Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2012: Anklage gegen Wiedeking – US-Pläne gegen Waffenbesitz – EU-Tabakverordnung

20.12.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Waffenrecht: Die FR (Damir Fras) berichtet, US-Präsident Obama habe eine Kommission unter der Leitung von Vizepräsident Joe Biden eingerichtet, die Vorschläge für Veränderung im Waffenrecht bis Ende Januar 2013 vorlegen soll. Laut welt.de (Ansgar Graw) ist auch die Waffenlobby zum Umdenken bereit.

Andreas Zielcke (SZ) setzt sich in einem Beitrag im Feuilleton kritisch mit der Entscheidung des Supreme Courts aus dem Jahr 2008 auseinander, in der erstmals ein Grundrecht auf Waffenbesitz bestätigt wurde.

Hubert Wetzel (SZ) kommentiert, dass mit dem jetzt diskutierten Gesetz gegen halbautomatische Waffen, der "assault rifle ban", wenigstens der Status von 1994 bis 2004 wieder hergestellt würde.

Jugoslawien-Tribunal: Die SZ (Stefan Klein) bringt eine Reportage über das Verfahren in Den Haag und die Rezeption der juristischen Prozeduren in Sarajevo. Im Mittelpunkt steht Muhamed Kapetanovic, der 1994 als Neunjähriger beschossen wurde und als 70 Prozent Kriegsbeschädigter eine Rente von 130 Euro im Monat erhält.

UBS zahlt 1,4 Milliarden: Die SZ (Wolfgang Koydl / Andreas Oldag) berichtet, dass die Schweizer Großbank UBS zur Zahlung einer Strafe von 1,4 Milliarden Euro an verschiedene Aufsichtsbehörden, unter anderem an das US-Justizministerium verpflichtet worden sei. Grund seien Manipulationen des Referenzzinssatzes Libor gewesen.

Sonstiges

Instagram denkt um: Das Tochterunternehmen von Facebook, Instagram, wird nach Protesten im Internet davon Abstand nehmen, die von seinen Nutzern eingestellten Fotos zu verkaufen. Für lto.de erläutern in einem Gastbeitrag der Rechtsanwalt Niklas Haberkamm und Florian Wagenknecht, ein Spezialist für Online-Bildrechte, die Hintergründe.

Gustl Mollath – Lakotta antwortet Stadler: Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) geht auf die Reaktion der Journalistin Beate Lakotta auf seine Kritik an der Berichterstattung über Gustl Mollath ein. Nach seiner Auffassung stelle Lakotta den komplexen und facettenreichen Fall Mollath äußerst selektiv dar.

Das Letzte zum Schluss

Ein bisschen Lärm geht immer: lawblog.de (Udo Vetter) stellt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, derzufolge Mieter auch dann keinen Anspruch auf Mietminderung haben, wenn es aufgrund einer Umleitung für ein knappes Jahr zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Lärm in ihrer Straße komme. In einem Gastbeitrag für lto.de analysiert Rechtsanwalt Dominik Schüller die Entscheidung und weist darauf hin, dass der Wunsch nach größtmöglicher Ruhe für den Vermieter ausdrücklich erkennbar sein müsse, um eine Minderung durchsetzen zu können.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2012: Anklage gegen Wiedeking – US-Pläne gegen Waffenbesitz – EU-Tabakverordnung . In: Legal Tribune Online, 20.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7834/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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