Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2015: Union kritisiert BVerfG – Auschwitz-Wachmann will aussagen – Enthüllungen zu US-Drohnen

20.04.2015

Justiz

LG Hamburg – Wölbern-Prozess: Das Landgericht Hamburg will am Montag sein Urteil im Prozess gegen den Geschäftsführer der Wölbern Invest, Heinrich Maria Schulte, verkünden. Schulte wird gewerbsmäßige Untreue in 360 Fällen vorgeworfen, er soll insgesamt 147 Millionen Euro aus dem Fondsvermögen abgeschöpft haben. Die Samstags-Welt berichtet knapp vorab.

LG Lüneburg – Prozess gegen Auschwitz-Wachmann: Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Lüneburg der Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Oskar Gröning, der in Auschwitz als Buchhalter eingesetzt war. Er war von September 1942 bis Oktober 1944 dafür zuständig, Wertsachen von 425.000 Juden zu registrieren und muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Gröning will vor Gericht aussagen. Es  berichten die Samstags-SZ (Peter Burghardt), der Spiegel (Jörg Diehl), die Montags-taz-nord (Andreas Speit) und die Montags-Welt (Per Hinrichs).

OLG-Müchen – 200 Tage NSU-Prozess: Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München steht kurz vor dem 200. Verhandlungstag. Göran Schattauer (Focus) fordert, das Gericht müsse "endlich ein Urteil fällen". Je länger das Verfahren dauere, desto "obskurer und bedeutungsärmer" würden die Zeugenaussagen.

Erbschaftsstreit bei Dussmanns: Ein Erbschaftsstreit in der Berliner Unternehmerfamilie Dussmann wird wohl in den kommenden Monaten das Landgericht Berlin beschäftigen. Die Witwe und die Tochter von Peter Dussmann streiten sich um die Macht im Unternehmen und um Millionenbeträge, so spiegel.de (Jürgen Dahlkamp).

BVerfG – Betreuungsgeld: Die FAS (Florentine Fritzen) legt dar, dass bereits bei der Einführung des Betreuungsgeldes 2012 in der damaligen schwarz-gelben Koalition verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Gesetzgebungskompetenz geäußert wurden. Horst Seehofer als CSU-Vorsitzender habe das Betreuungsgeld jedoch unbedingt durchsetzen wollen. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der vergangenen Woche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durchblicken ließ, erörtern Greta Böckmann, Sandra Isbarn und Vera Möller ausführlich auf juwiss.de.

BGH zu Bushido: internet-law.de (Thomas Stadler) erklärt, warum sich das Bushido-Urteil des Bundesgerichtshofs vom "Metall auf Metall"-Urteil unterscheidet. Bushido hatte in seinen Songs kurze Musiksequenzen einer anderen Band verwendet, die Komponisten sahen darin eine Verletzung ihres Urheberrechts. Nun verlangte der BGH vom Oberlandesgericht Hamburg, zu prüfen, ob diese Sequenzen soviel "schöpferische Eigentümlichkeit" aufweisen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind. Im "Metall auf Metall"-Fall ging es zwar ebenfalls um Sound-Sampling, geklagt hatten jedoch die Tonträgerhersteller unter Berufung auf ihr Leistungsschutzrecht – und das umfasst nach Ansicht des BGH bereits "kleinste Tonfetzen".

BGH zu Buchscanns: Der Rechtsprofessor André Niedostadek erläutert auf lto.de das Urteil des Bundesgerichtshofes, das digitale Leseplätze in Bibliotheken erlaubt.

BSG zu Querulant: Auch wenn der Kläger "querulatorische Züge" aufweist, hätte das Landessozialgericht Baden-Württenberg seine Entschädigungsklagen nicht einfach ignorieren dürfen, so das Bundessozialgericht. Hintergrund ist der Fall eines Strafgefangenen, der mehrere Hundert Verfahren bei den Sozialgerichten geführt und schließlich in 138 Fällen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer verlangt hatte. Diese Entschädigungsklagen muss das LSG nun erneut prüfen. lto.de berichtet.

OLG München zu Kundenbewertung: Kunden, die Produkte auf Internetseiten kritisch bewerten, müssen in der Regel nicht für Geschäftseinbußen der Verkäufer haften. Das OLG München wies die Klage eines Ebay-Verkäufers ab, der 70.000 Euro Schadensersatz verlangt hatte, weil ein Kunde ein Fliegengitter negativ bewertet habe. Kundenbewertungen seien eher als Meinungsäußerungen denn als Tatsachenbehauptungen zu verstehen, erklärt lawblog.de (Udo Vetter).

Anwaltsportal: Die Montags-FAZ (Ulla Fölsing) stellt das Berliner Start-Up Advo-Assist vor. Damit können Rechtsanwälte über das Internet etwa Kollegen für eine Terminvertretung beauftragen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2015: Union kritisiert BVerfG – Auschwitz-Wachmann will aussagen – Enthüllungen zu US-Drohnen . In: Legal Tribune Online, 20.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15277/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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