Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2014: Verfehlte Schenkungen an Schwiegerkinder – fehlende Gleichstellung – keine Polizisten-Anklage in den USA

05.12.2014

Dem Schwiegerkind eine Wohnung geschenkt, dann die Scheidung: Eltern können Geschenke im Einzelfall zurückfordern – bei Immobilien zehn Jahre lang, so der BGH. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG fordert Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von Abstammungsuntersuchungen, die Abschlüsse von fast 2.000 Juraabsolventen werden überprüft, wieder keine Anklage gegen Polizisten in den USA und warum ein italienischer Priester jetzt Ärger mit der Staatsanwaltschaft hat.

Thema des Tages

BGH zu Schenkungen von Schwiegereltern: Wenn Eltern den Partnern ihrer Kinder Geschenke machen, die Ehe aber in die Brüche geht – können Eltern die Geschenke dann zurückverlangen? Möglich ist es. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Scheitern einer Ehe kann nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu einer Rückabwicklung der Schenkung führen. Dies sei aber nur der Fall, wenn die Schenkung unter der für das Schwiegerkind erkennbaren Vorstellung erfolgt sei, dass die Ehe fortbestehe und daher die Schenkung auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekomme. Das Festhalten an der Schenkung müsse für die Eltern unzumutbar sein, so der BGH weiter. Im konkreten Fall hatte ein Vater seiner Tochter und dem damaligen Schwiegersohn eine Wohnung zu deren jeweils hälftigem Miteigentum übertragen. Die Vorinstanzen hatten die Rückforderung wegen Verjährung ausgeschlossen. Zu Unrecht: Nach Ansicht des BGH greift im konkreten Fall nicht die regelmäßige Verjährungsfrist, sondern die grundstücksbezogene nach § 196 BGB. Rückforderungen bei Immobilien sind daher zehn Jahre nach Scheidung möglich. lto.de und welt.de berichten.

Rechtspolitik

Flüchtlingsrecht: In welchen Fällen dürfen Flüchtlinge nach künftigem Recht inhaftiert werden? Nach Heribert Prantls (SZ) Interpretation "fast immer". Das neue Gesetz sei für Flüchtlinge jüngeren Datums "rasiermesserscharf" und kenne kein positives Ermessen mehr. Auch kritisiert Prantl, dass das kommende Flüchtlingsrecht "Schleuser" wie einen gängigen Rechtsbegriff verwende und dass in Haft kommt, wer für seine Flucht einen "erheblichen Betrag" aufbringen musste.

Gleichstellung in Gesetzen: Laut taz (oes) besteht in Sachen Gleichstellung ein Missstand auf gesetzgeberischer Seite. Der Beitrag weist auf aktuelle Reformen im Steuerrecht hin, die nach Einschätzung des Blattes die steuerrechtliche Lage von Frauen verschlechtert – obwohl sich Deutschland verpflichtet habe, "alle Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie Gleichstellung fördern oder etwa hemmen".

Familienpflegezeitgesetz: Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes beschlossen. Durch Rechtsansprüche auf Jobpausen und bezahlte Auszeit für Pflege soll es einfacher werden, Job und Pflege eines Angehörigen miteinander in Einklang zu bringen. Die taz (Simone Schmollack) berichtet.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Einem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig vor außergerichtlichen Schlichtungsstellen beigelegt werden. Der Münchner Habilitand Martin Engel bespricht die geplante Regelung auf lto.de und kritisiert, dass Schlichter das geltende Recht lediglich "berücksichtigen" müssen. Engel vermutet, dass die Schlichtersprüche "mit dem materiellen Verbraucherrecht wenig zu tun haben werden". Kaum ein Verbraucher werde dann noch vor Gericht ziehen. Besser sei ein modernisierter Zivilprozess.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2014: Verfehlte Schenkungen an Schwiegerkinder – fehlende Gleichstellung – keine Polizisten-Anklage in den USA . In: Legal Tribune Online, 05.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14024/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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