Die juristische Presseschau vom 17. - 19. Januar 2015: Rauchen nach festen Zeiten – CIA-Folterbericht auf deutsch – keine Demo in Dresden

19.01.2015

Justiz

BVerwG zu Brunsbüttel: Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat im Jahr 2013 die Genehmigung zur Lagerung hoch radioaktiven Mülls im Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben, Sicherheitsrisiken waren nicht ausreichend ermittelt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 8. Januar die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamtes für Strahlenschutz gegen das Urteil des OVG abgewiesen. Der Müll wird vorerst in Brunsbüttel geduldet und ein neues Genehmigungsverfahren wird wohl eingeleitet, melden SZ am Wochenende (Michael Bauchmüller) und lto.de.

LG Köln zu Prominenten-Ausrastern: Prominente müssen die Dokumentation ihrer Existenz – etwa beim Warten mit der Familie am Flughafen – nicht unbedingt dulden. Dass auch ein eventueller Ausraster bei der Abwehr zudringlicher Reporter kein zeitgeschichtliches Ereignis ist, dessen Veröffentlichung zu dulden ist, entschied das Landgericht Köln, wie der Spiegel (Martin U. Müller) meldet, in einem Eilverfahren Herbert Grönemeyers gegen die Bild-Zeitung. Eine Bestätigung in der Hauptsache könnte von grundlegender Bedeutung sein.

LAG Düsseldorf – Schienenkartell: Am morgigen Dienstag findet vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Berufungsverhandlung im Schadensersatzprozess von Thyssen-Krupp gegen einen ehemaligen Manager des Unternehmens statt, meldet die Samstags-FAZ. Der Konzern wirft dem Beklagten – in der wohl höchsten Schadensersatzklage vor einem Arbeitsgericht – vor, zumindest von den Kartellabsprachen gewusst zu haben, die zum sogenannten Schienenkartell führten und eine Geldbuße von 191 Millionen Euro nach sich zogen, berichtet blog.beck.de (Markus Stoffels).

LG München I – Fitschen u.a.: Im Verfahren gegen Jürgen Fitschen und andere (ehemalige) Vorstände der deutschen Bank hat das Landgericht München I den Verteidigern eine letzte Frist bis Ende Januar gesetzt. Spätestens im Mai soll über die Zulassung der Anklage entschieden werden. Ob dies durch den aus dem Ecclestone-Prozess bekannten Vorsitzenden Peter Noll geschieht, ist jedoch noch nicht klar, er hat sich ans Oberlandesgericht beworben, berichtet das Handelsblatt (Kerstin Leitel).

StA-Berlin – Özdemirs Cannabis: Wie unter anderem die Montags-Welt (Claudia Kade/C.C. Mahlzahn) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Ermittlungen gegen Grünen-Chef Özdemir eingeleitet, wegen der in seinem "Ice Bucket Challenge"-Video sichtbaren Hanfpflanze auf seinem Balkon. Das Verfahren wird wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Özdemir nutzt die Situation zur Kritik an der "gesetzlich vorgesehenen Beschäftigungstherapie für die Staatsanwaltschaften in Sachen Cannabis" und zum Ruf nach Entkriminalisierung.

EuGH – OMT-Verfahren: Rechtsprofessor Fabian Amtenbrink und Rechtswissenschaftler Réné Repasi analysieren auf verfassungsblog.de die Schlussanträge des Generalanwalts Villalón zum OMT-Programm im Hinblick auf den "goldenen Mittelweg", den der Europäische Gerichtshof finden müsse, um keinen direkten Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht zu riskieren.

EGMR zum Umgangsrecht: Wolfgang Janisch (SZ am Wochenende) kommentiert – vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Umgangsrecht – die Machtlosigkeit des Rechts beim Versuch das Kindeswohl zu schützen, wenn das Fehlen von Verständigung und Verstand die alltägliche Praxis des Streites zwischen den Eltern bestimme.

Bettina Wulff vs. Google: Im Streit zwischen Bettina Wulff und Google wurde das Verfahren am Donnerstag – einen Tag vor Prozessbeginn – durch Vergleich beigelegt. Google hat die umstrittenen Ergänzungen des Sucheintrags zu Wulffs Namen, wie "Escort", die auf Gerüchten um ihre Person gründeten, entfernt und so eine gerichtliche Entscheidung über eine mögliche Löschpflicht verhindert, meldet die Samstags-FAZ.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. - 19. Januar 2015: Rauchen nach festen Zeiten – CIA-Folterbericht auf deutsch – keine Demo in Dresden . In: Legal Tribune Online, 19.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14407/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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