Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. März 2015: Kopftuch-Beschluss: Berichte und Meinungen – BVerfG wird Atomausstieg prüfen – Klage gegen Kik eingereicht

16.03.2015

Justiz

BVerfG prüft Atomausstieg: Ist das Atomausstiegsgesetz von 2011 mit dem Grundgesetz vereinbar? Über diese Frage will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr befinden. Die Welt am Sonntag (Daniel Wetzel) und die Montags-taz (Christian Rath) stellen ausführlich Rahmenbedingungen und Grundfragen des Verfahrens dar. Die Energiekonzerne argumentieren, das Ausstiegsgesetz komme einer Enteignung gleich – daher stehe ihnen eine Entschädigung zu. Die Bundesregierung führt ins Feld, die Branche könne sich angesichts eines absehbaren Ausstiegs nicht auf Vertrauensschutz berufen.

BAG zu Aufhebungsverträgen: Ist ein Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag wirksam, den ein Arbeitnehmer unter Androhung einer außerordentlichen Kündigung unterzeichnet? Nicht, wenn die Kündigungsdrohung widerrechtlich ist, entschied das Bundesarbeitsgericht am vergangenen Donnerstag. Rechtsanwalt Sascha B. Greiner schildert den zugrunde liegenden Fall auf lto.de.

LG Dortmund – Klage gegen Kik eingereicht: 2012 starben in Pakistan 259 Menschen beim Brand einer Fabrik, die im Auftrag des Textilhändlers Kik produziert. Angehörige haben nun Zivilklage beim Landgericht Dortmund einreichen lassen – und wurden dabei von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt. Der Vorwurf: Kik habe keine ausreichende Arbeitssicherheit beim pakistanischen Zulieferer gewährleistet. Über den möglichen Präzedenzfall für die deutsche Justiz berichten die Samstags-taz (Hannes Koch), der Spiegel (Hasnain Kazim/Nils Klawitter – spiegel.de-Zusammenfassung) und das Handelsblatt (C. Kapalschinski/K. Ludowig).

StA Karlsruhe klagt Freiburger Staatsanwalt an: Nach einer Meldung des Spiegel hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beim Landgericht Freiburg Anklage wegen Strafvereitelung im Amt gegen einen 2012 suspendierten Freiburger Staatsanwalt erhoben. Wie die Badische Zeitung (Adrian Hoffmann) berichtet, habe die StA Karlsruhe die Anklage bereits im Sommer 2014 erhoben. Beim LG Freiburg müsse allerdings aus Befangenheitssorgen erst "ein zuständiger Richter gefunden werden", der über die Anklage entscheiden kann.

LG Frankfurt und Uber Pop: Am kommenden Mittwoch entscheidet das Landgericht Frankfurt über ein deutschlandweites Verbot des Fahrdienstes Uber Pop. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Entscheidung zu Lasten Ubers ausgehen wird, schreibt die FAS (lspr).

VG Berlin zum "Masern-Notstand": Die nach Masernausbrüchen vom Berliner Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz ausgesprochenen Schulbetretungsverbote hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren gebilligt, meldet lto.de.

AG Köln und Abou-Nagie: Am 9. April muss sich der Salafist Ibrahim Abou-Nagie unter "massiven Sicherheitsvorkehrungen" vor dem Amtsgericht Köln wegen Betrugs verantworten, schreibt der Focus (xl). Abou-Nagie soll sich unter anderem gegenüber dem Jobcenter als mittelloser Familienvater ausgegeben und 54.000 Euro kassiert haben – obwohl er zugleich mit sechsstelligen Summen eine Koran-Verschenkaktion unterstützt habe. Das Verfahren sei monatelang zwischen den Instanzen hin- und hergeschoben worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. März 2015: Kopftuch-Beschluss: Berichte und Meinungen – BVerfG wird Atomausstieg prüfen – Klage gegen Kik eingereicht . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14953/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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