Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. August 2014: Strate zu Mollath – Kritik an Ceta-Abkommen – Unsicherheit bei privaten Mails im Betrieb

18.08.2014

Justiz

StA Hanau – Udo Pastörs: Nachdem die Staatsanwaltschaft (StA) Hanau vergessen hatte, die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des NPD-Abgeordneten des Schweriner Landtags Udo Pastörs zu beantragen, will sie laut lto.de diesen Schritt nun nachholen und Pastörs erneut anklagen. Anfang August hatte das Amtsgericht Hanau das Strafverfahren wegen des Verfahrensfehlers eingestellt. Die StA Hanau wirft Pastörs vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

LG München zu Amazon-Gutscheinen: Amazon darf Gutscheine von Kunden nicht nachteilig verrechnen. Das hat das Landgericht (LG) München entschieden, wie handelsblatt.com unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet. Das LG habe es für rechtswidrig erachtet, dass Amazon den Wert bestimmter eingelöster Gutscheine abzog, wenn Kunden Ware in Wege des Widerrufs oder aufgrund eines Mangels zurücksandten.

OVG Rheinland-Pfalz zu Kommunalbeschäftigter im Gemeinderat: Wer bei einer Gemeinde hauptamtlich beschäftigt ist, darf nicht zugleich ein Mandat im Gemeinderat wahrnehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, wie welt.de meldet. Das OVG stützt seine Entscheidung auf die kommunalrechtlich verankerte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, die Interessenkonflikte vorbeugen will. Die Klägerin hatte ohne Erfolg argumentiert, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen seien, weil sie ihre Tätigkeit bei der Schülerbetreuung unter Weisung eines Schulleiters ausübe.

OLG Köln – Urheberbenennung bei Direkt-URL: Bereits im Februar dieses Jahres wurde ein Urteil des Landgerichts (LG) Köln zur Urheberbenennung bei Fotos scharf kritisiert. Ein Unternehmer hatte Nutzungsrechte an einem Bild über den Fotodienst Pixelio erworben. Zwar gab der Unternehmer auf der Website mit dem Foto den Fotografen als Urheber an. Bei Aufruf der direkten URL des Bildes war der Fotograf als Urheber jedoch nicht ausgewiesen. Der Fotograf zog vor Gericht, das LG verurteilte den Unternehmer auf Unterlassung. Nach der Berufung des Unternehmers hat der Fotograf jetzt seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückgenommen, wie Telepolis (Markus Kompa) meldet. Das OLG habe hierzu geraten, weil die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL "bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung" sei.

StA München –Fitschen u.a.: Fünf Spitzenleuten der Deutschen Bank, unter ihnen Jürgen Fitschen sowie seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer, wirft die Staatsanwaltschaft München versuchten Prozessbetrug vor. Im Prozess um den pleitegegangenen Medienkonzern Leo Kirchs sollen sie bewusst falsche Angaben gemacht haben. Die FAS (Georg Meck) stellt die Vorwürfe gegen die Angeschuldigten vor und gibt einen Ausblick auf einen etwaigen Prozess. Dass die Banker im Kirch-Prozess ausschließlich die Wahrheit gesagt haben, dürfe inzwischen als widerlegt gelten. 600 Seiten soll die Anklageschrift umfassen, über die Richter Peter Noll – bekannt aus dem Ecclestone-Prozess – befinden wird.

AG Staufen – Altbundespräsident Scheel: Wie der Spiegel (Ralf Neukirch - Kurzfassung) meldet, will die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Walter Scheel dessen Ehefrau Barbara die Entscheidungsbefugnis für ihren Mann entziehen. Barbara Scheel soll sich vor einigen Jahren die Vorsorgevollmacht über den nunmehr demenzkranken Scheel erschlichen haben als dieser bereits dement war, so der Vorwurf der Tochter. Vor dem Amtsgericht Staufen im Breisgau hat die Tochter beantragt, einen Kontrollbetreuer einzusetzen. Dieser könnte die einst von Scheel unterschriebene Vorsorgevollmacht widerrufen.

BVerfG – Eilantrag gegen Überstellung in die USA: Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Überstellung des inhaftierten mutmaßlichen Hackers Ercan Findikoglu in die USA gestattet hat, wehrt dieser sich mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Das teilt der Anwalt des Hackers im Spiegel (Jörg Diehl Kurzfassung) mit. Der türkische Staatsbürger Findikoglu sei im Dezember 2013 festgenommen worden, weil er als Drahtzieher einer Bande mithilfe manipulierter Kreditkarten 40 Millionen Euro erbeutet haben soll. In den USA drohe ihm unter anderem wegen Geldwäsche und Bankbetrugs eine Strafe von 250 Jahren, so sein Anwalt. Dies sei "unangemessen hoch, verstoße gegen die Menschenwürde und stehe in einem deutlichen Missverhältnis zu der in Deutschland denkbaren maximalen Haftzeit von 15 Jahren".

VG Frankfurt zur BaFin: Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) meldet, darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Daten von Anlageberatern und Beschwerden über Betriebsmitarbeiter speichern. Damit habe das Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt eine Klage mehrerer Sparkassenbeschäftigter abgewiesen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sahen. Nach Ansicht des VG sei die Speicherung zulässig, weil die Einrichtung eines entsprechenden Registers im Wertpapierhandelsgesetz verankert ist.

Bayern gegen Haderthauer: Der Freistaat Bayern wird laut Spiegel Zivilklage gegen den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer einreichen. Der Ehemann von Staatsministerin Christine Haderthauer (CSU) soll Honorare für Drogentests zu Unrecht kassiert haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. August 2014: Strate zu Mollath – Kritik an Ceta-Abkommen – Unsicherheit bei privaten Mails im Betrieb . In: Legal Tribune Online, 18.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12920/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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