung/Liberland: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – Georg Jellineks Drei-Elemente-Lehre ist aus dem ersten Semester Jura bekannt. Doch was heißt das für eine Anerkennung als Staat im Detail? Patric Urbaneck erklärt auf lto.de, was es mit der im Grenzgebiet Serbien/Kroatien kürzlich proklamierten "Freien Republik Liberland" auf sich hat – und wie es staats- und völkerrechtlich um sie steht.

Tötung männlicher Kälber: Über illegale Methoden der Tierindustrie, "nicht rentable" männliche Kälber zu töten, berichtet der Spiegel (Lukas Koschnitzke/Michaele Schiessl – Zusammenfassung). Zwar ist es in Deutschland verboten, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten – die Realität sehe aber anders aus.

Portrait Kleindiek: Der Focus (Andreas Niesmann) portraitiert Ralf Kleindiek (SPD), der als Hamburger Staatsrat die Klage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet hatte und jetzt als Staatssekretär im Bundesfamilienministerium in derselben Klage die Gegenposition einnimmt. "Ich habe nicht die Aufgabe, meine persönlichen Belange zu vertreten", so Kleindiek.

Tyrannentötung/Strafverfolgung bei NS-Verbrechen: Justizminister Heiko Maas (SPD) befürwortet in einem Gastbeitrag für die FAS den Strafprozess gegen den 93-jährigen einstigen SS-Mann Oskar Gröning, der wegen mutmaßlicher 300.000-facher Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Lüneburg Gericht steht. Anlässlich eines Kinofilmes über den Hitler-Attentäter Georg Elser zeichnet Maas schließlich die Geschichte der Frage nach, ob ein "Tyrannenmord" gerechtfertigt sein kann.

Das Letzte zum Schluss

Entgegenkommender Umgang mit Presseanfragen: Wer zahlt die knappe Million Kaution für die Haftentlassung von Thomas Middelhoff? Vielleicht ja der Hamburger Pflegeheimbetreiber Ulrich Marseille, wie der Spiegel noch am Freitag herausgefunden haben will. Eine Pressenanfrage des Spiegel wollte die Klinikbetreiberin aber nur gegen eine Gebühr von 199,20 Euro beantworten. Man habe für den Spiegel "entgegenkommender Weise nur die Mindestsätze unserer Preisliste veranschlagt". Darauf ließ der Spiegel sich aber nicht ein. Die Montags-SZ (Uwe Ritzer) hatte da mehr Erfolg. Marseille verriet ihr am Sonntag: Er beteiligt sich nicht an der Kaution.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2015: Deutsche Bank-Prozess ab Dienstag – Kritik am BND – Geständnis im Fall Tuğçe . In: Legal Tribune Online, 27.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15352/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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