Die juristische Presseschau vom 19. September 2012: Verbot für Anti-Islam-Film – Nachbesserungen für Meldegesetz – Schutz für nackte Brüste

19.09.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich – Schutz für nackte Brüste: spiegel.de hatte einen Vorbericht gebracht, die FAZ (Michaela Wiegel) meldet heute, dass ein Gericht in Nanterre dem Magazin "Closer" per einstweiliger Verfügung die Verbreitung der Nacktfotos der Prinzengattin Kate untersagt habe.

Sonstiges

Forensische Linguistik: lto.de (Jens Kahrmann) führt ein Interview mit Gabriele Klocke, die als Linguistin am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Regensburg tätig ist. Ob man durch seine Sprache den Verdacht auf eine andere Person lenken könne, bezweifelt sie.

Das Letzte zum Schluss

Taufe widerrufen: Amtsrichter Hans-Otto Burschel (blog.beck.de) stellt eine Entscheidung des Amtsgerichts Hagen vor. Eine Frau musste die Aussage widerrufen, sie habe im Jahr 2001 heimlich ihre Enkeltochter getauft. Diese Form des Schadenersatzes ergebe sich aus dem religiösen Selbstbestimmungsrecht der Mutter des Kindes und sei auch für die katholische Kirche beachtlich.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2012: Verbot für Anti-Islam-Film – Nachbesserungen für Meldegesetz – Schutz für nackte Brüste . In: Legal Tribune Online, 19.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7112/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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