Die juristische Presseschau vom 20. August 2015: BSG bestä­tigt "Zwangs­ver­ren­tung" – U-Haft wegen Sal­mo­nel­len – Pis­to­rius bleibt im Gefängnis

20.08.2015

Justiz

BVerfG zu Zeugen Jehovas: Rechtswissenschaftlerin Paulina Starski äußert sich auf verfassungsblog.de zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas und der Kernproblematik: "Föderalismus und Länderkompetenzen treffen auf Grundrechte". Die bundesweite Dimension der Grundrechte und die zur Minimierung von Divergenzen erforderliche Kooperation der Länder seien in den Überlegungen des Gerichts zu kurz gekommen.

BFH zu E-Mail-Einspruch: Seit dem 1. April ist Einspruch gegen Bescheide per einfacher E-Mail – ohne elektronische Signatur – möglich. Der Bundesfinanzhof hat im Mai entschieden, dass das bereits nach altem Recht galt, wenn die Behörde eine E-Mail-Adresse im Bescheid angegeben hat, meldet lto.de. Die Behörde selbst habe damit E-Mail-Zugang eröffnet und nach der Rechtsprechung sei auch das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift bei schriftlichem Einspruch unschädlich, solange der Absender erkennbar sei.

BGH/EuGH – Gerichtsstand bei Fluggastrechten: Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können sowohl im Abflugs- wie im Ankunftsland geltend gemacht werden. Was aber, wenn ein Linienflug von Deutschland nach Finnland bei einer Fluggesellschaft gebucht wird, der Flug einen Zwischenstopp in Frankreich aufweist und der zweite Teil des Fluges von einer anderen Fluggesellschaft ausgeführt wird, kann dann ein Anspruch wegen Verspätung des Fluges Frankreich-Finnland auch in Deutschland eingeklagt werden? Der BGH meint ja, hat die Frage aber am Dienstag sicherheitshalber dem EuGH vorgelegt, berichtet lto.de.

OLG Oldenburg zu Werbung mit Testergebnissen: Bei Werbung mit Testergebnissen ist die Fundstelle anzugeben. Dabei genügt die Angabe einer Internetseite auf der das Testergebnis zu finden ist, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg laut versandhandelsrecht.de (Selina Karvani). Der Zugang sei dadurch nicht schwerer als etwa das Auffinden eines in einer Zeitschrift veröffentlichten Testergebnisses.

LG Lüneburg – Schmerzensgeldverjährung: Der Versuch des Vaters der vor über 30 Jahren vergewaltigten und ermordeten jungen Frau, mit Hilfe eines nun vorhandenen DNA-Abgleichs wenigstens ein zivilrechtliches Urteil über Schmerzensgeld gegen den seinerzeit Freigesprochenen zu erreichen, scheint gescheitert, berichten die SZ (Hans Holzhaider) und spiegel.de (Giesela Friedrichsen). Das Gesetz lasse die 30-jährige Verjährungsfrist mit der Tat beginnen und diese sei abgelaufen, gab das Landgericht Lüneburg bei der gestrigen Verhandlung zu verstehen. Der Anwalt regte eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht an, die wohl nicht erfolgen wird. Urteilsverkündung ist für den 9. September angekündigt.

StA Dresden – Anneli: Die FAZ (Stefan Locke) berichtet wie die mutmaßlichen Täter der Entführung und Tötung der 17-Jährigen Anneli ausfindig gemacht wurden und über ihre überschuldete Lebenslage. Ein mutmaßlicher Täter habe die Entführung gestanden, nicht aber die Tötung, der andere schweige. Auch spiegel.de schreibt zum Fall.

Heribert Prantl (SZ) weist auf den Anreiz von Entführungen hin, da vermeintlich die Tatbeute diktiert werden könne und sieht "Reiz- und Lerneffekte" für die Täter durch die besondere Publizität von Entführungen. Es sei Zurückhaltung geboten, Öffentlichkeit dürfe nicht "zum unfreiwilligen Komplizen der Täter werden".

StA Dresden – "Reichsbürger": Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen das "Deutsche Polizeihilfswerk" (DPHW) wegen Verdachts der Bildung einer Kriminellen Vereinigung, mit bisher 292 Beschuldigten. Das DPHW stehe der "Reichsbürger"-Bewegung nahe, die die Bundesrepublik nicht anerkenne und eigene vermeintliche Rechts- und Regierungsorgane gründe, berichtet die taz (Andreas Speit).

StA Bochum – Middelhoff: Thomas Middelhoff und 15 ehemaligen Arcandor-Aufsichtsräten drohen laut Welt Anklagen wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittele wegen zu hoher Boni und Abfindungen, die wegen drohender Insolvenz nicht hätten ausgezahlt werden dürfen.

StA Regensburg – Salmonelleneier: Der Geschäftsführer von Bayern-Ei befindet sich wegen des Salmonellenskandals in U-Haft, meldet das Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg werfe ihm vor, von der Kontamination der Eier gewusst zu haben und sie dennoch unter Güteklasse A zum direkten Verzehr verkauft zu haben. Es sei zu 77 Körperverletzungen und einer Todesfolge gekommen.

Kruzifix-Urteil: Die SZ (Heribert Prantl) setzt sich mit dem sogenannten Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den "aufgeregten" Reaktionen darauf auseinander. Der Beschluss des BVerfG habe den Weg zu Neutralität durch Pluralität geebnet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2015: BSG bestätigt "Zwangsverrentung" – U-Haft wegen Salmonellen – Pistorius bleibt im Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 20.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16661/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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