Die juristische Presseschau vom 16. September 2016: EuGH zu Stö­rer­haf­tung / Eklat beim DJT / Chinas Zwei-K­ind-­Po­litik als Flucht­grund

16.09.2016

Justiz

VGH Mannheim: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen im Jahr 2015 geborenen Sohn chinesischer Eltern mit bereits drei Kindern als Flüchtling anerkennen muss. Grund sei die chinesische Zwei-Kind-Politik, die ab dem dritten Kind Diskriminierungen befürchten lasse. Dazu zeit.de.

EuGH - Haftung für Brustimplantate: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorlageverfahren darüber zu entscheiden, inwieweit den TÜV Prüfpflichten treffen und eine Haftbarkeit für deren Verletzung besteht. Am gestrigen Donnerstag hat die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag gestellt und ist der Ansicht, dass den TÜV zwar keine verdachtsunabhängige Prüfpflicht treffe, bei Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts bestünden aber Produktsicherheitspflichten. Konkret geht es um mangelhafte Silikon-Brustimplantate eines französischen Herstellers, die der TÜV Rheinland zertifiziert hatte, so lto.de.

Christian Rath (taz) hofft, dass das Gericht Sharpston folgt und misst dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zu, der ein weiterer Schritt "zur Zähmung des Kapitalismus" seien könne.

OVG Berlin-Brandenburg – Urlaubsrecht/Vorlage: In einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht es um die Frage, ob einem ehemaligen Rechtsreferendar eine Vergütung für nicht genommenen Erholungsurlaub zusteht, so lto.de. Die Vorinstanz hatte dies abgelehnt, da der Betroffene keinen Urlaubsantrag gestellt hatte und selbst für den Verfall verantwortlich sei. Das OVG hat dazu nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, inwieweit dies mit Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG vereinbar sei, der eine Vergütung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorsehe.

OLG Düsseldorf – Loveparade: Wie spiegel.de meldet, ist beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung der Staatsanwaltschaft für ihre sofortige Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Duisburg im Loveparade-Verfahren eingegangen. Die Prüfung werde laut OLG mehrere Monate dauern.

Verbraucherzentrale gegen Amazon: Die Verbraucherzentrale NRW will gegen Amazon klagen, meldet lto.de. Die Verbraucherzentrale meine, die sogenannte Dash-Buttons, mit denen Kunden Produkte des täglichen Bedarfs einfach per Knopfdruck bestellen, erfülle nicht die gesetzlichen Informationspflichten. Eine Klage sei nun geboten, nachdem Amazon keine Unterlassungserklärung hatte abgeben wollen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. September 2016: EuGH zu Störerhaftung / Eklat beim DJT / Chinas Zwei-Kind-Politik als Fluchtgrund . In: Legal Tribune Online, 16.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20589/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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