Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger

18.07.2014

Die StA Hannover hat gegen Sebastian Edathy Anklage erhoben. Außerdem in der Presseschau: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in normalen Gefängnissen einsitzen, Beate Zschäpe bekommt mehr Zeit zur Begründung ihrer Verteidigerablehnung, Österreichs Pläne gegen Dschihadisten und mit Vollmacht zur vollen Macht.

Thema des Tages

StA Hannover – Anklage gegen Edathy: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy nun Anklage beim Landgericht Verden erhoben. Die Anklage stützt sich auf Links zu kinderpornographischen Internetseiten, welche sich auf einer Sicherungskopie seines – kurz vor den Durchsuchungen im Februar als gestohlen gemeldeten und bisher nicht aufgefundenen – Laptops fanden. Edathy soll im November letzten Jahres über die Links strafrechtlich relevante Bilder heruntergeladen haben. Nach Ansicht von Edathys Anwalt war das Auslesen von Verbindungsdaten rechtswidrig, da es nur bei schweren Straftaten zulässig ist – das Edathy vorgeworfene Verhalten ist jedoch nur mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Bei den Durchsuchungen sei zudem Edathys Immunität nicht beachtet worden. Letzteres liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Die Welt (Manuel Bewarder) und die taz (Ulrich Schulte) berichten.

Markus Decker (FR) meint, die Staatsanwaltschaft habe nach den Fehlern im Ermittlungsverfahren schon zur Selbstbehauptung Anklage erheben müssen, "ein Anklageverzicht wäre ein Offenbarungseid gewesen". Er hält einen Prozess für wahrscheinlich, nicht aber eine Verurteilung. Tanjev Schultz (SZ) prognostiziert, die Staatsanwaltschaft werde sich schwertun, ihre Vorwürfe zu belegen.

Udo Vetter (lawblog.de) setzt sich mit den möglichen Beweisproblemen auseinander, die sich ergeben, wenn allein auf Links abgestellt wird, mit der umstrittenen Auslegung des Begriffs "Besitzen" sowie der möglicherweise rechtswidrigen Erlangung der Beweise. Die SZ (Wolfgang Janisch) weist darauf hin, dass es der Beweislage nichts anhaben könne, wenn Edathy mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht durchdringe. Die erlangten Beweismittel seien dennoch verwertbar.

Rechtspolitik

Transparenz bei Energiegrundversorgung: Nach einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Kostenauflistung bei der Grundversorgung mit Strom und Gas zukünftig zur besseren Überprüfbarkeit der Ursachen für Preissteigerungen Steuern, gesetzliche Aufschläge und Netzentgelte gesondert ausweisen, meldet die taz.

Suizidhilfe: Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider, seine krebskranke Frau auf ihren Wunsch hin zum unterstützten Suizid in die Schweiz zu begleiten, kommentiert Matthias Kamann (SZ). Er fordert, Raum für private Entscheidungen zu belassen und das Fachwissen von Ärzten und Ethikern – speziell auch der Evangelischen Kirche – bei solchen Entscheidung und in der rechtspolitischen Debatte zu nutzen, und spricht sich gegen ein Totalverbot aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger . In: Legal Tribune Online, 18.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12605/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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