Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner

18.02.2015

Das BKartA hat Bedenken gegen die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka. Außerdem in der Presseschau: Europa auf dem Weg zur Angleichung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, Deutschland verklagt die EU-Kommission, Katzenpflege ist haushaltsnahe Dienstleistung, StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn und wie man Nacktscanner überflüssig macht.

Thema des Tages

Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme: Das Bundeskartellamt hat in einer knapp 260 seitigen vorläufigen Einschätzung Bedenken gegen die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka angemahnt, berichten unter anderem FAZ (Helmut Bünder/Brigitte Koch), Handelsblatt (Kirsten Ludowig) und taz (Eva Oer). Sowohl die Auswahl der Verbraucher könne – insbesondere in München und Berlin – stark eingeschränkt werden, als auch eine zu große Machtstellung gegenüber den Lieferanten entstehen. Die Unternehmen haben bis zum 26. Februar Zeit Vorschläge zu unterbreiten, die die befürchtete zusätzliche "Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen" eindämmen. Am 6. März soll die Entscheidung der Wettbewerbshüter ergehen.

Christoph Schlautmann (Handelsblatt) meint, Edeka habe diese Kritik mit Rabattforderungen gegenüber Lieferanten nach vergangenen Firmenübernahmen selbst heraufbeschworen.

Rechtspolitik

Richtlinienentwurf zum Geheimhaltungsschutz: Den Entwurf der EU-Kommission zur Angleichung des zivilrechtlichen Schutzes für Geschäftsgeheimnisse stellt Rechtsanwalt Michael Dorner in der FAZ vor. Danach soll – aus deutscher Sicht weiterhin – nur eine bestehende Geheimsphäre und nicht das Geheimnis selbst geschützt sein. Die nach deutschem Recht bisher bestehende Vermutung für einen Geheimhaltungswillen fällt jedoch weg, nur wer strategischen Geheimnisschutz vorweisen kann, kann sich auf den anzugleichenden Rechtsschutz berufen.

Ein Lob für den Justizminister: Heribert Prantl (SZ) meint, es habe zu viele stille, nur anderen Ministerien zuarbeitende Justizminister gegeben, seit der wortgewandte Thomas Dehler erster Justizminister der Bundesrepublik war. Einer der sich dies nicht vorwerfen lassen müsse, sei Bundesjustizminister Heiko Maas, der sich vehement äußere, auch wenn es nicht unmittelbar sein Ressort betreffe, und viele notwendige Reformen angestoßen habe. Dass nicht alles zu begrüßen sei – etwa "Anti-Terror-Paket" und "Planschbeckengesetz" –, tue dem keinen Abbruch.

Prostitutionsgesetz: Die taz (Heide Oestreich) schreibt von der Kritik der Opposition an der geplanten Meldepflicht für Prostituierte aus datenschutzrechtlichen Gründen und der Befürchtung einer Flucht in die Illegalität, um die Aufnahme in die Meldeliste, die zum dauerhaften Stigma für Betroffene werden könne, zu verhindern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14714/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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