Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger

18.07.2014

Justiz

EuGH zu Abschiebehaft in Gefängnissen: Die in Deutschland teilweise andauernde Praxis, Abschiebungshäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen, ist nach einer Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) unionsrechtswidrig. Nach der EU-Rückführungsrichtlinie müsse die Unterbringung in speziellen Einrichtungen unter möglichst gelockerten Bedingungen erfolgen. Das Argument einiger Bundesländer, es gebe eben bei ihnen keine solchen Einrichtungen, hielt der EuGH für ebenso unbedeutend wie eine etwaige Einwilligung der Betroffenen in die Unterbringung in Strafgefängnissen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und lawblog.de (Udo Vetter) berichten.

Christian Rath (taz) kommentiert, das eigentliche Problem sei die notwendige Reform des ganzen Dublin-Systems als vielfacher Grund für unnötige Abschiebehaft; die Humanisierung der Haft sei nur ein Nebenschauplatz.

EuGH zu Mindestalter für Ehegattennachzug: Wie die taz meldet, entschied der Europäische Gerichtshof bezüglich einer österreichischen Regelung zum Mindestalter für Ehegattennachzug, es sei rechtens, eine Grenze von 21 Jahren festzulegen.

Generalanwalt – Blutspendeverbot für Homosexuelle: Wie spiegel.de meldet, hält der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi in seinem Gutachten das in Frankreich geltende Blutspendeverbot für homosexuelle Männer in seiner umfassenden Form für indirekt diskriminierend aufgrund des Geschlechts. Ein Franzose hatte vor dem Gerichtshof geklagt – in Deutschland gilt eine vergleichbare Regelung.

OLG München – NSU-Prozess: Wie zeit.de (Tom Sundermann/Özlem Topcu) und die SZ (Annette Ramelsberger) berichten, hat Beate Zschäpe bis zum heutigen Freitag Zeit, ihren Antrag auf Verteidigerwechsel schriftlich zu begründen. Die FAZ (Helene Bubrowski) macht deutlich, welche hohen Anforderungen an eine Entpflichtung gerade von gewählten und dann beigeordneten Verteidigern gestellt werden. Diese müssten Kardinalspflichten verletzen. Uneinigkeit über die Verteidigungsstrategie komme bei längeren Prozessen häufig vor und genügten nicht. Die SZ (Heribert Prantl) stellt heraus, dass es zur gerichtlichen Fürsorgepflicht gehört, Angeklagten die Verteidigung durch einen Beistand ihres Vertrauens zu ermöglichen.

Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) hält es vor dem Hintergrund seiner Prozessbeobachtung für unwahrscheinlich, dass Beate Zschäpe ihre Anwälte wird loswerden können. Konrad Litschko (taz) meint, es ginge der Angeklagten vielleicht darum, entgegen der Strategie ihrer Verteidiger aussagen zu können, was er für angezeigt hält.

LG Regensburg – Mollath: Die Welt und die taz (Lisa Schell) berichten unter anderem über die Zeugenaussage des Richters Brixner, der seinerzeit Gustl Mollath verurteilte.

BVerfG zu § 353d Nr. 3 StGB: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mittwoch, wonach die Strafnorm verfassungsgemäß ist, die es untersagt , amtliche Schriftstücke aus dem Strafverfahren – wie etwa die Anklage – im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie im Verfahren zur Sprache kamen, wird von den Rechtsanwälten Olaf Hohmann und Stefan Petermann auf lto.de besprochen. Es sei nun am Gesetzgeber, die Norm zu ändern, wenn er denn wolle.

BGH zu privaten Krankenversicherungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Sozialhilfeempfänger aufzunehmen. Dies meldet die SZ.

VG Hannover zur Versammlungsfreiheit: Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover von Montag, wonach das durch einen Kamerawagen der Polizei bei Demonstrationsteilnehmern ausgelöste Gefühl des Beobachtetwerdens die Versammlungsfreiheit der Betroffenen einschränkt, berichtet nun auch Udo Vetter (lawblog.de).

Zustände bei Gericht und StA: Michael Jungmann (saarbruecker-zeitung.de) berichtet über sein Interview mit Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter auf Probe Daniel Jungblut, der vor Ende seiner Probezeit aus dem Justizdienst im Saarland ausschied. Der Jurist beschreibt die katastrophalen Arbeitsbedingungen, die es nicht zuließen, nach Recht und Gesetz zu handeln, sowie die aus seiner Sicht verfassungswidrigen Versuche der Betroffenen, der Situation Herr zu werden.

VG Hamburg – "Hartz-IV-Rebellin": Wie die taz (Kai von Appen) meldet, ist Inge Hannemann – die wegen subversiver Hartz-IV-Kritik von ihrer Tätigkeit beim Jobcenter suspendiert wurde – im Eilverfahren gegen ihre Versetzung in die Sozialbehörde gescheitert. Dies sei keine Vorentscheidung des Hauptsacheverfahrens gegen ihre Suspendierung, betonte Richter Grube-Nagel.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2014: Anklage gegen Edathy erhoben – Abschiebehaft unionsrechtswidrig – Zschäpe und ihre Verteidiger . In: Legal Tribune Online, 18.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12605/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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