Das BVerwG verhandelt die Tieferlegung der Elbe. Außerdem in der heutigen Presseschau: Neues Informationsweiterverwertungsgesetz kommt, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird unabhängiger, das Mindestwahlalter vor dem BVerfG, BGH zu Softwaremängeln, Großbritannien plant Vorratsdatenspeicherung und wie man an 300.000 Liter Bier kommt.
Thema des Tages
BVerwG – Elbvertiefung: Am gestrigen Dienstag hat das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht zur Elbvertiefung rund um den Hamburger Hafen begonnen. Gegen die geplante Fahrrinnenvertiefung der Elbe haben Umweltverbände geklagt, weil sie Umweltbelastungen und hohe Kosten befürchten. Vom ersten Verhandlungstag berichten die SZ (Marc Widmann) und das Handelsblatt (Christoph Schlautmann). Neben technischen Detailfragen spiele das Verfahren zur Weservertiefung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Rolle für den Prozess. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte habe angedeutet, den Fall ebenfalls dem EuGH vorzulegen.
spiegel.de (Axel Bojanowski) stellt in einem Frage-Antwort-Beitrag den Hintergrund des Falles dar. In einem Kommentar erklärt Christoph Schlautmann (Handelsblatt), warum er die Elbvertiefung für wirtschaftlich fragwürdig hält.
Rechtspolitik
Neuer Verfassungsrichter: Am Dienstag wurde Ulrich Maidowski zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Die SZ (Wolfgang Janisch) porträtiert den neuen Richter. Die Neubesetzung betreffe auch das NPD-Verbotsverfahren, weil der Vorgänger Michael Gerhardt den Fall bearbeitet habe, meldet lto.de.
Informationsweiterverwertungsgesetz: Sönke E. Schulz stellt auf juwiss.de den Entwurf zur Neuregelung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen vor. Die neugefasste PSI-Richtlinie der EU habe die Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes notwendig gemacht, allerdings sei der Gesetzgeber zurückhaltend geblieben, was die Europarechtskonformität in Frage stelle.
Bundesbeauftragte für Datenschutz: Nach Plänen des Innenministers Thomas de Maizière (CDU) soll die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem vor, dass die Datenschutzbeauftragte nicht mehr dem Innenministerium unterstehen, sondern eine selbstständige oberste Bundesbehörde werden soll, stellt die taz (Christian Rath) dar.
Verbandsklagerecht: Um die Durchsetzung von Datenschutzrechten der Verbraucher zu stärken soll das Unterlassungsklagengesetz geändert und Datenschutzgesetze als Verbraucherschutzgesetze eingestuft werden. Dies würde die Klagemöglichkeiten der Verbraucherverbände, aber auch der Wirtschaftsverbände erleichtern, erläutert die Rechtsanwältin Eva Weidlich-Flatten in einem Gastbeitrag in der FAZ.
Seniorenrecht: Die FAZ (Joachim Jahn) befasst sich im Recht-und-Steuern-Teil mit dem "Spezialgebiet Seniorenrecht". Zitiert wird unter anderem die Rechtsprofessorin Frauke Wedemann, die Spezialregeln für Senioren fordert. So müsse unter anderem das Verschollenheitsgesetz reformiert und Finanzdienstleister dazu verpflichtet werden, die relevanten Informationen für ältere Menschen lesbarer und ausführlicher darzustellen.
Justiz
BVerfG - Mindestwahlalter: Eine Gruppe von Jugendlichen und eine sie unterstützende Stiftung haben eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben und wollen damit die Verfassungsmäßigkeit des Wahlalters von 18 Jahren überprüfen lassen. welt.de (Mechthild Henneke) stellt den Fall dar. lto.de (Claudia Kornmeier) führt ein Interview mit Professor und Rechtsanwalt Michael Quaas, der die Gruppe rechtlich berät und der Ansicht ist, dass die Grenze von 18 Jahren gegen das Demokratieprinzip verstößt. spiegel.de (Annett Meiritz) interviewt einen der Beteiligten zu den Gründen seines Engagements für ein niedrigeres Wahlalter.
BVerfG zu Revision: Wie lto.de meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verwerfung offensichtlich unbegründeter Revisionen im Strafprozess weder einer mündlichen Verhandlung, noch einer Begründung durch das Gericht bedürfe. Ein Anspruch auf mündliche Verhandlung lasse sich nicht aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ableiten.
BVerfG zu Tennessee Eisenberg: Der Student Tennessee Eisenberg wurde 2009 durch Polizeischüsse tödlich verletzt. Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach keine Anklage gegen die Beamten zu erheben sei, haben die Eltern des Verstorbenen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese sei vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden, meldet spiegel.de.
BGH zu Softwaremängeln: internet-law.de (Thomas Stadler) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni dieses Jahres vor, das die Darlegungslast für Mängel bei einem Vertrag über die Lieferung und Installation von Software zum Gegenstand hatte. Nach dem BGH sei ausreichend, dass der Besteller die Mangelerscheinung genau bezeichnet.
BGH zur Auskunftspflicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken gegenüber privaten Anlegern eine Auskunftspflicht bezüglich der Provision haben, die sie für den Verkauf des Anlageprodukts erhalten. Bei Unterbleiben der Aufklärung stehe den Anlegern ein Schadensersatzanspruch zu. Das Handelsblatt (Elisabeth Atzler/Frank M. Drost) und die Welt (Karsten Seibel) stellen den Hintergrund des Falles und das Urteil ausführlich dar.
OLG München – NSU: Vor dem Oberlandesgericht in München hat die auf drei Verhandlungstage angesetzte Vernehmung des Zeugen Tino Brandt begonnen. Unter anderem zeit.de (Tom Sundermann), die FR (Mirko Weber), die taz (Andreas Speit/Konrad Litschko) und die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) schildern die Vernehmung und porträtieren den Zeugen. Als Gründer des "Thüringer Heimatschutzes" habe er Beate Zschäpe und weitere Angeklagte des Prozesses gekannt und sie als ideologisch gefestigte Gruppe beschrieben.
LAG Schleswig-Holstein zu Abmahnung: Wie lto.de und die SZ (Charlotte Theile) berichten, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Rechtmäßigkeit der Abmahnung eines Beschäftigten bestätigt, der gegenüber Kunden unfreundlich geworden war. Die Pflichtverletzung sei keine Nichtigkeit, weil die Kommunikation mit Kunden zu seinen Aufgaben zähle.
StA Lübeck – Prokon: Laut welt.de (Lars-Marten Nagel) und taz (Bernward Janzing) ermittelt die Staatsanaltschaft Lübeck gegen die Verantwortlichen der insolventen Windenergie-Firma Prokon. Unter anderem gegen den Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus bestehe ein Verdacht der Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte.
StA München/AG München – künstliche Befruchtung: Die SZ (Christian Rost) berichtet von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen Ärzte, die Paare zur künstlichen Befruchtung ins Ausland vermittelt hatten. Betroffen seien circa 100 Gynäkologen und es habe zahlreiche Durchsuchungen und Vernehmungen gegeben. Gegen den Leiter eines mittlerweile geschlossenen Kinderwunschzentrums beginnt an diesem Mittwoch ein Verfahren vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken.
Recht in der Welt
EGMR – Bosnien-Herzegowina: Maximilian Steinbeis erläutert auf verfassungsblog.de ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur bosnisch-herzegowinischen Verfassung. Das Gericht habe abermals einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot festgestellt, weil sich das passive Wahlrecht zu einer Kammer der Legislative nach ethnischer Zugehörigkeit richte.
USA – Wirtschaftsstrafrecht: Vor dem Hintergrund der Strafzahlung von sieben Milliarden Dollar durch die Citigroup wegen Handelns mit riskanten Hypotheken, führt zeit.de (Kim Bode) ein Interview mit Brandon Garrett, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der University of Virginia. Er stellt fest, dass Großbanken wegen wirtschaftlicher Erwägungen "too big to jail" seien und es häufig zu Geldstrafen und nicht zu strafrechtlicher Verurteilung komme.
Großbritannien – Überwachung: zeit.de (Patrick Beuth) schildert das Vorhaben der britischen Regierung, per "Notstandsgesetz" die Vorratsdatenspeicherung zu erlauben und Befugnisse des Geheimdienstes GCHQ auszuweiten. Datenschutzexperten würden das Vorhaben für eine unzulässige Vermischung von Polizei- und Geheimdienstbefugnissen halten. Als Reaktion seien weitere Dokumente von Edward Snowden veröffentlicht worden, denen zufolge der britische Geheimdienst ein Programm einsetze, das Webinhalte manipulieren kann, berichten die FAZ (Stefan Schulz) und die taz (Simon Pötschko).
Sonstiges
Ehe und Steuerrecht: Die Rechtsanwälte Frank Hannes und Christian von Oertzen stellen in der FAZ die steuerrechtlichen Folgen von Eheschließungen zusammen. Die Autoren vergleichen die steuerrechtlichen Vor- und Nachteile des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung und zeigen auf, wann sich ein Güterstandswechsel steuerrechtlich lohnen könnte.
Das Letzte zum Schluss
Polizei such nach Bier: Unbekannte haben in Krefeld eine Lagerhalle aufgebrochen und über mehrere Stunden hinweg insgesamt zehn Lkw-Ladungen Bier aus der Halle rausgefahren, meldet spiegel.de. Die Krefelder Polizei suche nun nach Hinweisen für das Auftreten größerer Biermengen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2014: BVerwG verhandelt Elbvertiefung – Mindestwahlalter vor dem BVerfG – Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12572/ (abgerufen am: 07.05.2024 )
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