Neuer Bundesverfassungsrichter Maidowski beginnt Arbeit: Richterwechsel betrifft NPD-Verfahren

15.07.2014

Beim zweiten Senat des BVerfG hat der neue Richter Maidowski sein Amt angetreten. Er ist der Nachfolger von Michael Gerhardt, der bisher das NPD-Verbotsverfahren bearbeitet hat.

Bundespräsident Joachim Gauck überreichte Ulrich Maidowski am Dienstag die Ernennungsurkunde. Gerhardt würdigte er als Richter mit Profil, dessen großes Thema die Freiheit des Bürgers gewesen sei.

Ob der bisherige Bundesverwaltungsrichter das NPD-Verbotsverfahren übernimmt, ist noch offen. Mit der Geschäftsverteilung entscheidet ein Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welcher Richter welche Verfahren übernimmt.

Von dem Richterwechsel ist unter anderem auch die Klage der NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betroffen, über die das Gericht in einer Woche verhandeln will. Die Partei wehrt sich damit gegen die Äußerung der Ministerin im Thüringer Wahlkampf, Ziel Nummer 1 müsse es sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt. Auch dieses Verfahren stand unter der Obhut Gerhardts.

Gerhardt hatte im April überraschend seine Versetzung in den Ruhestand beantragt, aber einstweilen weitergearbeitet. Als Berichterstatter, der für die Vorbereitung sowie die juristische Aufbereitung eines Verfahrens und für die Entscheidungsentwürfe zuständig ist, war er im NPD-Verbotsverfahren eine zentrale Figur.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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Neuer Bundesverfassungsrichter Maidowski beginnt Arbeit: Richterwechsel betrifft NPD-Verfahren . In: Legal Tribune Online, 15.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12564/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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