Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2015: Fehlender Juristen-Nachwuchs – Sittenwidrige Dispo-Gebühren – Fazit zu Abmahn-Gesetz

17.02.2015

Recht in der Welt

USA – Lance Armstrong: Der frühere Radsportprofi und geständige Doper Lance Armstrong muss nach einer Meldung von focus.de einem ehemaligen Sponsor zehn Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen. Die Summe hatte Armstrong als Bonus für einen seiner insgesamt sieben, mittlerweile aberkannten Siege bei der Tour de France erhalten.

Sonstiges

NSU-Untersuchungsausschuss: Der "rätselhafteste Fall in der Serie der NSU-Verbrechen", der Polizistenmord von Heilbronn, soll in einem neuen Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags untersucht werden. Nach dem Bericht der SZ (Josef Kelnberger) hielt der als Zeuge vernommene ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt aufgrund seiner Beobachtung des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München die These von der Tat als Angriff auf die Staatsmacht mit zufällig ausgewählten Opfern "durchaus für plausibel". Für den ebenfalls vernommenen Journalisten Stefan Aust sei die Tat dagegen "nur mit sehr viel Fantasie ein Zufall", so die taz (Lena Müssigmann)in ihrem Bericht.

Abmahnungen: Das im Oktober 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sollte vor allem die Kosten von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begrenzen. Ein Zwischenfazit von zeit.de (Claus Hesseling) fällt gemischt aus: So seien weniger Kanzleien mit Massen-Abmahnungen befasst, diese dafür aber umso intensiver. Daneben beobachteten Vertreter von Betroffenen eine inhaltliche Verlagerung. Nach Zunahme legaler und kostengünstiger Angebote zum Download von Musik hätten Abmahnungen in diesem Bereich spürbar nachgelassen.

Resozialisierung I: Wegen fünffachen Mordes wurde Klaus G. in den 1960er Jahren zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg wird die Haft nun zur Bewährung ausgesetzt, die SZ (Olaf Przybilla) beschreibt im Bayern-Teil, welche Schwierigkeiten auf den als "Mittagsmörder" bekannt gewordenen, mittlerweile 74-Jährigen in der Freiheit warten.

Resozialisierung II: In der JVA Bremen ist eine neue sozialtherapeutische Anstalt eröffnet worden. Das Projekt, in dem Häftlinge mit besonderer psychischer Disposition auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden sollen, stellt die taz-Nord (Jean-Philipp Baeck) vor.

"Olympia": Aus aktuellem Anlass stellt Thomas Stadler (internet-law.de) das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) vor, nach dessen § 2 das ausschließliche Recht zur Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems dem Nationalen und dem Internationalen Olympischen Komitee vorbehalten. Das auf dieser Grundlage der Fluggesellschaft Air Berlin die Verwendung des Begriffs "Olympia" im Zusammenhang mit einer Stellungnahme für die Bewerbung Berlins als Ausrichtungsort untersagt wurde, hält der Autor dennoch für problematisch. Denn das ausschließliche Verwendungsrecht beziehe sich ausweislich des § 3 OlympSchG nur auf die Verwendung bei einer Werbung für Waren, Dienstleistungen oder ein Unternehmen.

Versammlungsverbot: Aus Anlass des aus Sicherheitsgründen abgesagten Braunschweiger Karnevalsumzuges erläutert zeit.de (Kai Biermann/Christian Bangel) in einem ausführlichen Beitrag die Voraussetzungen von Versammlungsverboten und einschlägige Begrifflichkeiten.

Das Letzte zum Schluss

Eine Frage der Ehre: Im US-Bundesstaat Idaho ist man auf der Suche nach unzeitgemäßen und überflüssigen Gesetzen fündig geworden: Wie spiegel.de schreibt, soll demnächst eine Bestimmung aus dem Jahr 1864 aufgehoben werden. Sie eröffnete die Zuständigkeit des Staates für Todesfälle aufgrund von Duellen außerhalb Idahos.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2015: Fehlender Juristen-Nachwuchs – Sittenwidrige Dispo-Gebühren – Fazit zu Abmahn-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 17.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14702/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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