Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2015: Fehlender Juristen-Nachwuchs – Sittenwidrige Dispo-Gebühren – Fazit zu Abmahn-Gesetz

17.02.2015

Justiz

BAG zu sexueller Belästigung: Auch beck.blog.de (Christian Rolfs) schreibt nun über die in der letzten Woche veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom letzten November zur Unwirksamkeit einer Kündigung nach einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Autor betont, dass der Fall, der durch das Stichwort "Busengrapschen" Aufsehen erregte, wegen zahlreicher Besonderheiten keineswegs als "Freibrief für sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz missverstanden" werden dürfe.

OLG Frankfurt zu Dispo-Gebühren: Die von der Deutschen Bank gegenüber ihren Kunden für die Überziehung des Dispolimits von Girokonten erhobene Pauschalgebühr ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sittenwidrig. Gerade bei geringfügigen Überziehungen erreiche die Gebühr eine "exorbitante Höhe" und benachteilige somit Kunden unangemessen, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

OVG Berlin-Brandenburg – Transparenz PKW-Maut: Nach Darstellung des Tagesspiegels (Albert Funk/Jost Müller-Neuhof) hat das Bundesverkehrsministerium Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts von Ende Januar eingelegt. Nach dem Beschluss wäre das Ministerium verpflichtet gewesen, prognostizierte Einnahmen der PKW-Maut aufgeschlüsselt offenzulegen.

LG Oldenburg – Krankenpfleger: Als eine Geschichte von "Versagen von Justiz und Klinikaufsicht" erzählt die SZ (Annette Ramelsberger/Elena Adam) in einer Seite Drei-Reportage von den zahlreichen, anscheinend unbeachteten Verdachtsmomenten gegen den Krankenpfleger Niels H., der sich vor dem Landgericht Oldenburg wegen der Tötung von Patienten verantworten muss.

LG Detmold – KZ-Wachmann: Vor dem Landgericht Detmold hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen einen 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen erhoben. Der Mann soll nach der Anklageschrift, über die welt.de berichtet, zwischen Januar 1943 und Juni 1944 als Mitglied der Wachmannschaft des KZ Auschwitz tätig gewesen sein und in dieser Eigenschaft über die zahlreichen Tötungen von Neuankömmlingen orientiert gewesen sein. Das Gericht entscheide demnächst über die Zulassung der Anklage.

KapMuG-Prozesse - Fondsvertriebe: Nach Darstellung des Handelsblatts (Reiner Reichel) bereitet eine Berliner Kanzlei Musterschadensersatzprozesse gegen die Deutsche Bank und die Commerzbank wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines geschlossenen Immobilienfonds vor. Sie macht damit erstmals in großem Stil von einer 2012 erfolgten Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Gebrauch, die auch Klagen gegen Vermittler erleichtert. Das KapMuG und das darauf beruhende Musterverfahren stellt ein weiterer Beitrag (Reiner Reichel) vor.

Fitnessstudio-Verträge: Der Abschluss häufig langfristiger und nur schwer zu kündigender Nutzungsverträge gehört zum Geschäftsmodell der gerade zu Jahresbeginn populären Fitnessstudios. Die SZ (Berrit Gräber) erläutert, unter welchen Bedingungen der nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 für eine Kündigung notwendige "wichtige Grund" vorliegt und stellt auch weitere Rechtsprechung zum Thema vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2015: Fehlender Juristen-Nachwuchs – Sittenwidrige Dispo-Gebühren – Fazit zu Abmahn-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 17.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14702/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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