Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2015: Abstammung bei Samenspende – Irakeinsatz der Bundeswehr – Auskunft über Maut

29.01.2015

Per Samenspende gezeugte Kinder haben das Recht auf den Namen ihres Vaters. Das hat der BGH entschieden. Außerdem in der Presseschau: Der Bundeswehreinsatz im Irak zur Ausbildung der Peschmerga ist rechtlich umstritten, Pläne zum Prostitutionsgesetz stehen in der Kritik, der Verkehrsminister muss der Presse deutlich mehr über die Maut verraten und juristischer Katzencontent.

Thema des Tages

Kinder haben Recht auf den Namen ihres Vaters: Kinder, die per Samenspende gezeugt wurden, haben von Geburt an das Recht, den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. Ein Mindestalter ist nicht erforderlich, wie der Bundesgerichtshof am gestrigen Mittwoch entschieden hat. Der BGH verwies zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989, wonach die Klärung der eigenen Abstammung ein "unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" sei. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung können Minderjährige über ihre gesetzlichen Vertretern geltend machen. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Helene Bubrowski), der Tagesspiegel (Ursula Knapp) und spiegel.de.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt das Urteil sowie überhaupt die Entwicklung des Familienrechts in den letzten Jahrzehnten: "Das neue Recht moralisiert nicht übertrieben; es sagt nicht Bäh und Pfui und Nein zu neuen Lebensmodellen; es versucht, des Lebens pralle Fülle zu ordnen." Auch Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Urteil, mahnt aber auf der anderen Seite zugleich die Rechtsprechung, nicht einer Strömung wie der Leihmutterschaft nachzugeben, die "im Grunde alles andere als fortschrittlich und kinderfreundlich ist".

Rechtspolitik

Irakeinsatz der Bundswehr: Ist der geplante Irakeinsatz zur Ausbildung der Peschmergakämpfer im Irak völker- und verfassungsrechtskonform? Mit dieser Frage befasst sich die taz (Christian Rath). Die Bundesregierung sehe den Einsatz im Rahmen eines "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" gedeckt. Dies sei aber nicht überzeugend bei einer "losen Koalition der Willigen" und ohne UN-Mandat. Auch die FAZ (Johannes Leithäuser) zitiert Bedenkenträger.

"Die Bundeswehr darf keine nach deutschem Gusto frei einsetzbare Interventionsarmee werden", meint Christian Rath (taz) in einem gesonderten Kommentar. Ein Einsatz im Rahmen von EU-Strukturen oder mit klassischem UN-Mandat wäre vorzuziehen gewesen.

Prostitutionsgesetz: Während die Bundesregierung das Schutzalter für legale Prostitution von 18 auf 21 Jahre anheben will und eine Meldepflicht für Prostituierte diskutiert, sprechen sich Frauenrechtsverbände gegen diese Pläne aus. Prostituierte würden hierdurch nicht besser geschützt, heißt es in der taz (Simone Schmollack) und der Berliner Zeitung (Mira Gajevic).

Fluggastdatenspeicherung: Über einen neuen Vorschlag der EU-Kommission zur umfassenden Speicherung von Fluggastdaten schreibt die taz (Kai Schöneberg). Beabsichtigt sei die anlasslose Speicherung aller Fluggastdaten von Flügen nach und aus Europa für bis zu fünf Jahre.

Führerscheintourismus: Wer in Deutschland seinen Führerschein etwa wegen einer Trunkenheitsfahrt verliert, konnte früher im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Heute ist das nicht mehr ganz so leicht, und dennoch fordern Verkehrsexperten auf dem Verkehrsgerichtstag auch jetzt europäische Standards. lto.de berichtet.

Radfahren mit 1,6 Promille: Im FAZ-Interview (Julian Trauthig) stellt Rechtsmediziner Thomas Daldrup eine Studie zu alkoholisierten Radfahrern vor. Die Rechtsprechung müsse in dem Sinne revidiert werden, dass es keine Obergrenze von 1,6 Promille mehr gibt. Alkoholisierte Radfahrer können der Studie zufolge besser fahren als gedacht; sie wird heute auf dem Verkehrsgerichtstag vorgestellt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2015: Abstammung bei Samenspende – Irakeinsatz der Bundeswehr – Auskunft über Maut . In: Legal Tribune Online, 29.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14515/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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