Das BKartA hat Bedenken gegen die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka. Außerdem in der Presseschau: Europa auf dem Weg zur Angleichung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, Deutschland verklagt die EU-Kommission, Katzenpflege ist haushaltsnahe Dienstleistung, StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn und wie man Nacktscanner überflüssig macht.
Thema des Tages
Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme: Das Bundeskartellamt hat in einer knapp 260 seitigen vorläufigen Einschätzung Bedenken gegen die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka angemahnt, berichten unter anderem FAZ (Helmut Bünder/Brigitte Koch), Handelsblatt (Kirsten Ludowig) und taz (Eva Oer). Sowohl die Auswahl der Verbraucher könne – insbesondere in München und Berlin – stark eingeschränkt werden, als auch eine zu große Machtstellung gegenüber den Lieferanten entstehen. Die Unternehmen haben bis zum 26. Februar Zeit Vorschläge zu unterbreiten, die die befürchtete zusätzliche "Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen" eindämmen. Am 6. März soll die Entscheidung der Wettbewerbshüter ergehen.
Christoph Schlautmann (Handelsblatt) meint, Edeka habe diese Kritik mit Rabattforderungen gegenüber Lieferanten nach vergangenen Firmenübernahmen selbst heraufbeschworen.
Rechtspolitik
Richtlinienentwurf zum Geheimhaltungsschutz: Den Entwurf der EU-Kommission zur Angleichung des zivilrechtlichen Schutzes für Geschäftsgeheimnisse stellt Rechtsanwalt Michael Dorner in der FAZ vor. Danach soll – aus deutscher Sicht weiterhin – nur eine bestehende Geheimsphäre und nicht das Geheimnis selbst geschützt sein. Die nach deutschem Recht bisher bestehende Vermutung für einen Geheimhaltungswillen fällt jedoch weg, nur wer strategischen Geheimnisschutz vorweisen kann, kann sich auf den anzugleichenden Rechtsschutz berufen.
Ein Lob für den Justizminister: Heribert Prantl (SZ) meint, es habe zu viele stille, nur anderen Ministerien zuarbeitende Justizminister gegeben, seit der wortgewandte Thomas Dehler erster Justizminister der Bundesrepublik war. Einer der sich dies nicht vorwerfen lassen müsse, sei Bundesjustizminister Heiko Maas, der sich vehement äußere, auch wenn es nicht unmittelbar sein Ressort betreffe, und viele notwendige Reformen angestoßen habe. Dass nicht alles zu begrüßen sei – etwa "Anti-Terror-Paket" und "Planschbeckengesetz" –, tue dem keinen Abbruch.
Prostitutionsgesetz: Die taz (Heide Oestreich) schreibt von der Kritik der Opposition an der geplanten Meldepflicht für Prostituierte aus datenschutzrechtlichen Gründen und der Befürchtung einer Flucht in die Illegalität, um die Aufnahme in die Meldeliste, die zum dauerhaften Stigma für Betroffene werden könne, zu verhindern.
Justiz
BFH zu Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler: Zwar müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zu einem Teil auch gewerblich tätig sind. Das gilt jedoch nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit weniger als drei Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht, entschied der Bundesfinanzhof laut FAZ (Joachim Jahn).
EuGH – EEG-Beihilfe? Im Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung darüber, ob die Zahlungen für erneuerbare Energien nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz als Beihilfe zu bewerten sind, hat die Regierung bestätigt, Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Dies meldet die taz.
OLG Frankfurt zu Vorstandsentlassung: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach welcher für die Entlassung des ehemaligen Personal-Vorstands der Commerzbank Ulrich Sieber nicht der erforderliche wichtige Grund vorlag, berichten FAZ (Hanno Mußler) und Handelsblatt (Yasmin Osman). Es genüge nicht, dass die Abbestellung "vorteilhaft" für das Unternehmen sei – hier: Stellenabbau nicht allein auf unteren Mitarbeiterebenen –, sondern die Zusammenarbeit müsse "unzumutbar" sein. Die Commerzbank will die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.
FG Düsseldorf zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für eine Tier- und Haushaltsbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung zu bewerten und daher bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind, meldet lto.de. Das Finanzamt hatte eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums befolgt, nach welcher Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht zu begünstigen sind, und die Berücksichtigung abgelehnt.
OLG München zu Schadensersatz nach Bewertung: Weil sein Onlineshop bei Amazon nach einer negativen Bewertung durch einen Kunden gesperrt worden war, forderte der Händler von diesem im "Fliegengitter-Fall" Schadensersatz. Weil die Bewertung aus dem Kontext heraus eine Meinungsäußerung sei, ließ das Oberlandesgericht München das abweisende Urteil der Vorinstanz bestehen und sprach keinen Schadensersatz zu, meldet lto.de.
FG Rheinland-Pfalz zu Haftung für Steuerbetrug: Mittels bestimmter Software können Kassen so manipuliert werden, dass eingegangene Barbeträge nicht registriert werden. Den Vertreiber einer solchen Software hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz laut FAZ (Joachim Jahn) nun zur Haftung für die 1,6 Millionen durch einen Kunden damit hinterzogenen Steuern verurteilt.
LAG Baden-Württemberg zu gleicher Eignung bei Diskriminierung: blog.beck.de (Christian Rolfs) weist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus August 2014 hin. Ein Bewerber bei am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten berief sich auf (Alters-)Diskriminierung weil er nicht einmal zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle zur Zuarbeit geladen wurde. Man durfte ihm jedoch eine Absage erteilten, weil ihm mit zwei "befriedigenden" Examina und einer "cum laude" bewerteten Promotion die Eignung für die Stelle objektiv fehlte.
Recht in der Welt
Frankreich – StA fordert Freispruch für DSK: Im Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn, wegen organisierter Zuhälterei, hat die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, weil ein Tatnachweis nicht gelingen werde, melden FAZ (Christian Schubert) und spiegel.de. Dies hatte die Behörde bereits vor Anklageerhebung vertreten. Zu dieser kam es, weil die Untersuchungsrichter das anders sahen.
USA – Einwanderungsdekret: Nachdem Ende letzten Jahres die Republikaner das Einwanderungsgesetz im Senat gesperrt hatten, erließ Präsident Obama kurzerhand eine Regelung zum Abschiebungsstopp – zunächst für Personen die als Minderjährige in die USA gekommen waren – per Dekret. Diese erklärte ein Bundesrichter nun im Eilverfahren für vorläufig unanwendbar, weil sie gegen die Gewaltenteilung verstoße, berichten FAZ (Andreas Ross) und taz (Bernd Pickert).
Sonstiges
Fischer zu lebenslanger Freiheitsstrafe: In seiner Kolumne auf zeit.de schreibt Bundesrichter Thomas Fischer zur lebenslangen Freiheitsstrafe und betrachtet diese als historische Errungenschaft in Abgrenzung zur Todesstrafe.
Kritik am Kartellamt: Experten kritisieren laut Handelsblatt (Christoph Schlautmann), dass das Bundeskartellamt lediglich Fusionskontrolle zum nationalen Wettbewerbsschutz betreibe, ohne weitere Aspekte wie den internationalen Wettbewerb, die Stärkung des Standortes Deutschland oder das Verbraucherinteresse zu bedenken. Ebenso ernte die Zahl von nur drei Beamten als Entscheider über eine Fusion Kritik, wie auch der lange und beschwerliche Rechtsweg gegen die Entscheidung.
Reparationszahlungen und Zwangskredite: Die taz (Nils Kadritzke) rekapituliert die gerichtlichen Entscheidungen zu griechischen Reparationsforderungen wegen deutscher Kriegsverbrechen in der NS-Zeit und die Argumentation mit welcher die deutsche Seite eine Einigung im Wege völkerrechtlicher Verträge blockiert: mit den 2+4-Verträgen sei alles dazu gesagt und Griechenland habe diese als rechtsgültig auch für sich anerkannt. Außerdem befasst sich der Beitrag mit den Zwangskrediten, die sich die deutschen Besatzer geben ließen und, wie die deutsche Seite auch hier versucht, Forderungen daraus abzuschmettern, indem sie diese als Reparationsforderungen und daher als erledigt klassifiziert.
Das Letzte zum Schluss
Es geht auch ohne Nacktscanner: Am Flughafen in St. Petersburg musste ein junger Mann den Sicherheits-Check passieren. Als es daran ging Schuhe und Metallgegenstände abzulegen machte er kurzen Prozess und zog sich ganz aus, berichtet travelbook.de mit Video der Sicherheitskamera. Wer genau hinsieht, erkennt, dass er sich nicht ganz auszog: die Socken behielt er an.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/krü
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2015: Bedenken gegen Tengelmann-Übernahme – StA fordert Freispruch für Strauss-Kahn – überflüssige Nacktscanner . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14714/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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