Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2014: BVerwG verhandelt Elbvertiefung – Mindestwahlalter vor dem BVerfG – Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien

16.07.2014

Das BVerwG verhandelt die Tieferlegung der Elbe. Außerdem in der heutigen Presseschau: Neues Informationsweiterverwertungsgesetz kommt, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird unabhängiger, das Mindestwahlalter vor dem BVerfG, BGH zu Softwaremängeln, Großbritannien plant Vorratsdatenspeicherung und wie man an 300.000 Liter Bier kommt.

Thema des Tages

BVerwG – Elbvertiefung: Am gestrigen Dienstag hat das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht zur Elbvertiefung rund um den Hamburger Hafen begonnen. Gegen die geplante Fahrrinnenvertiefung der Elbe haben Umweltverbände geklagt, weil sie Umweltbelastungen und hohe Kosten befürchten. Vom ersten Verhandlungstag berichten die SZ (Marc Widmann) und das Handelsblatt (Christoph Schlautmann). Neben technischen Detailfragen spiele das Verfahren zur Weservertiefung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Rolle für den Prozess. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte habe angedeutet, den Fall ebenfalls dem EuGH vorzulegen.

spiegel.de (Axel Bojanowski) stellt in einem Frage-Antwort-Beitrag den Hintergrund des Falles dar. In einem Kommentar erklärt Christoph Schlautmann (Handelsblatt), warum er die Elbvertiefung für wirtschaftlich fragwürdig hält.

Rechtspolitik

Neuer Verfassungsrichter: Am Dienstag wurde Ulrich Maidowski zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Die SZ (Wolfgang Janisch) porträtiert den neuen Richter. Die Neubesetzung betreffe auch das NPD-Verbotsverfahren, weil der Vorgänger Michael Gerhardt den Fall bearbeitet habe, meldet lto.de.

Informationsweiterverwertungsgesetz: Sönke E. Schulz stellt auf juwiss.de den Entwurf zur Neuregelung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen vor. Die neugefasste PSI-Richtlinie der EU habe die Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes notwendig gemacht, allerdings sei der Gesetzgeber zurückhaltend geblieben, was die Europarechtskonformität in Frage stelle.

Bundesbeauftragte für Datenschutz: Nach Plänen des Innenministers Thomas de Maizière (CDU) soll die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem vor, dass die Datenschutzbeauftragte nicht mehr dem Innenministerium unterstehen, sondern eine selbstständige oberste Bundesbehörde werden soll, stellt die taz (Christian Rath) dar.

Verbandsklagerecht: Um die Durchsetzung von Datenschutzrechten der Verbraucher zu stärken soll das Unterlassungsklagengesetz geändert und Datenschutzgesetze als Verbraucherschutzgesetze eingestuft werden. Dies würde die Klagemöglichkeiten der Verbraucherverbände, aber auch der Wirtschaftsverbände erleichtern, erläutert die Rechtsanwältin Eva Weidlich-Flatten in einem Gastbeitrag in der FAZ.

Seniorenrecht: Die FAZ (Joachim Jahn) befasst sich im Recht-und-Steuern-Teil mit dem "Spezialgebiet Seniorenrecht". Zitiert wird unter anderem die Rechtsprofessorin Frauke Wedemann, die Spezialregeln für Senioren fordert. So müsse unter anderem das Verschollenheitsgesetz reformiert und Finanzdienstleister dazu verpflichtet werden, die relevanten Informationen für ältere Menschen lesbarer und ausführlicher darzustellen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2014: BVerwG verhandelt Elbvertiefung – Mindestwahlalter vor dem BVerfG – Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12572/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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