Die juristische Presseschau vom 20. August 2015: BSG bestä­tigt "Zwangs­ver­ren­tung" – U-Haft wegen Sal­mo­nel­len – Pis­to­rius bleibt im Gefängnis

20.08.2015

Jobcenter dürfen Hartz IV-Emfänger mit 63 auch gegen ihren Willen in Rente schicken. Außerdem in der Presseschau: Verteidigerentpflichtung durch Verwaltungsgerichte, Ermittlungen gegen "Reichsbürger" und ein uralter Trick.

Thema des Tages

BSG zu "Zwangsverrentung": Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dürfen vom Jobcenter gegen ihren Willen mit 63 statt mit 65 in Rente geschickt werden, entschied das Bundessozialgericht. Es seien vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, zu welchen auch eine vorzeitige Altersrente zähle. Die damit einhergehenden Abzüge von der Rente um 3,6 Prozent pro Jahr seien hinzunehmen. Weigere sich der Betroffene dürfe das Jobcenter für ihn die Altersbezüge beantragen. Härtefälle seien durch die "Unbilligkeitsverordnung" des Bundessozialministeriums ausgeschlossen, etwa bei Nachweis baldiger Aufnahme einer dauerhaften Beschäftigung oder wenn der Leistungsempfänger durch die Frühverrentung weniger bekomme als bisher durch SGB II-Leistungen. Es berichten Welt (Kathrin Gotthold), FAZ (Joachim Jahn) und spiegel.de.

Rechtspolitik

Leistungen an Asylbewerber: Die FAZ (Helene Bubrowski) legt das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Asylbewerberleistungen als Existenzminimum dar. lto.de (Tanja Podolski) lässt eine Asylanwältin zu Wort kommen, die bestätigt, dass nach dem Urteil Taschengeldkürzungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Ausgabe von Sachleistungen statt Geld ist jedoch nicht nur erlaubt, sondern ihr Vorrang in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz sogar vorgesehen, schreibt die Zeit (Elisabeth Niejahr).

Verteidigerentpflichtung: Die Rechtsanwälte Volker Römermann und Philip von der Meden fordern in der FAZ, dass Verwaltungsgerichte für die Entscheidung über die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers zuständig gemacht werden. Dort könnten in nichtöffentlicher Verhandlung, vor selbst zur Verschwiegenheit verpflichteten Richtern, die Gründe für ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis genannt werden, ohne Konflikt mit der anwaltlichen Verschwiegenheit. Bis dahin müsse die nicht weiter begründete Behauptung eines Verteidigers zur Begründung genügen.

GBA als politischer Beamter: Ex-Verfassungsrichter Hans Hugo Klein spricht sich in der FAZ für eine Abschaffung des Stellung des Generalbundesanwalts als politischer Beamter aus. Die Berechtigung ihn zu entlassen werde so weit ausgelegt, dass der entlassende Politiker nur sagen müsse, er habe das Vertrauen verloren. Damit habe er ein Druckmittel, was die ausdrückliche Ausübung des heiklen Weisungsrechts praktisch obsolet mache und gleichzeitig eine – anhand ausdrücklicher Weisung sonst mögliche – Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Einwirkung auf den Beamten verhindere.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Badische Zeitung (Christian Rath) setzt sich mit der Debatte um die Erweiterung der Liste der sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" auseinander. Nutzen bringe es zur Verfahrensbeschleunigung keinen, aber innenpolitisch zeigten sich die, die die Liste erweitern wollen, tatkräftig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2015: BSG bestätigt "Zwangsverrentung" – U-Haft wegen Salmonellen – Pistorius bleibt im Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 20.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16661/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen