Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner

18.02.2015

Justiz

BFH zu Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler: Zwar müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zu einem Teil auch gewerblich tätig sind. Das gilt jedoch nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit weniger als drei Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht, entschied der Bundesfinanzhof laut FAZ (Joachim Jahn).

EuGH – EEG-Beihilfe? Im Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung darüber, ob die Zahlungen für erneuerbare Energien nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz als Beihilfe zu bewerten sind, hat die Regierung bestätigt, Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Dies meldet die taz.

OLG Frankfurt zu Vorstandsentlassung: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach welcher für die Entlassung des ehemaligen Personal-Vorstands der Commerzbank Ulrich Sieber nicht der erforderliche wichtige Grund vorlag, berichten FAZ (Hanno Mußler) und Handelsblatt (Yasmin Osman). Es genüge nicht, dass die Abbestellung "vorteilhaft" für das Unternehmen sei – hier: Stellenabbau nicht allein auf unteren Mitarbeiterebenen –, sondern die Zusammenarbeit müsse "unzumutbar" sein. Die Commerzbank will die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.

FG Düsseldorf zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für eine Tier- und Haushaltsbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung zu bewerten und daher bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind, meldet lto.de. Das Finanzamt hatte eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums befolgt, nach welcher Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht zu begünstigen sind, und die Berücksichtigung abgelehnt.

OLG München zu Schadensersatz nach Bewertung: Weil sein Onlineshop bei Amazon nach einer negativen Bewertung durch einen Kunden gesperrt worden war, forderte der Händler von diesem im "Fliegengitter-Fall" Schadensersatz. Weil die Bewertung aus dem Kontext heraus eine Meinungsäußerung sei, ließ das Oberlandesgericht München das abweisende Urteil der Vorinstanz bestehen und sprach keinen Schadensersatz zu, meldet lto.de.

FG Rheinland-Pfalz zu Haftung für Steuerbetrug: Mittels bestimmter Software können Kassen so manipuliert werden, dass eingegangene Barbeträge nicht registriert werden. Den Vertreiber einer solchen Software hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz laut FAZ (Joachim Jahn) nun zur Haftung für die 1,6 Millionen durch einen Kunden damit hinterzogenen Steuern verurteilt.

LAG Baden-Württemberg zu gleicher Eignung bei Diskriminierung: blog.beck.de (Christian Rolfs) weist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus August 2014 hin. Ein Bewerber bei am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten berief sich auf (Alters-)Diskriminierung weil er nicht einmal zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle zur Zuarbeit geladen wurde. Man durfte ihm jedoch eine Absage erteilten, weil ihm mit zwei "befriedigenden" Examina und einer "cum laude" bewerteten Promotion die Eignung für die Stelle objektiv fehlte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14714/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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