Mollaths Verteidiger Gerhard Strate reflektiert das Urteil und sein Verhältnis zu Gustl Mollath. Außerdem in der Presseschau: Kritik am geplanten Handelsabkommen Ceta, erneute Anklage gegen NPD-Chef Pastörs, Datenschutz und Dashcams, die unklare Rechtslage bei privaten Mails am Arbeitsplatz - und warum ein brasilianischer Hahn eine elektronische Fußfessel um den Hals trug.
Thema des Tages
Nachwirkungen des Mollath-Urteils: Im Interview mit dem Focus (Ansgar Siemens) spricht Verteidiger Gerhard Strate über das Urteil und sein Verhältnis zu Gustl Mollath. Soweit das Landgericht Regensburg die Gewaltanwendung Mollaths gegen seine geschiedene Frau als erwiesen ansah, akzeptiere er die Begründung zwar nicht, halte sie aber für nachvollziehbar. Zum Bruch zwischen ihm und Mollath sei es gekommen, als dieser öffentlich den Vorwurf erhob, seine Verteidiger hätten zu wenig Zeit für ihn. Strate, der nach eigenen Angaben den Fall vor knapp zwei Jahren pro bono übernommen und etwa 1.400 Arbeitsstunden investiert hatte, nennt Mollath einen "Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss". Strate weiter: "Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat."
Nach der Einschätzung von Heribert Prantl (Samstags-SZ) sind Gutachter und Richter vorsichtiger geworden, wenn es um die Unterbringung in psychiatrische Anstalten geht: Es gelte wieder das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Mollath habe eine Selbstbesinnung der Justiz erzwungen – jedoch nur mit Hilfe der Öffentlichkeit, was der Justiz zu denken geben müsse. Für nicht ausreichend hält Prantl die gesetzlichen Mechanismen zur Selbstkorrektur der Justiz.
Christian Rath (Samstags-taz) sieht im guten Ausgang für Mollath keinen Beleg, dass der Rechtsstaat funktioniere: Nur weil sich Mollath als Opfer einer Schwarzgeldaffäre sah und "immer mehr Menschen glaubten, in Bayern werde ein Bankenkritiker psychiatrisiert", habe sich die Justiz gründlich mit dem Fall beschäftigt. Beate Lakotta (Spiegel) kritisiert die Rolle der Medien, die mit Mollath einen "prügelnden Ehemann zum edlen Kämpfer für die Gerechtigkeit" stilisierten.
Rechtspolitik
Ceta-Abkommen: Den Inhalt des zwischen der EU und Kanada geplanten Handelsabkommens Ceta, dessen Vertragsentwurf seit vergangener Woche bekannt ist, fasst die Samstags-SZ (Andrea Rexer) zusammen. Im Hinblick auf die vielfach kritisierten Investitionsschutzklauseln enthalte der Vertragsentwurf die "Überraschung", dass Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich öffentlich stattfinden müssten. Richter könnten allerdings die Öffentlichkeit von Teilen des Verfahrens ausschließen, soweit es um "vertrauliche oder geschützte Informationen" gehe. Der Spiegel (Gerald Traufetter) setzt sich kritisch mit dem derzeitigen Vertragstext auseinander und führt hierfür die Einschätzung des Erlanger Juraprofessors Markus Krajewski ins Feld. Einwände der Kritiker berücksichtige der Vertragstext nur scheinbar, so Krajewski. Immer wieder fänden sich Relativierungen im Text, auch die Formulierungen seien schwammig.
Waffenlieferungen der Bundesregierung: Zu den von der Bundesregierung erwogenen Waffenlieferungen an Kurden zur Bekämpfung der terroristischen IS-Truppen beleuchtet Heribert Prantl (Samstags-SZ) die rechtlichen Anforderungen. In diesem Fall decke Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes zwar die Waffenlieferungen in den Nordirak, da sie von der Absicht getragen seien, die Bedrohung der dortigen Minderheiten zu beseitigen – und dadurch das friedliche Zusammenleben der Völker zu ermöglichen. Prantl fordert jedoch, dass sich die Bundesregierung Kriegswaffenexporte in den Nordirak nicht selbst genehmigen sollte. Dies sei "einer parlamentarischen Demokratie nicht gemäß". Vielmehr solle der Bundestag eine Grundsatzentscheidung darüber treffen und damit ebenso beteiligt werden, wie wenn er Auslandseinsätze deutscher Soldaten beschließt.
Prostitutionsgesetz: Die Regierungskoalition hat sich in ihren Reformbestrebungen in Sachen Prostitutionsgesetz laut taz.de in einigen Punkten geeinigt. Prostituierte sollen sich künftig in Kommunen registrieren lassen, eine Erlaubnispflicht für Bordelle ist geplant. Außerdem sollen Flatrate-Sex und "Gang-Bang-Partys" verboten werden.
Pkw-Maut: Mit der Vereinbarkeit einer Pkw-Maut mit EU-Recht befasst sich nun auch das Handelsblatt (Daniel Delhaes). Die Verfassungsrechtler Christoph Degenhart und Joachim Wieland äußern rechtliche Bedenken, allen voran gegen die Diskriminierung von EU-Ausländern durch eine Maut: "Inländer über die Regeln der Kfz-Steuer und Ausländer pauschal zu belangen, widerspricht dem EU-Recht", so Degenhart. Indem Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Maut nicht nur für Autobahnen, sondern nunmehr für alle Straßen plant, wolle sich der Bund sehr großzügig die Zuständigkeit zuweisen, konstatiert Wieland, könne deshalb aber nicht alle Einnahmen für sich verlangen.
Suizidhilfe: Derzeit schwelt eine rechtspolitische Diskussion um die Frage, ob die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid strafrechtlich sanktioniert werden soll. Rechtsanwalt Philip von der Meden kritisiert auf lto.de die Pläne. Das Argument der Befürworter eines Verbotes, Angebote zur gewerbsmäßigen Suizidhilfe schüfen erst eine Nachfrage, sei nicht belegt. Von der Meden spricht sich vielmehr für einen legalen, gut zu kontrollierenden Markt aus. Bei der Frage, ob der Tod käuflich sein darf, sei der Gesetzgeber gut beraten, "wenn er diese Frage nicht allgemeinverbindlich und zudem strafbewehrt entscheidet".
Digitale Agenda und Cybersicherheit: In einem ausführlichen Gastbeitrag für die Montags-FAZ wirbt Innenminister Thomas de Mazière für ein IT-Sicherheitsgesetz sowie die "Digitale Agenda", die die Bundesregierung am Mittwoch vorstellen will. Mit der Agenda wolle sich die Bundesregierung auf "den Weg zu einer aufgeklärten Position im Hinblick auf die Digitalisierung" machen.
Europäische Stiftung: Eine einheitliche Rechtsform für eine europäische Stiftung fordert Michael Göring, Vorsitzender der Zeit-Stiftung und Autor, in einem Gastkommentar für das Handelsblatt. Nötig sei die Anerkennung gemeinnütziger Arbeit deutscher Stiftungen im europäischen Ausland – damit "Bürger mit der Marke 'Europa'" auch eine "Bürgergesellschaft verbinden", so Göring. Hoffnungen setzt er außerdem in eine Stiftungsinitiative der Justiz- und Innenminister der Länder.
Justiz
StA Hanau – Udo Pastörs: Nachdem die Staatsanwaltschaft (StA) Hanau vergessen hatte, die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des NPD-Abgeordneten des Schweriner Landtags Udo Pastörs zu beantragen, will sie laut lto.de diesen Schritt nun nachholen und Pastörs erneut anklagen. Anfang August hatte das Amtsgericht Hanau das Strafverfahren wegen des Verfahrensfehlers eingestellt. Die StA Hanau wirft Pastörs vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.
LG München zu Amazon-Gutscheinen: Amazon darf Gutscheine von Kunden nicht nachteilig verrechnen. Das hat das Landgericht (LG) München entschieden, wie handelsblatt.com unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet. Das LG habe es für rechtswidrig erachtet, dass Amazon den Wert bestimmter eingelöster Gutscheine abzog, wenn Kunden Ware in Wege des Widerrufs oder aufgrund eines Mangels zurücksandten.
OVG Rheinland-Pfalz zu Kommunalbeschäftigter im Gemeinderat: Wer bei einer Gemeinde hauptamtlich beschäftigt ist, darf nicht zugleich ein Mandat im Gemeinderat wahrnehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, wie welt.de meldet. Das OVG stützt seine Entscheidung auf die kommunalrechtlich verankerte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, die Interessenkonflikte vorbeugen will. Die Klägerin hatte ohne Erfolg argumentiert, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen seien, weil sie ihre Tätigkeit bei der Schülerbetreuung unter Weisung eines Schulleiters ausübe.
OLG Köln – Urheberbenennung bei Direkt-URL: Bereits im Februar dieses Jahres wurde ein Urteil des Landgerichts (LG) Köln zur Urheberbenennung bei Fotos scharf kritisiert. Ein Unternehmer hatte Nutzungsrechte an einem Bild über den Fotodienst Pixelio erworben. Zwar gab der Unternehmer auf der Website mit dem Foto den Fotografen als Urheber an. Bei Aufruf der direkten URL des Bildes war der Fotograf als Urheber jedoch nicht ausgewiesen. Der Fotograf zog vor Gericht, das LG verurteilte den Unternehmer auf Unterlassung. Nach der Berufung des Unternehmers hat der Fotograf jetzt seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückgenommen, wie Telepolis (Markus Kompa) meldet. Das OLG habe hierzu geraten, weil die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL "bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung" sei.
StA München –Fitschen u.a.: Fünf Spitzenleuten der Deutschen Bank, unter ihnen Jürgen Fitschen sowie seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer, wirft die Staatsanwaltschaft München versuchten Prozessbetrug vor. Im Prozess um den pleitegegangenen Medienkonzern Leo Kirchs sollen sie bewusst falsche Angaben gemacht haben. Die FAS (Georg Meck) stellt die Vorwürfe gegen die Angeschuldigten vor und gibt einen Ausblick auf einen etwaigen Prozess. Dass die Banker im Kirch-Prozess ausschließlich die Wahrheit gesagt haben, dürfe inzwischen als widerlegt gelten. 600 Seiten soll die Anklageschrift umfassen, über die Richter Peter Noll – bekannt aus dem Ecclestone-Prozess – befinden wird.
AG Staufen – Altbundespräsident Scheel: Wie der Spiegel (Ralf Neukirch - Kurzfassung) meldet, will die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Walter Scheel dessen Ehefrau Barbara die Entscheidungsbefugnis für ihren Mann entziehen. Barbara Scheel soll sich vor einigen Jahren die Vorsorgevollmacht über den nunmehr demenzkranken Scheel erschlichen haben als dieser bereits dement war, so der Vorwurf der Tochter. Vor dem Amtsgericht Staufen im Breisgau hat die Tochter beantragt, einen Kontrollbetreuer einzusetzen. Dieser könnte die einst von Scheel unterschriebene Vorsorgevollmacht widerrufen.
BVerfG – Eilantrag gegen Überstellung in die USA: Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Überstellung des inhaftierten mutmaßlichen Hackers Ercan Findikoglu in die USA gestattet hat, wehrt dieser sich mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Das teilt der Anwalt des Hackers im Spiegel (Jörg Diehl – Kurzfassung) mit. Der türkische Staatsbürger Findikoglu sei im Dezember 2013 festgenommen worden, weil er als Drahtzieher einer Bande mithilfe manipulierter Kreditkarten 40 Millionen Euro erbeutet haben soll. In den USA drohe ihm unter anderem wegen Geldwäsche und Bankbetrugs eine Strafe von 250 Jahren, so sein Anwalt. Dies sei "unangemessen hoch, verstoße gegen die Menschenwürde und stehe in einem deutlichen Missverhältnis zu der in Deutschland denkbaren maximalen Haftzeit von 15 Jahren".
VG Frankfurt zur BaFin: Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) meldet, darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Daten von Anlageberatern und Beschwerden über Betriebsmitarbeiter speichern. Damit habe das Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt eine Klage mehrerer Sparkassenbeschäftigter abgewiesen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sahen. Nach Ansicht des VG sei die Speicherung zulässig, weil die Einrichtung eines entsprechenden Registers im Wertpapierhandelsgesetz verankert ist.
Bayern gegen Haderthauer: Der Freistaat Bayern wird laut Spiegel Zivilklage gegen den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer einreichen. Der Ehemann von Staatsministerin Christine Haderthauer (CSU) soll Honorare für Drogentests zu Unrecht kassiert haben.
Recht in der Welt
Österreich – Josef S. und Landfriedensbruch-Paragraph: Die Samstags-SZ (Cathrin Kahlweit) interviewt den Wiener Studenten Josef S. aus Jena, der Ende Juli von einem Wiener Gericht zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Er soll bei einer Demonstration gegen den von rechten Kreisen organisierten Akademikerball in Wien Landfriedensbruch und versuchte schwere Körperverletzung begangen haben. Mittlerweile wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt; jetzt plant S. die Berufung gegen das Urteil – das aufgrund vager Beweislage ergangen war, wie Kommentatoren und Josef S. selbst meinen. Die FAZ (Stephan Löwenstein) fasst die rechtspolitische Debatte um den österreichischen Straftatbestand des Landfriedensbruchs zusammen. Nach dem Urteil gegen Josef S. forderten Oppositionspolitiker, den "Gummiparagraphen" zu streichen; die rot-schwarze Koalition plane, die Regelung zu präzisieren.
Österreich – Europe-v-Facebook: Als "akribisch, aber auch kreativ und ironisch" portraitiert lto.de (Claudia Kornmeier) den österreichischen Juradoktoranden Max Schrems, der sich dem Datenschutz auf Facebook verschrieben und dafür den Verein "Europe-v-Facebook" ins Leben gerufen hat. Schrems strengt unter anderem eine Sammelklage gegen Facebook in Wien an, der sich nach seinem Aufruf 25.000 Menschen anschlossen; außerdem hatte er ein Verfahren am Irischen High Court initiiert, der den Europäischen Gerichtshof derzeit klären lässt, ob das Safe-Harbor-Abkommen mit EU-Grundrechten vereinbar ist.
USA – europäische Personendaten: Dass viele US-Firmen europäische Datenschutzbestimmungen im großen Stil missachten, moniert laut Samstags-FAZ (Fridtjof Küchemann) die Bürgerrechtsorganisation Center for Digital Democracy (CDD). So würden Daten von Europäern "aus deren Bewegungen im Internet mit Daten zum Wohnort und Einkommen, zu Alter, Geschlecht und Familienstruktur aus anderen Quellen" verknüpft und Aufklärungspflichten verletzt. Nach Ansicht des CDD sei dies auch nicht durch das Safe-Harbor-Abkommen gedeckt. Das CDD habe seine Erkenntnisse an die US-Handelsaufsicht weitergeleitet.
Sonstiges
Thüringer NSU-Ausschuss: Ein "vernichtendes Zeugnis" stellt der Thüringer NSU-Ausschuss laut Montags-SZ (Tanjev Schultz) neben der Polizei und dem Verfassungsschutz auch der Justiz aus. Die Abgeordneten würfen in dem 1.800 Seiten starken Abschlussbericht "in seltener Einmütigkeit" den Behörden vor, Spuren nicht richtig verfolgt und schlecht zusammengearbeitet zu haben; dies lasse gar den Verdacht gezielter Sabotage seitens der Behörden zu. In den Augen Tanjev Schultz' (Montags-SZ) sind die Thüringer Abgeordneten damit "mittlerweile nicht weniger misstrauisch als viele Bürger, die zu den Sicherheitsbehörden nur noch eine zynische Haltung entwickeln".
NSA-Untersuchungsausschuss: Von überwiegend geschwärzten Akten im NSA-Untersuchungsausschuss und wichtigen Zeugen, die nicht gehört werden, berichtet der Spiegel (Hubert Gude/Jörg Schindler). Möglicherweise sei dies Anlass für die Opposition, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen – das dann vermutlich auch entscheiden müsse, ob Edward Snowden in Deutschland als Zeuge gehört werden kann.
BND-Spionage: Christian Rath (Montags-taz) meint, Deutschlands "bequeme Rolle des NSA-Opfers" gehöre nach den jüngsten Enthüllungen der Vergangenheit an. Der BND sei kein Gegenmodell zur NSA, sondern er versuche, ihr nachzueifern - nicht nur bei der Spionage gegen Staaten, sondern auch bei der Massenüberwachung.
Dashcams und Datenschutz: Der Spiegel (Jonas Gerding/Dietmar Hipp) nimmt zwei kürzlich ergangene Gerichtsentscheidungen zu Videoaufnahmen sogenannter Dashcams zum Anlass, auf die unklare Rechtslage hinzuweisen. Dashcams lassen sich am Fahrrad oder im Auto anbringen, um den Straßenverkehr aufzeichnen und etwa nach einem Unfall ein Beweismittel in der Hand zu haben. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Anfertigung von Aufnahmen mit Dashcams für datenschutzrechtlich unzulässig erklärt; das Amtsgericht München entschied in einem Schadensersatzprozess per Beschluss, derartige Aufnahmen nicht zu verwerten – unter Verweis auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Aufnahmen erfassten Personen. Dieser Auffassung schlössen sich zwar Datenschützer an, doch seien namhafte Experten anderer Meinung. So halte Key Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages und ehemaliger Generalbundesanwalt, die pauschale Ablehnung für "unausgewogene Schwarz-Weiß-Malerei"; ein Strafgericht könne bei schwereren Delikten solche Aufnahmen durchaus heranziehen. Der Gesetzgeber müsse für Klarheit sorgen.
In der FAS setzt sich der Anwalt Uwe Lenhart mit der Rechtsprechung auseinander. Er berichtet, dass Mandanten von ihm schon mehrfach Vorwürfe durch Vorlage von Dashcam-Aufnahmen widerlegen konnten. "Ansicht und Verwertung der Aufnahme begegnen in der Praxis bislang keinen Bedenken."
Bundestrojaner: Die Montags-taz (Christian Rath) nimmt die Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko zum Anlass, einen Überblick zur Einsatzbereitschaft sogenannter Bundestrojaner zu verschaffen. Dabei handelt es sich um Software, die Sicherheitsbehörden wie das BKA zur Überwachung fremder Computer verwenden. Neben der Online-Durchsuchung lässt sich per Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) Kommunikation abgreifen, bevor sie auf dem Rechner verschlüsselt wird. Einsatzbereit sei nur ein Bundestrojaner, der Festplatten ausspähen kann. Ein zweiter Bundestrojaner zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation erfülle noch nicht sicher die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Weiter berichtet die Montags-taz (Christian Rath), das Innenministerium fordere den Einsatz der Quellen-TKÜ auch zur Strafverfolgung. Dafür müsse die Strafprozessordnung ergänzt werden; das hierfür zuständige Justizministerium habe sich damit allerdings noch nicht befasst.
Private Mails im Job: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) skizziert die umstrittene Rechtslage zur privaten Nutzung des E-Mail-Kontos beim Arbeitgeber. Trotz der derzeit diffusen Rechtslage verzichteten die meisten Unternehmen auf klare Ansagen und ließen ihre Angestellten im Ungewissen: Ein ausdrückliches Verbot sowie eine ausdrückliche Erlaubnis privater Nutzung sei der seltenste Fall. Weitgehend unklar sei schließlich, ob ein Arbeitgeber auf die Mail-Korrespondenz seines Arbeitnehmers zugreifen darf; dies hänge von der umstrittenen Frage ab, ob ein Arbeitgeber in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes und damit unter das Fernmeldegeheimnis falle.
Studienplatz einklagen: Die Samstags-Welt (Friederike Lübke) geht der Frage nach, ob sich die Klage auf einen Studienplatz lohnt und welches Kostenrisiko damit einhergeht. Bei derartigen Verfahren werde geprüft, ob eine Universität nicht doch mehr Plätze anbieten könnte als sie angibt. Selbst bei einer erfolgreichen Klage sei aber nicht sicher, ob man den Studienplatz tatsächlich bekommt.
Entflechtung der Internetkonzerne: Die FAS (Corinna Budras) befasst sich mit der Regulierung und Entflechtung großer Internetkonzerne wie Google und Facebook. Sie referiert aus einen internen Bericht des Bundeskartellamts, das keine Notwendigkeit zum Eingreifen sehe, weil die Marktposition der Marktführer angreifbar bleibe. Zudem fehle eine deutsche Rechtsgrundlage für Entflechtungsmaßnahmen.
Das Letzte zum Schluss
Fußfessel am Hals des Hahns: Wie zeit.de meldet, hat ein brasilianischer Häftling auf Freigang seine elektronische Fußfessel während eines Hausarrests einem Hahn umgebunden und diesen in einen Hühnerstall gesperrt. Der Häftling habe sich dann zum Drogenverkauf aufgemacht, sei aber später wieder aufgeschnappt worden – ebenso der Hahn mit der Fußfessel um den Hals.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/fr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. August 2014: Strate zu Mollath – Kritik an Ceta-Abkommen – Unsicherheit bei privaten Mails im Betrieb . In: Legal Tribune Online, 18.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12920/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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