Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2014: Verfehlte Schenkungen an Schwiegerkinder – fehlende Gleichstellung – keine Polizisten-Anklage in den USA

05.12.2014

Justiz

BVerfG zu Abstammungsuntersuchungen: Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte Abstammungsuntersuchungen anordnen? Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür die gesetzlichen Anforderungen in einem Beschluss konkretisiert. Danach muss die Klärung der Abstammung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen: Hat ein Anspruch neben der leiblichen Abstammung des Vaters noch weitere Tatbestandsvoraussetzungen, so muss ein Gericht erst diese feststellen, bevor es eine Abstammungsuntersuchung anordnen darf. Denn eine Abstammungserklärung habe oftmals gravierende familiäre Auswirkungen. lto.de berichtet über den Beschluss.

BVerfG – Richterbesoldung: Das Verfahren zur Richterbesoldung vor dem Bundesverfassungsgericht kommentiert Christian Rath (taz.de). Dass Karlsruhe angedeutet hat, Parameter zu definieren, "ab wann eine Abkoppelung der Richter von allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen naheliegt" und das letzte Wort wohl künftig Parlamente haben werden, findet Rath vernünftig. Einfach abnicken werde das BVerfG die Klage der Richter aber nicht – zu heikel sei es, "wenn Richter über Richter richten".

BVerfG zur Suhrkamp-Umwandlung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwandlung des Suhrkamp-Verlages in eine Aktiengesellschaft vorerst gestoppt. Es untersagte dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, das Insolvenzverfahren über das Suhrkamp-Vermögen aufzuheben und eine neue Rechtsform ins Handelsregister einzutragen. Das melden lto.de und die SZ (Andreas Zielcke).

OLG München – NSU-Prozess dauert länger: Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München dauert viel länger als geplant. Richter Manfred Götzl hat Verhandlungstermine bis Anfang 2016 festgelegt, wie die SZ (Annette Ramelsberger) meldet. Zu den nunmehr 170 absolvierten Verhandlungstagen kommen jetzt 56 weitere hinzu.

OLG Hamm zu Anwaltshaftung: blog.beck.de (Christian Rolfs) weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur Anwaltshaftung aus diesem Oktober hin. Versäumt es ein Anwalt trotz Beauftragung, Kündigungsschutzklage zu erheben, so ist er zu Schadensersatz verpflichtet – muss also den entgangenen Arbeitslohn zahlen, hätte die Kündigungsschutzklage Erfolg gehabt. Das OLG hat zur Schadenshöhe festgestellt, dass dabei auch "erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile" nicht abzogen werden können. Geklagt hatte der ehemalige Trainer eines Fußball-Zweitligisten. Der beklagte Anwalt wandte ohne Erfolg ein, Erfolgsprämien müssten herausgerechnet werden, denn die Mannschaft wäre unter der Leitung des Klägers abgestiegen.

AG Mönchengladbach zu falschem Zahnarzt: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen 33-jährigen Mann verurteilt, der sich als Zahnarzt ausgegeben hatte, obwohl er über keinen Abschluss in Zahnmedizin verfügte. Der Vorwurf lautete Urkundenfälschung und gefährliche Körperverletzung in 137 Fällen. lto.de berichtet.

StA München – Haderthauer: Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die ehemalige CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgeweitet. Jetzt schreibt auch die taz (Laura Meschede) darüber.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2014: Verfehlte Schenkungen an Schwiegerkinder – fehlende Gleichstellung – keine Polizisten-Anklage in den USA . In: Legal Tribune Online, 05.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14024/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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