Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger

18.07.2014

Recht in der Welt

Österreich – Fußfessel als Gefängnisersatz: Rechtswissenschaftler Johannes Schön (juwiss.de) berichtet von einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Danach verstoße es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass seit 2013 wegen bestimmter Sexualdelikte Verurteilte den Hausarrest mit Fußfessel nicht von Beginn an, sondern erst nach Verbüßen der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe im Gefängnis erhalten können. Sonstigen (Sexual-)Straftätern steht in Österreich seit 2010 auch die Möglichkeit von Hausarrest für die gesamte Strafzeit offen.

Österreich – Staatsangehörigkeitsentzug: Der Rechtswissenschaftler Ralph Janik bespricht auf verfassungsblog.de einen österreichischen Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Regelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit wegen Eintritts in den Militärdienst eines fremden Staates. Auch bei aktiver Teilnahme an "Feindseligkeiten im Ausland" für eine "bewaffnete Gruppe" soll nach dem Entwurf die Staatsangehörigkeit entzogen werden können.

Schweden – Assange-Haftbefehl: Die taz (Reinhard Wolff) meldet, dass der Antrag der Anwälte Assanges auf Aufhebung des gegen diesen bestehenden Haftbefehls in Schweden abgelehnt worden sei und geht auch auf die Zusammenhänge ein.

Großbritannien – Vorratsdatenspeicherung: Wie spiegel.de berichtet, hat das – nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie – im Eilverfahren geschaffene neue britische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nun auch das Oberhaus und damit das gesamte Parlament passiert.

Das Letzte zum Schluss

Volle Macht mit Vollmacht?: Wie r24.de berichtet, bekam ein Abschleppunternehmen von einer Frau den Auftrag, das zu Schrott gefahrene Motorrad ihres bewusstlos im Krankenhaus liegenden Lebensgefährten abzumelden und für einen Euro den Schrott abzunehmen. Als die Firma die Rechnung übersandte, meldete ein Rechtsanwalt, der angab, der verunglückte Motorradfahrer werde diese nicht bezahlen, die Frau habe keinen Auftrag erteilen dürfen, nur er sei bevollmächtigt. Er legte auch eine entsprechende Vollmacht des Mannes vor - nur war diese unterschrieben von der Lebensgefährtin, die dem Anwalt zufolge gar keine Vertretungsmacht hatte.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger . In: Legal Tribune Online, 18.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12605/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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