Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2015: Abstammung bei Samenspende – Irakeinsatz der Bundeswehr – Auskunft über Maut

29.01.2015

Justiz

EuGH – Bußgeld bei Sprachtests für Ausländer: Darf ein EU-Mitgliedsstaat eine Geldbuße verhängen, wenn ein Ausländer sich weigert, an Sprach- und Wissenstest teilzunehmen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Europäische Gerichtshof. Wie lto.de meldet, hat der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen eine entsprechende niederländische Vorschrift als unionsrechtswidrig bezeichnet.

BVerfG – Libyen-Einsatz: Soldaten der Bundeswehr haben 2011 in einer Kommandoaktion Menschen aus Libyen evakuiert. Hätte der Bundestag darüber abstimmen müssen, weil die Gefahr bewaffneter Auseinandersetzungen bestand? Über eine entsprechende Organklage der Grünen verhandelte das Bundesverfassungsgericht und wird in den nächsten Monaten entscheiden, berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die Welt (Thorsten Jungholt), die FAZ (Alexander Haneke), die taz (Christian Rath) und lto.de.

BVerwG zur Waffenerlaubnis bei Bandidos: Eine Mitgliedschaft beim Motorradclub "Bandidos" rechtfertigt den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit kann als Voraussetzung eines Widerrufs auch dann vorliegen, wenn ein einzelnes Mitglied oder die Teilgruppierung ("Chapter") bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Es berichtet die FAZ (lock).

Rechtsanwalt Florian Albrecht gibt auf lto.de zu bedenken, dass das BVerwG "der pauschalen Betrachtungsweise" der Vorinstanz "nicht ohne juristisches Unbehagen gefolgt", aber gesetzlich an die Tatsachenfeststellungen gebunden sei.

BFH – Divergenzanfragen: Wie die FAZ (Joachim Jahn) schreibt, nimmt der Große Senat des Bundesfinanzhofs die eigenen Richter künftig stärker an die Leine. So müssen die einzelnen Senate öfter um Erlaubnis fragen, wenn sie ihre Rechtsprechung ändern wollen (sogenannte Divergenzanfrage). Ziel sei die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

OLG München – Nebenkläger im NSU-Prozess: Gisela Friedrichsen (spiegel.de) wirft die Frage auf, warum manch ein Nebenkläger im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München überhaupt als solcher zugelassen wurde: Einige Nebenkläger seien nie Geschädigte im Rechtssinne gewesen. Das Institut der Nebenklage gerate so in Verruf, "ebenso die Anliegen der wirklich Geschädigten".

VG Berlin zum Auskunftsanspruch über geplante Maut: "Dobrindt muss jetzt Zahlen liefern": Nachdem das Bundesverkehrsministerium bislang nur sehr allgemeine Angaben zu den prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der PKW-Maut macht ("700 Millionen Euro"), muss es der Zeit jetzt konkrete Auskunft über die Berechnung der Maut erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag per Eilverfahren entschieden, wie das Blatt selbst berichtet (Felix Rohrbeck/Dietmar H. Lamparter). lto.de nennt rechtliche Details des Beschlusses. Exaktere Angaben verstoßen nicht gegen Geheimhaltungsvorschriften, denn der Abstimmungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozess der Exekutive bezüglich des Gesetzentwurfs sei bereits abgeschlossen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2015: Abstammung bei Samenspende – Irakeinsatz der Bundeswehr – Auskunft über Maut . In: Legal Tribune Online, 29.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14515/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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