Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner

18.02.2015

Recht in der Welt

Frankreich – StA fordert Freispruch für DSK: Im Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn, wegen organisierter Zuhälterei, hat die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, weil ein Tatnachweis nicht gelingen werde, melden FAZ (Christian Schubert) und spiegel.de. Dies hatte die Behörde bereits vor Anklageerhebung vertreten. Zu dieser kam es, weil die Untersuchungsrichter das anders sahen.

USA – Einwanderungsdekret: Nachdem Ende letzten Jahres die Republikaner das Einwanderungsgesetz im Senat gesperrt hatten, erließ Präsident Obama kurzerhand eine Regelung zum Abschiebungsstopp – zunächst für Personen die als Minderjährige in die USA gekommen waren –  per Dekret. Diese erklärte ein Bundesrichter nun im Eilverfahren für vorläufig unanwendbar, weil sie gegen die Gewaltenteilung verstoße, berichten FAZ (Andreas Ross) und taz (Bernd Pickert).

Sonstiges

Fischer zu lebenslanger Freiheitsstrafe: In seiner Kolumne auf zeit.de schreibt Bundesrichter Thomas Fischer zur lebenslangen Freiheitsstrafe und betrachtet diese als historische Errungenschaft in Abgrenzung zur Todesstrafe.

Kritik am Kartellamt: Experten kritisieren laut Handelsblatt (Christoph Schlautmann), dass das Bundeskartellamt lediglich Fusionskontrolle zum nationalen Wettbewerbsschutz betreibe, ohne weitere Aspekte wie den internationalen Wettbewerb, die Stärkung des Standortes Deutschland oder das Verbraucherinteresse zu bedenken. Ebenso ernte die Zahl von nur drei Beamten als Entscheider über eine Fusion Kritik, wie auch der lange und beschwerliche Rechtsweg gegen die Entscheidung.

Reparationszahlungen und Zwangskredite: Die taz (Nils Kadritzke) rekapituliert die gerichtlichen Entscheidungen zu griechischen Reparationsforderungen wegen deutscher Kriegsverbrechen in der NS-Zeit und die Argumentation mit welcher die deutsche Seite eine Einigung im Wege völkerrechtlicher Verträge blockiert: mit den 2+4-Verträgen sei alles dazu gesagt und Griechenland habe diese als rechtsgültig auch für sich anerkannt. Außerdem befasst sich der Beitrag mit den Zwangskrediten, die sich die deutschen Besatzer geben ließen und, wie die deutsche Seite auch hier versucht, Forderungen daraus abzuschmettern, indem sie diese als Reparationsforderungen und daher als erledigt klassifiziert.

Das Letzte zum Schluss

Es geht auch ohne Nacktscanner: Am Flughafen in St. Petersburg musste ein junger Mann den Sicherheits-Check passieren. Als es daran ging Schuhe und Metallgegenstände abzulegen machte er kurzen Prozess und zog sich ganz aus, berichtet travelbook.de mit Video der Sicherheitskamera. Wer genau hinsieht, erkennt, dass er sich nicht ganz auszog: die Socken behielt er an.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14714/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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