Justiz
LG Darmstadt - Fall Tuğçe: Beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag im Fall Tuğçe hat der vor dem Landgericht Darmstadt wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Sanel M. gestanden, Tuğçe A. geohrfeigt zu haben. Sichtlich bewegt habe er sich für seine Tat entschuldigt, schreibt die Samstags-SZ (Susanne Höll). Es berichten zudem unter anderem die FAS (Timo Frasch), die Samstags-taz (Alina Leimbach) und lto.de.
BSG zum Datenabgleich bei Hartz-IV-Empfängern: Jobcenter dürfen Daten von Hartz-IV-Empfängern regelmäßig zur Missbrauchsvermeidung automatisch mit Behörden abgleichen, um Kapitalerträge zu überprüfen. Das hat das Bundessozialgericht am vergangenen Freitag entschieden, wie die Samstags-SZ meldet.
AG Nienburg zu Dashcams: Mit dem Urteil des Amtsgerichts Nienburg zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Videoaufnahmen befasst sich nun auch lto.de. Das AG hatte die kurze anlassbezogene Aufzeichnung von Fahrzeugen für rechtmäßig erklärt und damit Beweiserhebungs- sowie -verwertungsverbot verneint.
Lebenslang freigesprochen: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) schildert neue Entwicklungen im Fall eines 1981 in der Nähe von Celle ermordeten Mädchens. Der damals Verdächtige war 1983 in einem Indizienprozess freigesprochen worden. 2013 durchgeführte DNA-Untersuchungen belasten den rechtskräftig Freigesprochenen nunmehr erneut schwer; ohne ein Geständnis ist ein neues Strafverfahren aber nicht möglich. Der Vater des Mädchens möchte nun ein Zivilverfahren bemühen, um die Tatsachen erneut überprüfen zu lassen. Beruft sich der Verdächtige auf die Einrede der (hier nach dreißig Jahren eingetretenen) Verjährung, hätte auch ein Zivilverfahren wohl keinen Erfolg.
Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2015: Deutsche Bank-Prozess ab Dienstag – Kritik am BND – Geständnis im Fall Tuğçe . In: Legal Tribune Online, 27.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15352/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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